Änderung der Geschäftsordnung - Abstimmung

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  • Es macht einfach einen Unterschied, ob man einen Abstimmungsmarathon hat, also jede Woche den gleichen Absatz wieder und wieder abstimmt, wodurch man Delegierten verliert (Unverständnis, Irritation etc.) oder ob man wie Gobi es gemacht hat, eine Regeländerung die Nachteilig ist sofort und ohne übergangsfrist umsetzt.

    Aber wenn der Bundestag morgen Gabeln verbietet und vier Minuten nach Beschluss die Ordnungsbehörden dich einsammeln, du besitzt ja mindestens eine Gabel, ist das sicher auch in Ordnung .

    Ist aber nicht meine Ansicht und daher auch falsch eine Gabel zu besitzen.
  • Die Diskussion hatten wir schonmal. Enthaltung ist Stimme nicht abgeben. Einfach mal die Suchfunktion bemühen. Das ging auch so über x Seiten, die Diskussion.

    Wäre besonders bei GO-Abstimmungen so richtig bescheuert, wenn man die Mehrheitsverhältnisse statt mit Nein mit Enthaltung zerstört, damit man hinterher sich damit rausreden kann, dass es einem ja völlig egal ist, obwohl man genau wusste, dass Enthaltung die Zweidrittelmehrheit genauso untergräbt wie Nein, aber man zu feige ist, um das auszuwählen, um dann so zu tun, als wäre man ja gar nicht schuld.

    Also nein: Enthaltung wird es in den Abstimmungen mit mir im Amt nie geben. Solch ein mieses Verhalten geht mir nämlich gegen den Strich. Und wird auch von der GO nicht vorgesehen.
  • Gilgamesh schrieb:

    Die Diskussion hatten wir schonmal. Enthaltung ist Stimme nicht abgeben. Einfach mal die Suchfunktion bemühen. Das ging auch so über x Seiten, die Diskussion.

    Wäre besonders bei GO-Abstimmungen so richtig bescheuert, wenn man die Mehrheitsverhältnisse statt mit Nein mit Enthaltung zerstört, damit man hinterher sich damit rausreden kann, dass es einem ja völlig egal ist, obwohl man genau wusste, dass Enthaltung die Zweidrittelmehrheit genauso untergräbt wie Nein, aber man zu feige ist, um das auszuwählen, um dann so zu tun, als wäre man ja gar nicht schuld.

    Also nein: Enthaltung wird es in den Abstimmungen mit mir im Amt nie geben. Solch ein mieses Verhalten geht mir nämlich gegen den Strich. Und wird auch von der GO nicht vorgesehen.
    Gut, dann weiß ich Bescheid.
  • Der müsste wohl noch umformuliert werden, damit er tatsächlich in den Kontext unserer Geschäftsordnung passt (insbesondere die unzutreffenden Teile streichen). Mein größtes Problem mit dem Verfahren ist, dass bei Stimmgleichheit schon vor der Schlussabstimmung beide Varianten abgelehnt sind. Ich finde, da sollte dann der Originalantrag gewinnen.

    Da es hier nur um eine einfache Mehrheit geht, stelle ich außerdem den folgenden Gegenantrag:
    § 2 Anträge
    (1) Anträge an die Vollversammlung sind im Thread “Anträge an die Vollversammlung” nach folgender formaler Ordnung zu stellen:

    Antragsteller: Name des Antragstellers
    Gegenstand: Gegenstand des Antrages

    (2) Änderungsanträge zur Modifikation des vorliegenden Antrags können nach Eröffnung der Aussprache gem. § 3 GsOV formlos im entsprechenden Aussprachethread gestellt werden.
    (3) Anträge können nach Eröffnung der Aussprache gem. § 3 GsOV durch den Antragsteller geändert oder zurückgezogen werden.

    § 4 Abstimmungen
    (1) Nach Beendigung der Aussprache leitet der Direktor unverzüglich die Abstimmungen durch Eröffnung von Umfragen im Wahlraum der Vollversammlung ein.
    (2) Abstimmungen dauern 120 Stunden. Sie werden vorzeitig beendet, wenn eine unumstößliche Mehrheit aller Abstimmungsberechtigten erreicht ist.
    (3) Der Direktor stellt nach Beendigung der Abstimmung das Ergebnis fest.
    (4) Abstimmungsberechtigt sind nur die Delegierten.
    (5) Als Abstimmungsoptionen gelten “Ja” und “Nein”.
    (6) Falls Änderungsanträge gestellt wurden, werden zuerst die Abstimmungen zu allen Änderungsanträgen durchgeführt. Abschließend wird über den ggf. so modifizierten Antrag abgestimmt. Über Änderungsanträge, die sich nicht gegenseitig widersprechen, wird gleichzeitig abgestimmt. Falls sich Änderungsanträge widersprechen, wird über den zuerst gestellten Änderungsantrag zuerst abgestimmt. Wenn ein Änderungsantrag angenommen wird, sind ihm widersprechende Änderungsanträge hinfällig und es wird nicht mehr über sie abgestimmt.
    (7) Die Mehrheitsbestimmungen ergeben sich aus der Grundordnung.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Ich kann auch einfach deinen Entwurf nehmen, statt Gegenanträge reinzunehmen, als Antragsteller ist es ja mir überlassen, welchen Vorschlag ich mir zu eigen mache. Ihr könnt euch ja bis heute abend einigen, ob ich dann trotzdem eure ganzen Vorschläge als Gegenanträge mit reinnehme, je nachdem, für welchen ich mich nicht entscheide.
  • Stimmt, das ist wohl bei der damaligen Reform übersehen worden. Hat zwar nichts mit dem eigentlichen Thema der Änderung zu tun, aber ich editiere es mal noch rein.

    Edit: Hm, nein, machen wir das lieber separat. Es gibt zu viele Stellen in der Geschäftsordnung, die noch vom Direktor reden, nicht nur diese eine. Und ein paar davon zu ändern und andere nicht macht die Situation nicht besser.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia