Schiedsverfahren

    • Änderung der GO

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    • Schiedsverfahren

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      Folgendes wurde beantragt. Zweidrittelmehrheit benötigt, Dauer 5 Tage
      § 7. Schiedssachen.


      (1) Bei Uneinigkeit, ob ein abgeschlossener Beschluss oder eine abgeschlossene Maßnahme im Rahmen der CartA der Grundordnung, Geschäftsordnung oder anderen geltenden Regeln entspricht, oder wie relevante Regelungen auszulegen sind, kann ein Schiedsverfahren beantragt werden.

      (2) Schiedssachen werden innerhalb der Vollversammlung diskutiert. Anschließend entscheidet die Vollversammlung durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit, ob der beanstandete Beschluss oder die beanstandete Maßnahme geltenden Regeln und ihrer als gültig erkannten Auslegung widersprochen hat.

      (3) Stellt die Vollversammlung im Rahmen eines Schiedsverfahrens fest, dass ein Beschluss oder eine Maßnahme nicht den geltenden Regeln entspricht, ist der Beschluss oder die Maßnahme nichtig und muss rückgängig gemacht werden.

      (4) Ein Schiedsverfahren können folgende Personen beantragen:

      die Mitglieder des Service-Teams
      bei Ablehnung eines Kartenantrages der Antragsteller
      bei Ablehnung eines Vetos der Delegierte der Nation, die das Veto einlegt
      bei Annahme eines Vetos der Delegierte der Nation, die vom Veto betroffen ist
      in allen anderen Fällen die Delegierten aller betroffenen Nationen

      (5) Ein Schiedsverfahren kann nicht zu einer Änderung der geltenden Regeln führen.