Hiermit zeige ich Im Auftrag und als Vertreter von Underbergen und Turanien den Zusammenschluss beider Mitgliedsstaaten gemäß § 14 Absatz 2 der Grundordnung an. Underbergen soll als weiterhin weitgehend souveränes Gebiet seinen Namen behalten und auf der Karte als zu Turanien gehörig gekennzeichnet werden.									
									
									
								Underbergen zu Turanien
- Zusammenschluss
 
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