Änderung § 5 der Grundordnung

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  • Änderung § 5 der Grundordnung

    Sergeij W. Motaljow beantragte eine Aussprache über folgende Änderung von § 5 der Grundordnung


    § 5. Wahl, Amtsenthebung.
    (1) Die Mitglieder des Serviceteams werden in allgemeiner, freier,geheimer und gleicher Wahl mit einfacher Mehrheit (mehr als die Hälfte) der abgegebenen Stimmen durch die Vollversammlung für zwölf Monate gewählt.
    (2) Findet sich im ersten Wahlgang nicht die nötige Mehrheit, wird eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen angesetzt. Ins Amt gewählt ist der Kandidat, der die relative Mehrheit (die meisten) der abgegebenen Stimmen erhält. Findet sich auch im zweiten Wahlgang keine Mehrheit, entscheidet das Los.
    (3) Ein Mitglied des Serviceteams kann des Amtes enthoben werden, wenn auf Initiative eines Mitgliedes der Vollversammlung gleichzeitig mit der Abwahl des Amtsinhabers ein durch den Antragsteller Vorgeschlagener mit absoluter Mehrheit der Vollversammlung (mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Delegierten) gewählt wird.
    (4) Ein Mitglied des Serviceteams verliert automatisch seinen Posten, wenn es nachweislich mehr als einen Monat unentschuldigt nicht mehr seinen Aufgaben nachgekommen ist. Dieser Umstand ist durch mindestens einen Delegierten in der Vollversammlung vorzubringen. Danach hat das Mitglied des Serviceteams 14 Tage Zeit sich dazu zu äußern. Sollte keine Reaktion erfolgen, ist die Nachwahl einzuleiten.
    (5) Ein Verfahren nach (4) ist zu umgehen, wenn das Mitglied des Serviceteams mindestens 31 Tage unentschuldigt nicht im Forum der CartA eingeloggt war. In dem Fall sind umgehend Nachwahlen einzuleiten.
    (6) Ein Mitglied des Serviceteams kann jederzeit seinen Rücktritt erklären. In dem Fall sind umgehend Nachwahlen für diese Position des Serviceteams einzuleiten.
    (7) Das Mitglied des Serviceteams bleibt bei Rücktritt formal bis zum Abschluss der Nachwahl im Amt.
    (8) Sollten alle Mitglieder nach (4) oder (5) aus dem Serviceteam ausgeschieden sein, kann ein beliebiger Delegierter die Feststellung der Vakanz durch die VV einleiten. Dieser Delegierte ist für die unverzügliche Abhaltung der nächsten Wahl verantwortlich.



    Der Antragsteller hat das erste Wort.
  • In formaler Hinsicht würde ich die Absätze 6 und 7 zu einem Absatz 6 zusammenfassen, dann ist der Rücktritt zusammenhängend geregelt.

    Wichtiger wäre es meines Erachtens aber, den Begriff der Nachwahl unzweifelhaft zu klären: "für die verbleibende Amtszeit" (tendenziell deutet Nachwahl das ja an) oder "für eine neue Amtszeit"?
    Hinsichtlich der Regelung des Absatzes 8 möchte ich anmerken, dass die Durchführung einer Nachwahl gewisse Forenrechte erfordert, über die ein Delegierter nicht verfügt. Hier würde also eine Pflicht auferlegt, die nicht ohne weiteres erfüllbar ist.
  • Ich kann es auch selbst kurz reinbasteln, sind ja nur Kleinigkeiten:

    § 5. Wahl, Amtsenthebung.
    (1) Die Mitglieder des Serviceteams werden in allgemeiner, freier,geheimer und gleicher Wahl mit einfacher Mehrheit (mehr als die Hälfte) der abgegebenen Stimmen durch die Vollversammlung für zwölf Monate gewählt.
    (2) Findet sich im ersten Wahlgang nicht die nötige Mehrheit, wird eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen angesetzt. Ins Amt gewählt ist der Kandidat, der die relative Mehrheit (die meisten) der abgegebenen Stimmen erhält. Findet sich auch im zweiten Wahlgang keine Mehrheit, entscheidet das Los.
    (3) Ein Mitglied des Serviceteams kann des Amtes enthoben werden, wenn auf Initiative eines Mitgliedes der Vollversammlung gleichzeitig mit der Abwahl des Amtsinhabers ein durch den Antragsteller Vorgeschlagener mit absoluter Mehrheit der Vollversammlung (mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Delegierten) gewählt wird.
    (4) Ein Mitglied des Serviceteams verliert automatisch seinen Posten, wenn es nachweislich mehr als einen Monat unentschuldigt nicht mehr seinen Aufgaben nachgekommen ist. Dieser Umstand ist durch mindestens einen Delegierten in der Vollversammlung vorzubringen. Danach hat das Mitglied des Serviceteams 14 Tage Zeit sich dazu zu äußern. Sollte keine Reaktion erfolgen, ist die Nachwahl einzuleiten.
    (5) Ein Verfahren nach (4) ist zu umgehen, wenn das Mitglied des Serviceteams mindestens 31 Tage unentschuldigt nicht im Forum der CartA eingeloggt war. In dem Fall sind umgehend Nachwahlen einzuleiten.
    (6) Ein Mitglied des Serviceteams kann jederzeit seinen Rücktritt erklären. In dem Fall sind umgehend Nachwahlen für die verbleibende Amtszeit für diese Position des Serviceteams einzuleiten. Das Mitglied des Serviceteams bleibt bei Rücktritt formal bis zum Abschluss der Nachwahl im Amt.
    (7) Sollten alle Mitglieder nach (4) oder (5) aus dem Serviceteam ausgeschieden sein, kann ein beliebiger Delegierter die Feststellung der Vakanz durch die Vollversammlung einleiten. Dieser Delegierte ist für die unverzügliche Abhaltung der nächsten Wahl verantwortlich.



    Im Vergleich zum Originalantrag habe ich nur (6) und (7) zusammengefasst, "für die verbleibende Amtszeit" eingefügt (beides wie von Lukas vorgeschlagen) und zusätzlich noch "VV" als "Vollversammlung" ausgeschrieben.

    Übernimmst du das so für deinen Antrag?
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Es bleibt noch meine Frage, wie das mit Absatz 7 technisch umzusetzen wäre. Ich bin Delegierter, müsste also im Zweifel das Verfahren einleiten können. Es fehlen mir allerdings die dafür notwendigen technischen Rechte.
    Der passende Rechtsgrundsatz dazu lautet "impossibilium nulla est obligatio" - Unmögliches wird nicht geschuldet. Damit wäre Absatz 7 gegenstandslos und die Frage, wie man in Fällen der Vakanz verfährt, weiter offen. Das ist misslich, ich sehe aber auch keinen Weg, das zu verhindern, wenn die entsprechenden Benutzerrechte nicht vom Himmel fallen.
  • Wenn nicht nur das Serviceteam komplett ausfällt, sondern auch niemand mehr da sein sollte, der einem neuen Serviceteam (oder eben dem Wahlleiter in diesem Fall) die nötigen Rechte geben könnte, dann ist die Wahl das kleinste Problem und es bleibt sowieso nichts anderes übrig, als auf eine andere technische Plattform auszuweichen. Für die Wahl selbst wären MN-Wahl oder ähnliche externe Tools wahrscheinlich noch eine Alternative, aber danach müsste ein neues Forum her, in dem das neue Serviceteam auch die Moderationsrechte hat.

    Ich halte den Fall aber für unwahrscheinlich.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia