[Antrag] Beantwortung offener Fragen

    • [Antrag] Beantwortung offener Fragen

      Sehr geehrtes Serviceteam,


      ich beantrage hiermit die Antworten auf folgende Fragen zu veröffentlichen:


      0.) Wird die Sperre des Serviceleiters gemäß § 6 Abs. 2 erfolgen?
      1.) Wie lautet der exakte Vorwurf gegen 'Thelma' den der Beschwerdeführer hervorbrachte, welcher zu einer Sperrung gemäß § 6 Abs. 2 der GO geführt hat?
      2.) Der durch die Sperrung belasteten Person wurde folgendes zu Kenntnis gegeben: "Ihr Benutzeraccount wurde bis zum 19. September 2020, 00:00 gesperrt: Wiederholte diffamierende Aussagen trotz Unterlassensaufforderung" daraus ergeben sich mehrere Fragen:
      a) Welche Aussage sollte unterlassen werden, wo und wann wurde die Aussage im Wortlaut benannt?
      b) Ist die Meinungsäußerung hinreichend, um eine komplette Sperrung zu rechtfertigen?
      c) Wurden Maßnahmen ergriffen, um eine Verbreitung bereits getätigter Aussagen entgegen zu wirken?
      3.) Der Serviceleiter führt aus: "Da trotz Aufforderung kein Unterlassen erfolgte, bin ich im Sinne von 6.2 GO tätig geworden. Läuft am Samstag aus. Andere Automatiken waren nicht zu finden." hieraus ergeben sich die folgenden Fragen:
      a) Welcher Punkt aus § 6 Abs. 2 der GO ist bei der Handlung der gesperrten Person einschlägig?
      b) Welche milderen Mittel wurden erwogen?
      c) Wie intensiv war die halbstündige Suche?
      4.) Wo wurde die Entscheidung gemäß § 6 Abs. 2 der GO durch das Serviceteam gefällt?
      5.) Kann davon ausgegangen werden, dass das gesamte Serviceteam diese Entscheidung mitgetragen hat?



      Dem Serviceteam wird eine Frist zur Beantwortung der Fragen bis Montag, 21.09.2020 12 Uhr MESZ gegeben.
    • Hinweis: Das Forum Anträge ist auf Grund seiner Verfasstheit und seiner enthaltenen Beiträge nach meinem Dafürhalten nicht für solche Dinge da, sondern umfasst lediglich Kartenangelegenheiten im Sinne der Premierfunktion der CartA. Ich sehe auch in der GO nirgendwo ein Recht seitens der Nutzer auf solche Anträge oder auf die Stellung von Fristen. Das Hausrecht ist wohl aus dem Impressum herzuleiten und auf dessen Grundlage ist in diesem Fall zu verfahren.

      Entsprechend wird der Thread heute Mittag in das Offtopic verschoben, da er dort sachlich besser als Meinung zu verorten ist.
    • Thelma Vilhjálmsdóttir schrieb:

      Sehr geehrtes Serviceteam,


      ich beantrage hiermit die Antworten auf folgende Fragen zu veröffentlichen:


      0.) Wird die Sperre des Serviceleiters gemäß § 6 Abs. 2 erfolgen?
      1.) Wie lautet der exakte Vorwurf gegen 'Thelma' den der Beschwerdeführer hervorbrachte, welcher zu einer Sperrung gemäß § 6 Abs. 2 der GO geführt hat?
      2.) Der durch die Sperrung belasteten Person wurde folgendes zu Kenntnis gegeben: "Ihr Benutzeraccount wurde bis zum 19. September 2020, 00:00 gesperrt: Wiederholte diffamierende Aussagen trotz Unterlassensaufforderung" daraus ergeben sich mehrere Fragen:
      a) Welche Aussage sollte unterlassen werden, wo und wann wurde die Aussage im Wortlaut benannt?
      b) Ist die Meinungsäußerung hinreichend, um eine komplette Sperrung zu rechtfertigen?
      c) Wurden Maßnahmen ergriffen, um eine Verbreitung bereits getätigter Aussagen entgegen zu wirken?
      3.) Der Serviceleiter führt aus: "Da trotz Aufforderung kein Unterlassen erfolgte, bin ich im Sinne von 6.2 GO tätig geworden. Läuft am Samstag aus. Andere Automatiken waren nicht zu finden." hieraus ergeben sich die folgenden Fragen:
      a) Welcher Punkt aus § 6 Abs. 2 der GO ist bei der Handlung der gesperrten Person einschlägig?
      b) Welche milderen Mittel wurden erwogen?
      c) Wie intensiv war die halbstündige Suche?
      4.) Wo wurde die Entscheidung gemäß § 6 Abs. 2 der GO durch das Serviceteam gefällt?
      5.) Kann davon ausgegangen werden, dass das gesamte Serviceteam diese Entscheidung mitgetragen hat?



      Dem Serviceteam wird eine Frist zur Beantwortung der Fragen bis Montag, 21.09.2020 12 Uhr MESZ gegeben.
      Hier meine subjektiven Vermutungen:

      0) Ja
      1) Widerporstigkeit
      2a) *
      2b) Nein
      2c) Nein
      3a) Keiner
      3b) Keine
      3c) *
      4) Da wo Gilg war, als er Thelma sperrte
      5) Nein
      * Da hier Antworten wohl eine Sperre nach sich zögen, denke ich hier meinen Teil.
      Gaspard Monge

      Delegierter des Empire Outremer ist Gilbert de Ridefort
    • Thelma Vilhjálmsdóttir schrieb:

      Vielen Dank für deine Einlassung. Ist es richtig, dass das Serviceteam bereits vor dem Fristende davon absehen möchte, eine Einlassung zu den Fragen zu tätigen?
      "...vor dem Fristende?" "Einlassungen zu den Fragen tätigen?"
      Also wenn ich nicht befürchten müsste, dass Du das Ganze wirklich ernst meinst, würde ich mir über diesen Brüller vor Lachen auf die Schenkel hauen. Aber so kann ich leider nur mit dem Kopf schütteln.

      Und mir kommt ein leicht verändertes klassisches Sprichwort wieder in den Sinn: "Die MN-Welt ist ein Irrenhaus und die CartA ist die Zentrale."

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Attila Saxburger () aus folgendem Grund: Tippfehler durch Einfügen eines übriggebliebenen R in Fristende korrigiert. Ach wie war das früher allgemein üblich? Ja: Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.

    • Vielen Dank für deine Antwort.

      Ich meine es in der Tat sehr ernst mit den Fragen. Denn sie sind ganz offensichtlich offen und die Antworten nicht nachvollziehbar/trivial ableitbar. Die Fragen sind auch durchaus so gestaltet, dass ihre Antworten Licht ins Dunkel bringen könnten.

      Ps: Bevor etwaige Behauptungen aufkommen, ich habe nie von "Fistende" geschrieben.
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