Die MNs sind nun nicht gerade für ihre Beliebtheit bekannt, wäre es da nicht sinnvoller, über den Ursprungsantrag abzustimmen und dann sich eher darüber Gedanken zu machen, wie man die Attraktivität der CartA verbessern kann? Oder neue Spieler gewinnt? Die Propaganda hier ist lächerlich und stellt keinen Gewinn für die Szene dar.
Schiedsverfahren - Amtsvergabe
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Gilgamesh schrieb:
Propaganda
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War deine Sperre gerechtfertigt? Vielleicht. Ist dagegen vorzugehen dein Recht? Definitiv. Ist eine Gegenmaßnahme von drei Jahren überzogen? Auf jeden Fall. Hilft dabei irgendetwas der Karte, den MNs oder den Mitspielern? Definitiv nicht.
Propaganda ist definitiv dein Geschwafel vom Missbrauch von Verantwortungspositionen meinerseits, die Darstellung, ich hätte Zeit, Muße und Lust deine angeblich so zahlreichen Mitankläger irgendwie zu belangen, oder dass du in irgendeiner Form einen Anspruch auf Erziehungsmaßnahmen hättest. -
Gilgamesh schrieb:
Hilft dabei irgendetwas der Karte, den MNs oder den Mitspielern? Definitiv nicht.
Propaganda ist definitiv dein Geschwafel vom Missbrauch von Verantwortungspositionen meinerseits,
die Darstellung, ich hätte Zeit, Muße und Lust deine angeblich so zahlreichen Mitankläger irgendwie zu belangen,
oder dass du in irgendeiner Form einen Anspruch auf Erziehungsmaßnahmen hättest.
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Ich rede von "Positionen" (Plural), wie du es selbst in deiner Begründung anführtest. Den vorliegenden Fall klammere ich dabei erstmal aus. Auch wenn ich dort nur als Missbrauch sehe nicht bereits früher und strenger gegen dich durchgegriffen zu haben.
Ich bestreite im Übrigen die Sinnhaftigkeit der Debatte und definitiv die Bedeutung dieser Veranstaltung. Wenn du glaubst, dass mir Beliebtheit in einer Randnischengemeinschaft im Freizeitbereich des Internets so wichtig ist, dann hast du den Schuss nicht gehört. Also stimmt endlich ab, von mir aus auch über dauerhaften Ausschluss und dann beendet die Zeitverschwendung bei einer Freizeitorga, deren eigentliche Aufgabe die Verwaltung und Pflege einer Phantasiekarte ist. -
Ich mag solche Diskussionen. Man kann immer etwas daraus lernen und ich habe ab jetzt das Wort "Deutungshoheit" in meinem Köcher.Gaspard Monge
Delegierter des Empire Outremer ist Gilbert de Ridefort
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Nun gut, Ihr habt es so gewollt. Also ein Vorschlag zur Güte.
Ich nehme Abstand von den Änderungsanträgen 1, 3, 4 und 5. -
Um den aktuellen Stand zusammenzufassen. Beantragt ist Folgendes:
Thelma Vilhjálmsdóttir schrieb:
"Der RL-Person, welche am 17.09.2020 um 15:50 Uhr das Mitglied mit dem Namen 'Gilgamesh' führte, wird das Recht für drei reguläre Serviceteamwahlen aberkannt, jegliche Ämter gemäß §4 Abs. 1 der GO in der Cartographie-Assoziation inne zu haben."
Außerdem sind noch folgende Änderungsanträge beantragt:
1.) Das Recht soll lediglich für eine Wahl aberkannt werden.
2.) Der Antrag soll so geändert werden, das er lautet "Die RL-Person, welche am 17.09.2020 um 15:50 Uhr das Mitglied mit dem Namen 'Gilgamesh' führte, wird hiermit verwarnt, da sie ihre Befugnisse unzulässig ausgenutzt hat.".
Konkret heißt das, wir würden zunächst über Änderungsantrag 1 abstimmen. Nur falls dieser scheitert, wird über Änderungsantrag 2 abgestimmt. Anschließend folgt in jedem Fall eine Abstimmung über den ggf. geänderten Hauptantrag.
Entspricht das soweit deinen Absichten?Patrick Botherfield
Kingdom of Albernia -
Kurzfassung: Ich bin der Meinung es ist ein valider Schiedsantrag, wenn er nicht verkürzt dargestellt wird. Die alte Sanktion gegen Gried hat bisher bestand, ist aber aufgeschoben und ein einfacher Antrag an die VV reicht nicht um das Problem zu beseitigen. Es gibt keine Grundlage einen Schiedsantrag zurückzuweisen.
Du hast irgendwie einen Teil vergessen:
ich schrieb:
Ich beantrage hiermit gemäß §7 GO festzustellen, dass die durch das Serviceteam verhängte Maßnahme "Sperre des Nutzers Gilgamesh" nicht im Sinne der Vollversammlung ist, die Vollversammlung ändert die verhängte Maßnahme wie folgt ab:
Offensichtlich wurden Sperren vom "vorherigen" Serviceteam geheim verabredet und beschlossen.
Zumindest ist so das konkludente Handeln von Saxburger im Fall zuvor zu erklären und a) das fehlen eines Widerspruches durch ihn oder b) der Abbruch der vormaligen Sanktion durch ihn. Dieser Modus Operandi verstößt zwar gegen die GO, es kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass dies einen Einfluss auf irgendetwas hat. Auch Beschlüsse die gegen die GO verstoßen, müssen ferner Rechtskraft behalten, sonst müssten ja MN die fehlerhaft nicht auf die Karte kommen, trotzdem eingetragen werden und wir könnten uns jegliches Schiedsverfahren sparen. Wenn du jetzt versuchst deinen Kopf durchzusetzen, lässt dies somit den Beschluss des Serviceteams bestehen, woraus eine Doppelbestrafung resultieren könnte, dem Widerspreche ich nachdrücklich.
Woraus leitest du das Recht ab, einen Antrag zurückzuweisen? Mal keine GO Auslegung, nur den reinen Wortlaut und dann wieder Auslegung weit ab vom Text, ich empfinde das nicht als stringent von dir. Wenn das Serviceteam einen Schiedsantrag ablehnen könnte, könnte es ja jegliche Anträge gegen die Ansichten des Serviceteams blockieren, wenn es wollte.
Ich kann schon beiden Änderungsanträgen zustimmen, immerhin ist das besser als nichts, so wie du es vor hast. -
Thelma Vilhjálmsdóttir schrieb:
Du hast irgendwie einen Teil vergessen:
Es macht aber keinen Unterschied. Meine Begründung würde halt länger werden, wenn du ihn wieder dazusetzt. Wenn du es nicht als Beschluss der Vollversammlung nach §3 (4) haben willst, kannst du den Antrag auch zurückziehen. Ein Schiedsantrag ist es nicht.
Ich kann schon beiden Änderungsanträgen zustimmen, immerhin ist das besser als nichts, so wie du es vor hast.Patrick Botherfield
Kingdom of Albernia -
Du machst einen Fehler. Du agierst an der GO vorbei und machst damit die Entscheidung anfechtbar. Ich widerspreche deiner Auffassung, da sie Falsch ist. Du hast nicht das Recht einen Schiedsantrag oder einen Antrag generell zurück zu weisen.
ich denke, jeder hat es verstanden, aber für dich gerne noch einmal, der Schiedsantrag sollte nun lauten:
Ich beantrage hiermit gemäß §7 GO festzustellen, dass die durch das
Serviceteam verhängte Maßnahme "Sperre des Nutzers Gilgamesh" nicht im
Sinne der Vollversammlung ist, die Vollversammlung ändert die verhängte
Maßnahme wie folgt ab:
"Der RL-Person, welche am 17.09.2020 um 15:50 Uhr das Mitglied mit dem
Namen 'Gilgamesh' führte, wird das Recht für drei reguläre
Serviceteamwahlen aberkannt, jegliche Ämter gemäß §4 Abs. 1 der GO in
der Cartographie-Assoziation inne zu haben."
Ich stelle gemäß § 4 Abs. 6 GsVO folgende Änderungsanträge:
1.) Das Recht soll lediglich für zwei Wahlen aberkannt werden.
2.) Das Recht soll lediglich für eine Wahl aberkannt werden.
3.) Die Zeit der Sanktion soll auf acht Wochen verkürzt werden, die Sanktion selbst soll die vollständige Sperre sein.
4.) Die Zeit der Sanktion soll auf vier Wochen verkürzt werden, die Sanktion selbst soll die vollständige Sperre sein.
5.) Die Zeit der Sanktion soll auf eine Wochen verkürzt werden, die Sanktion selbst soll die vollständige Sperre sein.
6.) Der Antrag soll so geändert werden, das der Abschnitt "Der RL-Person, welche am 17.09.2020 um 15:50 Uhr das Mitglied mit dem Namen 'Gilgamesh' führte, wird das Recht für drei reguläre Serviceteamwahlen aberkannt, jegliche Ämter gemäß §4 Abs. 1 der GO in der Cartographie-Assoziation inne zu haben." nun lautet "Die RL-Person, welche am 17.09.2020 um 15:50 Uhr das Mitglied mit dem Namen 'Gilgamesh' führte, wird hiermit Verwarnt, da Sie Ihre Befugnisse unzulässig
ausgenutzt hat.".
Deine Rechtsauffassung ist übrigens ausgesprochen skuril.
Wenn du den Änderungsanträgen zustimmen willst, sie also für besser hältst als den Hauptantrag, warum übernimmst du die Änderungen nicht direkt in den Hauptantrag?
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An dieser Stelle wäre es übrigens einfacher, ein Schiedsverfahren zur Zulassung dieses Antrages hier einzuleiten als eine Entscheidung hier vor Ort zu finden. Unabhängig davon, ob nun die Sperre von Thelma gerechtfertig ist oder nicht, kann ein Schiedsverfahren in Tradition der bisherigen eigentlich nur darauf abzielen, diese Sperre als gerechtfertig oder nicht gerechtfertigt anzusehen, also wie bei den Prüfverfahren auf ja) oder nein). Eine Sanktionsautomatik entspricht nicht dem Schiedsverfahrensmodell. Diese ergibt sich auch nicht aus der GO.
Mal davon abgesehen, dass mir das Verhalten von Thelma vor Ort in meinen Augen recht gibt, die Sperre durchzuführen, weil sie die Verwaltung einer virtuellen Karte in einer Freizeitgemeinschaft durch sinnlose und nicht stringent zum Ende durchgeführte Anträge torpediert, statt wie rationale Menschen einfach nur ihre Meinung kund zu tun, war es mit Sicherheit ein Fehler den Antrag überhaupt zur Diskussion zuzulassen. Aber da ich sowieso keine Absichten hege, nochmal für ein Amt in dieser netten Absurdität von Orga zu kandidieren, habe ich einen letzten Beweis meiner zukünftigen Unwählbarkeit überlassen und die Diskussion eröffnet.
Ich kann Botherfield nur empfehlen, die Diskussion an der Stelle abzubrechen oder eben schlicht darüber abstimmen zu lassen, ob die Sperre gerechtfertigt war. War sie das in den Augen der Mehrheit nicht, so könnte Thelma an die Verwalter des Hausrechtes, also das jetzige Serviceteam, für eine Sanktion appelieren. Ein Ausschluss oder eine Sanktion durch VV-Beschluss ist wohl kaum ein gutes Zeichen für die Arbeit der Organisation. -
Gilgamesh schrieb:
sie die Verwaltung ... durch sinnlose und nicht stringent zum Ende durchgeführte Anträge torpediert,
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Gilgamesh schrieb:
Unabhängig davon, ob nun die Sperre von Thelma gerechtfertig ist oder nicht
Wie auch immer dem sei, ich nehme zur Kenntnis, dass mein Angebot, den Antrag als Antrag im Sinn von §3 (4) zu behandeln, abgelehnt wird. Die daraus folgenden Feststellungen werden ich später machen, da ich erwarte, dass wir uns noch in einem (richtigen) Schiedsverfahren damit beschäftigen werden, und ich daher sorgfältig begründen möchte.Patrick Botherfield
Kingdom of Albernia -
Ich verstehe nicht, wieso du mit dem Kopf durch die Wand willst, es ist doch genau so wie es die GO will. Und nun musst du da etwas erfinden, um ohne Not aus etwas herauszukommen. Lass uns den Schiedsantrag abstimmen, incl. der Änderungsanträge. Dann wissen wir doch am Ende wie es ausgeht und gut ist.
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Patrick Botherfield schrieb:
Gilgamesh schrieb:
Unabhängig davon, ob nun die Sperre von Thelma gerechtfertig ist oder nicht
Wie auch immer dem sei, ich nehme zur Kenntnis, dass mein Angebot, den Antrag als Antrag im Sinn von §3 (4) zu behandeln, abgelehnt wird. Die daraus folgenden Feststellungen werden ich später machen, da ich erwarte, dass wir uns noch in einem (richtigen) Schiedsverfahren damit beschäftigen werden, und ich daher sorgfältig begründen möchte.
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Ich glaube mehr, du hättest dich lautstark Beschwert, wenn deine Sanktion durch gegangen wäre und du später durch die VV eine Änderung bekommen hättest. Es sollte jedem ersichtlich sein, dass die VV sich auch vor dem Vollzug einer Maßnahme äußern können muss, alles andere wäre schwachsinnig und lächerlich, um bei deinen Worten zu bleiben. Es geht ferner auch nicht darum, ob die Maßnahme vollzogen wurde, sondern ob der Beschlussrahmen in Ordnung ist. Dies festzustellen ist die VV quasi beauftragt.
Natürlich ist es legitim ein Schiedsverfahren gegen einen Beschluss nach § 6 Abs. 2 der GO zu eröffnen. Ich kann nicht erkennen, wieso das nicht möglich und in diesem Fall geboten sein sollte? -
Thelma Vilhjálmsdóttir schrieb:
Ich glaube mehr, du hättest dich lautstark Beschwert, wenn deine Sanktion durch gegangen wäre und du später durch die VV eine Änderung bekommen hättest.
Thelma Vilhjálmsdóttir schrieb:
Es tut mir leid, aber du redest Unsinn.
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Oh, okay.
Also Doppelbestrafung ist für dich in Ordnung, überrascht mich jetzt. Ich finde aber gut, dass wir das hier einmal festhalten konnten. -
Man kann sich in Schriftform nicht "lautstark" beschweren.