Schiedsverfahren - Amtsvergabe

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  • Die MNs sind nun nicht gerade für ihre Beliebtheit bekannt, wäre es da nicht sinnvoller, über den Ursprungsantrag abzustimmen und dann sich eher darüber Gedanken zu machen, wie man die Attraktivität der CartA verbessern kann? Oder neue Spieler gewinnt? Die Propaganda hier ist lächerlich und stellt keinen Gewinn für die Szene dar.
  • War deine Sperre gerechtfertigt? Vielleicht. Ist dagegen vorzugehen dein Recht? Definitiv. Ist eine Gegenmaßnahme von drei Jahren überzogen? Auf jeden Fall. Hilft dabei irgendetwas der Karte, den MNs oder den Mitspielern? Definitiv nicht.

    Propaganda ist definitiv dein Geschwafel vom Missbrauch von Verantwortungspositionen meinerseits, die Darstellung, ich hätte Zeit, Muße und Lust deine angeblich so zahlreichen Mitankläger irgendwie zu belangen, oder dass du in irgendeiner Form einen Anspruch auf Erziehungsmaßnahmen hättest.
  • Gilgamesh schrieb:

    Hilft dabei irgendetwas der Karte, den MNs oder den Mitspielern? Definitiv nicht.
    Es wundert mich wenig, dass du, dem eine Sanktion droht, die Sinnhaftigkeit bestreitest. Und wenn es nur in dir ein Nachdenken anstößt, meine ich, hat es bereits den Spielern geholfen.

    Propaganda ist definitiv dein Geschwafel vom Missbrauch von Verantwortungspositionen meinerseits,
    Nein, es ist offensichtlich, dass du die Position missbraucht hast. Oder hast du dich diesbezüglich an irgendeine geltende Regel gehalten? Ich kann das nicht erkennen und du vermutlich auch nicht.

    die Darstellung, ich hätte Zeit, Muße und Lust deine angeblich so zahlreichen Mitankläger irgendwie zu belangen,
    Ich stelle das mir Entgegengebrachte dar, wenn Andere es so empfinden, wird dies seine Gründe haben. Und auch diese deine Aussagen zeigen doch, dass es legitim ist, sich zurück zu halten. Allein deine Wortwahl ist doch bereits darauf ausgelegt dein Gegenüber zu diskreditieren.

    oder dass du in irgendeiner Form einen Anspruch auf Erziehungsmaßnahmen hättest.
    Ich haben einen Anspruch? Nein, das Maße ich mir nicht an. Die Gemeinschaft hat einen Anspruch darauf und die Gemeinschaft wird in Form der VV darüber zu entscheiden haben.
  • Ich rede von "Positionen" (Plural), wie du es selbst in deiner Begründung anführtest. Den vorliegenden Fall klammere ich dabei erstmal aus. Auch wenn ich dort nur als Missbrauch sehe nicht bereits früher und strenger gegen dich durchgegriffen zu haben.

    Ich bestreite im Übrigen die Sinnhaftigkeit der Debatte und definitiv die Bedeutung dieser Veranstaltung. Wenn du glaubst, dass mir Beliebtheit in einer Randnischengemeinschaft im Freizeitbereich des Internets so wichtig ist, dann hast du den Schuss nicht gehört. Also stimmt endlich ab, von mir aus auch über dauerhaften Ausschluss und dann beendet die Zeitverschwendung bei einer Freizeitorga, deren eigentliche Aufgabe die Verwaltung und Pflege einer Phantasiekarte ist.
  • Um den aktuellen Stand zusammenzufassen. Beantragt ist Folgendes:

    Thelma Vilhjálmsdóttir schrieb:

    "Der RL-Person, welche am 17.09.2020 um 15:50 Uhr das Mitglied mit dem Namen 'Gilgamesh' führte, wird das Recht für drei reguläre Serviceteamwahlen aberkannt, jegliche Ämter gemäß §4 Abs. 1 der GO in der Cartographie-Assoziation inne zu haben."
    Das ist unmöglich ein Schiedsantrag. Er nimmt ja nicht einmal auf irgendeine vergangene Handlung oder Entscheidung Bezug. Ich werde den vorliegenden Antrag daher nicht weiter als Schiedsantrag, sondern als Antrag auf Beschluss der Vollversammlung im Sinne von §3 (4) GO behandeln.

    Außerdem sind noch folgende Änderungsanträge beantragt:
    1.) Das Recht soll lediglich für eine Wahl aberkannt werden.
    2.) Der Antrag soll so geändert werden, das er lautet "Die RL-Person, welche am 17.09.2020 um 15:50 Uhr das Mitglied mit dem Namen 'Gilgamesh' führte, wird hiermit verwarnt, da sie ihre Befugnisse unzulässig ausgenutzt hat.".
    Ich halte es nach wie vor für missbräuchlich, Änderungsanträge zu stellen, denen man selbst nicht zuzustimmen gedenkt und für die sich sonst niemand ausgesprochen hat (und auch wenn ich nicht in deinen Kopf schauen kann, kannst du nicht beiden zustimmen, weil sie sich widersprechen). Formal habe ich allerdings keine Grundlage, sie abzulehnen.

    Konkret heißt das, wir würden zunächst über Änderungsantrag 1 abstimmen. Nur falls dieser scheitert, wird über Änderungsantrag 2 abgestimmt. Anschließend folgt in jedem Fall eine Abstimmung über den ggf. geänderten Hauptantrag.

    Entspricht das soweit deinen Absichten?
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Kurzfassung: Ich bin der Meinung es ist ein valider Schiedsantrag, wenn er nicht verkürzt dargestellt wird. Die alte Sanktion gegen Gried hat bisher bestand, ist aber aufgeschoben und ein einfacher Antrag an die VV reicht nicht um das Problem zu beseitigen. Es gibt keine Grundlage einen Schiedsantrag zurückzuweisen.



    Du hast irgendwie einen Teil vergessen:


    ich schrieb:

    Ich beantrage hiermit gemäß §7 GO festzustellen, dass die durch das Serviceteam verhängte Maßnahme "Sperre des Nutzers Gilgamesh" nicht im Sinne der Vollversammlung ist, die Vollversammlung ändert die verhängte Maßnahme wie folgt ab:
    Somit ist es wohl ein legitimer Schiedsantrag.

    Offensichtlich wurden Sperren vom "vorherigen" Serviceteam geheim verabredet und beschlossen.
    Zumindest ist so das konkludente Handeln von Saxburger im Fall zuvor zu erklären und a) das fehlen eines Widerspruches durch ihn oder b) der Abbruch der vormaligen Sanktion durch ihn. Dieser Modus Operandi verstößt zwar gegen die GO, es kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass dies einen Einfluss auf irgendetwas hat. Auch Beschlüsse die gegen die GO verstoßen, müssen ferner Rechtskraft behalten, sonst müssten ja MN die fehlerhaft nicht auf die Karte kommen, trotzdem eingetragen werden und wir könnten uns jegliches Schiedsverfahren sparen. Wenn du jetzt versuchst deinen Kopf durchzusetzen, lässt dies somit den Beschluss des Serviceteams bestehen, woraus eine Doppelbestrafung resultieren könnte, dem Widerspreche ich nachdrücklich.


    Woraus leitest du das Recht ab, einen Antrag zurückzuweisen? Mal keine GO Auslegung, nur den reinen Wortlaut und dann wieder Auslegung weit ab vom Text, ich empfinde das nicht als stringent von dir. Wenn das Serviceteam einen Schiedsantrag ablehnen könnte, könnte es ja jegliche Anträge gegen die Ansichten des Serviceteams blockieren, wenn es wollte.


    Ich kann schon beiden Änderungsanträgen zustimmen, immerhin ist das besser als nichts, so wie du es vor hast.
  • Thelma Vilhjálmsdóttir schrieb:

    Du hast irgendwie einen Teil vergessen:
    Den hast du bei der letzten Überarbeitung deines Antrags selbst weggekürzt.

    Es macht aber keinen Unterschied. Meine Begründung würde halt länger werden, wenn du ihn wieder dazusetzt. Wenn du es nicht als Beschluss der Vollversammlung nach §3 (4) haben willst, kannst du den Antrag auch zurückziehen. Ein Schiedsantrag ist es nicht.

    Ich kann schon beiden Änderungsanträgen zustimmen, immerhin ist das besser als nichts, so wie du es vor hast.
    Wenn du den Änderungsanträgen zustimmen willst, sie also für besser hältst als den Hauptantrag, warum übernimmst du die Änderungen nicht direkt in den Hauptantrag?
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Du machst einen Fehler. Du agierst an der GO vorbei und machst damit die Entscheidung anfechtbar. Ich widerspreche deiner Auffassung, da sie Falsch ist. Du hast nicht das Recht einen Schiedsantrag oder einen Antrag generell zurück zu weisen.

    ich denke, jeder hat es verstanden, aber für dich gerne noch einmal, der Schiedsantrag sollte nun lauten:


    Ich beantrage hiermit gemäß §7 GO festzustellen, dass die durch das
    Serviceteam verhängte Maßnahme "Sperre des Nutzers Gilgamesh" nicht im
    Sinne der Vollversammlung ist, die Vollversammlung ändert die verhängte
    Maßnahme wie folgt ab:
    "Der RL-Person, welche am 17.09.2020 um 15:50 Uhr das Mitglied mit dem
    Namen 'Gilgamesh' führte, wird das Recht für drei reguläre
    Serviceteamwahlen aberkannt, jegliche Ämter gemäß §4 Abs. 1 der GO in
    der Cartographie-Assoziation inne zu haben."


    Ich stelle gemäß § 4 Abs. 6 GsVO folgende Änderungsanträge:
    1.) Das Recht soll lediglich für zwei Wahlen aberkannt werden.
    2.) Das Recht soll lediglich für eine Wahl aberkannt werden.
    3.) Die Zeit der Sanktion soll auf acht Wochen verkürzt werden, die Sanktion selbst soll die vollständige Sperre sein.
    4.) Die Zeit der Sanktion soll auf vier Wochen verkürzt werden, die Sanktion selbst soll die vollständige Sperre sein.
    5.) Die Zeit der Sanktion soll auf eine Wochen verkürzt werden, die Sanktion selbst soll die vollständige Sperre sein.
    6.) Der Antrag soll so geändert werden, das der Abschnitt "Der RL-Person, welche am 17.09.2020 um 15:50 Uhr das Mitglied mit dem Namen 'Gilgamesh' führte, wird das Recht für drei reguläre Serviceteamwahlen aberkannt, jegliche Ämter gemäß §4 Abs. 1 der GO in der Cartographie-Assoziation inne zu haben." nun lautet "Die RL-Person, welche am 17.09.2020 um 15:50 Uhr das Mitglied mit dem Namen 'Gilgamesh' führte, wird hiermit Verwarnt, da Sie Ihre Befugnisse unzulässig
    ausgenutzt hat.".


    Deine Rechtsauffassung ist übrigens ausgesprochen skuril.

    Wenn du den Änderungsanträgen zustimmen willst, sie also für besser hältst als den Hauptantrag, warum übernimmst du die Änderungen nicht direkt in den Hauptantrag?
    Ich halte sie nicht für besser, aber für notfalls akzeptabel. Ob sie besser sind, muss die VV entscheiden.
  • An dieser Stelle wäre es übrigens einfacher, ein Schiedsverfahren zur Zulassung dieses Antrages hier einzuleiten als eine Entscheidung hier vor Ort zu finden. Unabhängig davon, ob nun die Sperre von Thelma gerechtfertig ist oder nicht, kann ein Schiedsverfahren in Tradition der bisherigen eigentlich nur darauf abzielen, diese Sperre als gerechtfertig oder nicht gerechtfertigt anzusehen, also wie bei den Prüfverfahren auf ja) oder nein). Eine Sanktionsautomatik entspricht nicht dem Schiedsverfahrensmodell. Diese ergibt sich auch nicht aus der GO.

    Mal davon abgesehen, dass mir das Verhalten von Thelma vor Ort in meinen Augen recht gibt, die Sperre durchzuführen, weil sie die Verwaltung einer virtuellen Karte in einer Freizeitgemeinschaft durch sinnlose und nicht stringent zum Ende durchgeführte Anträge torpediert, statt wie rationale Menschen einfach nur ihre Meinung kund zu tun, war es mit Sicherheit ein Fehler den Antrag überhaupt zur Diskussion zuzulassen. Aber da ich sowieso keine Absichten hege, nochmal für ein Amt in dieser netten Absurdität von Orga zu kandidieren, habe ich einen letzten Beweis meiner zukünftigen Unwählbarkeit überlassen und die Diskussion eröffnet.

    Ich kann Botherfield nur empfehlen, die Diskussion an der Stelle abzubrechen oder eben schlicht darüber abstimmen zu lassen, ob die Sperre gerechtfertigt war. War sie das in den Augen der Mehrheit nicht, so könnte Thelma an die Verwalter des Hausrechtes, also das jetzige Serviceteam, für eine Sanktion appelieren. Ein Ausschluss oder eine Sanktion durch VV-Beschluss ist wohl kaum ein gutes Zeichen für die Arbeit der Organisation.
  • Gilgamesh schrieb:

    Unabhängig davon, ob nun die Sperre von Thelma gerechtfertig ist oder nicht
    Darum geht es gar nicht. Das hatte ich auch erst missverstanden, bis Thelma mich korrigiert hat. Der Einspruch geht nicht gegen die Sperre gegen Thelma, sondern gegen die Sperre, die du gegen dich selbst angekündigt hast.

    Wie auch immer dem sei, ich nehme zur Kenntnis, dass mein Angebot, den Antrag als Antrag im Sinn von §3 (4) zu behandeln, abgelehnt wird. Die daraus folgenden Feststellungen werden ich später machen, da ich erwarte, dass wir uns noch in einem (richtigen) Schiedsverfahren damit beschäftigen werden, und ich daher sorgfältig begründen möchte.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Patrick Botherfield schrieb:

    Gilgamesh schrieb:

    Unabhängig davon, ob nun die Sperre von Thelma gerechtfertig ist oder nicht
    Darum geht es gar nicht. Das hatte ich auch erst missverstanden, bis Thelma mich korrigiert hat. Der Einspruch geht nicht gegen die Sperre gegen Thelma, sondern gegen die Sperre, die du gegen dich selbst angekündigt hast.
    Wie auch immer dem sei, ich nehme zur Kenntnis, dass mein Angebot, den Antrag als Antrag im Sinn von §3 (4) zu behandeln, abgelehnt wird. Die daraus folgenden Feststellungen werden ich später machen, da ich erwarte, dass wir uns noch in einem (richtigen) Schiedsverfahren damit beschäftigen werden, und ich daher sorgfältig begründen möchte.
    Ernsthaft? Wir reden über eine Sanktion, die ich nur über das Sperren der IP-Adresse über die Blacklist im Admin-CP hätte wirklich umsetzen können und das auch nur absolut bis zu deren Änderung? Schiedsverfahren sollten durchgeführte Entscheidungen betreffen, nicht Angelegenheiten, die an den technischen Voraussetzungen scheitern - und schon gar nicht Dinge betreffen, die nur periphär mit den Aufgaben der CartA zu tun haben. Die Diskussion war vorher schon Schwachsinn, jetzt ist schwachsinnig und lächerlich.
  • Ich glaube mehr, du hättest dich lautstark Beschwert, wenn deine Sanktion durch gegangen wäre und du später durch die VV eine Änderung bekommen hättest. Es sollte jedem ersichtlich sein, dass die VV sich auch vor dem Vollzug einer Maßnahme äußern können muss, alles andere wäre schwachsinnig und lächerlich, um bei deinen Worten zu bleiben. Es geht ferner auch nicht darum, ob die Maßnahme vollzogen wurde, sondern ob der Beschlussrahmen in Ordnung ist. Dies festzustellen ist die VV quasi beauftragt.

    Natürlich ist es legitim ein Schiedsverfahren gegen einen Beschluss nach § 6 Abs. 2 der GO zu eröffnen. Ich kann nicht erkennen, wieso das nicht möglich und in diesem Fall geboten sein sollte?