Schiedsverfahren - Amtsvergabe

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  • Herr Serviceleiter, gehen sie bitte mit einem guten Beispiel voran, und etablieren sie hier wieder eine Kultur, die nichts anderes als die Kartographie und Geographie in den Mittelpunkt stellt. Unterbinden sie den Unfug in diesem Thread und anderen Threads.

    Ich streite mich gerne tagelang darüber, ob Karnickelburg seine Gebirgskette an Schwachsinnstan anpassen muss, ob ein Veto stichhaltig ist und was der Qualitätsbegriff der CartA sein könnte.
    Leider geht es seit Wochen hier nur noch um interpersonale Scheiße, die Unbeteiligten den letzten Nerv und viel Zeit raubt, weil man ja doch als Delegierter neue Beiträge zumindest mal querlesen muss.

    Die CartA braucht dringend weniger Bürokratie, weniger Freiraum für Soziopathen und einen Serviceleiter, der seinen Job ernst nimmt. Dafür haben wir ja immerhin eine Funktionsbezeichnung gewählt, die der eindeutig die Aufgabe beinhaltet. Service leiten! Nicht mehr, nicht weniger.
  • De Rossi schrieb:

    Herr Serviceleiter, gehen sie bitte mit einem guten Beispiel voran, und etablieren sie hier wieder eine Kultur, die nichts anderes als die Kartographie und Geographie in den Mittelpunkt stellt. Unterbinden sie den Unfug in diesem Thread und anderen Threads.

    Ich streite mich gerne tagelang darüber, ob Karnickelburg seine Gebirgskette an Schwachsinnstan anpassen muss, ob ein Veto stichhaltig ist und was der Qualitätsbegriff der CartA sein könnte.
    Leider geht es seit Wochen hier nur noch um interpersonale Scheiße, die Unbeteiligten den letzten Nerv und viel Zeit raubt, weil man ja doch als Delegierter neue Beiträge zumindest mal querlesen muss.

    Die CartA braucht dringend weniger Bürokratie, weniger Freiraum für Soziopathen und einen Serviceleiter, der seinen Job ernst nimmt. Dafür haben wir ja immerhin eine Funktionsbezeichnung gewählt, die der eindeutig die Aufgabe beinhaltet. Service leiten! Nicht mehr, nicht weniger.

    This.
  • Könnten wir das bitte endlich abstimmen? Dann kann die VV sich endlich dazu äußern und dann ist es vorbei.


    Was sind denn die Optionen?
    a) Der eigentliche Antrag kommt durch
    Dann wird die Mehrheit wohl dafür gewesen sein und gut ist.

    b) Der Antrag wird geändert und angenommen
    Entweder war die Sanktion zu hoch angesetzt und die VV hat das korrigiert oder die VV konnte sich darauf verständigen, dass Amtsmissbrauch vorlag und böse ist.

    c) Es wird alles abgelehnt
    Nichts passiert, Gried wird schlimmsten falls 1,5 Tage gesperrt, weil er es selbst wollte. Die die es Schlimm fanden wählen ihn nicht wieder. Und die VV hat entschieden.

    Was gibt es zu verlieren, wenn doch alles so klar ist?
  • Anozie Nwankwo schrieb:

    Das würde ich unterstützen. Nach der Abstimmung sollten die Fronten geklärt sein und wir können alle unseren Tatendrang in andere Dinge stecken.
    Welche Fronten? Die gibt es nicht. Es gibt einen Menschen, der seine Antipathie mit Hilfe der GO ausleben will, einen Menschen der sich dagegen wehrt, einen Serviceleiter der dem Scheiß kein Ende setzen will weil er selbst auf bürokratische Bleiwüsten steht, und eine peinlich berührte große Masse, die vor lauter Fremdscham aus dem Staunen nicht mehr heraus kommt.
  • De Rossi schrieb:

    Welche Fronten? Die gibt es nicht. Es gibt einen Menschen, der seine Antipathie mit Hilfe der GO ausleben will, einen Menschen der sich dagegen wehrt, einen Serviceleiter der dem Scheiß kein Ende setzen will weil er selbst auf bürokratische Bleiwüsten steht, und eine peinlich berührte große Masse, die vor lauter Fremdscham aus dem Staunen nicht mehr heraus kommt.
    Vollkommen egal wie man es nun definiert. Für mich sind das frontal aufeinander treffender Meinungen. Tatsache ist: Nach der Abstimmung ist's entschieden.

    Ich bin's auch Leid. Darum bringen wirs doch bitte einfach schnellstmöglich hinter uns. Einmal wählen und das war's hoffentlich.

    Bitte möglichst ohne weiteres Öl ins Feuer zu kippen. Sonst hört das hier nie auf.
    Delegierter
    der Republic of West Nerica
  • Ich weiß nicht, was ihr hier noch rumredet. Ich habe angekündigt, dass ich die nötige Feststellung noch machen werde und mehr gibt es nicht zu diskutieren (weswegen ihr ja auch nichts mehr zur Sache gesagt habt):

    Patrick Botherfield schrieb:

    Wie auch immer dem sei, ich nehme zur Kenntnis, dass mein Angebot, den Antrag als Antrag im Sinn von §3 (4) zu behandeln, abgelehnt wird. Die daraus folgenden Feststellungen werden ich später machen, da ich erwarte, dass wir uns noch in einem (richtigen) Schiedsverfahren damit beschäftigen werden, und ich daher sorgfältig begründen möchte.
    Als Serviceleiter sehe ich es als meine Aufgabe an, Antragstellern zu helfen, ungültige Anträge zu verbessern statt sie einfach in den Papierkorb zu versenken. Wenn sie diese Hilfe nicht annehmen wollen, kann ich allerdings leider auch nichts machen.

    Damit haben wir hier nach wie vor einen Antrag auf eine Entscheidung nach §7 GO, sprich auf die Behandlung einer Schiedssache. Ein Schiedsverfahren ist in der langjährigen Übung der CartA ein Mittel, mit dem ein von irgendeiner Entscheidung Betroffener, der sich ungerecht behandelt fühlt, verlangen kann, dass diese Entscheidung darauf überprüft wird, ob sie mit dem Regelwerk vereinbar ist, und falls nicht, annulliert wird. Bei dieser Entscheidung gibt es nur ein Ja oder Nein, und bestehende Regeln werden im Schiedsverfahren interpretiert, nicht geschaffen.

    Der vorliegende Antrag entspricht dieser Definition eines Schiedsverfahrens in mehreren Punkten nicht:

    1. Es gab gar keine Entscheidung wie im Antrag beschrieben, die beurteilt und ggf. annulliert werden könnte.
    2. Wenn es die behauptete Entscheidung gegeben hätte, wäre die Antragstellerin überhaupt nicht betroffen.
    3. Der Antrag verlangt eine Sanktion, ohne dies aus der GO oder sonstigen Beschlüssen ableiten zu können, d.h. Regeln sollen nicht interpretiert, sondern geschaffen werden.
    4. Der Antrag entsprach formal nicht den Vorgaben der Geschäftsordnung (wobei das zugegeben zuletzt häufiger der Fall war).

    Insbesondere Punkte 1 und 3, bedeuten, dass wir hier keinen gültigen Antrag auf ein Schiedsverfahren vorliegen haben. Wie mein Vorgänger als Serviceleiter bereits erwähnte, war es daher ein Fehler, die Aussprache überhaupt einzuleiten. Eine Abstimmung über einen ungültigen Antrag kommt nicht in Frage.

    Da der Antrag gegenstandslos ist (und die Thematik ohnehin ausführlichst diskutiert wurde), sind keine relevanten Wortmeldungen mehr zu erwarten. Die Aussprache ist beendet.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia