Kartenplatzverlegung

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    • Kartenplatzverlegung

      Moin,

      auf Grund der klimatischen Überlegungen, kann Fusō nicht auf seinen bisherigen Platz bleiben, weshalb wir uns eine Alternative ausgedacht haben, nur wissen wir nicht so recht: Geht dieser Umzug überhaupt, wenn ja, wie hat dieser von statten zu gehen?
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    • Die Karte ist zwar bisher nicht gezeichnet worden, aber die grundsätzlichen Kriterien sind von der Vollversammlung schon vor Jahren beschlossen worden. Die jüngsten Diskussion habe ich eher so verstanden, dass es darum ging, statt einfach nur geraden Linien um die Erdkugel ein paar genauere Details reinzubringen, wenn man die Karte tatsächlich mal zeichnet.
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia
    • Beim Umzug Pottylands wurde es anders behandelt. Ein Vetorecht der neuen Anrainerstaaten wurde richtigerweise gesehen, siehe hier (war allerdings 2009).

      Chinopien, Andro und Heijan wären also definitiv vetoberechtigt, wenn ich das richtig sehe.

      Das Vetorecht der alten Nachbarn kann man vielleicht konstruieren, wenn man es als Gebietsmodifikation auslegt. Ich fände hier eine weniger enge Auslegung als Löschung und Neueintragung aber sinniger.

      Delegierter des Königreichs Pottyland
    • Patrick Botherfield schrieb:

      Die Karte ist zwar bisher nicht gezeichnet worden, aber die grundsätzlichen Kriterien sind von der Vollversammlung schon vor Jahren beschlossen worden. Die jüngsten Diskussion habe ich eher so verstanden, dass es darum ging, statt einfach nur geraden Linien um die Erdkugel ein paar genauere Details reinzubringen, wenn man die Karte tatsächlich mal zeichnet.

      So wie ich das sehe, fordert die GO eine Karte. Ich habe jedoch den Eindruck gehabt, dass weder eine Karte noch der Beschluss in den letzten zehn Jahren sonderlich Beachtung fand und so in Vergessenheit geriet, berichtigt mich sollte ich mich täuschen. Meine Intention war eigentlich ein Realitätsabgleich.

      Es steht natürlich jeder Nation frei, die Karte zu betrachten und ein wahrscheinliches Klima daraus abzuleiten. Wenn man, wie es Fuso augenscheinlich tut, ein höheres Interesse auf Realismus legt, kann sich so die Notwendigkeit ergeben, einen Ort zu wählen, der eher zu den eigenen Vorstellungen passt. Manchmal braucht es dafür jedoch einen Funken.
    • Lord Reis schrieb:

      Das Vetorecht der alten Nachbarn kann man vielleicht konstruieren, wenn man es als Gebietsmodifikation auslegt. Ich fände hier eine weniger enge Auslegung als Löschung und Neueintragung aber sinniger.
      Wir müssen es letztendlich als das bearbeiten, als was es beantragt ist. Ob eine Gebietsmodifikation oder eine Löschung und Neueintragung beantragt wird, ist die Entscheidung des Antragstellers. Das kann beides zum selben Ergebnis führen.

      Ich persönlich würde Löschung und Neueintragung aus zwei Gründen nicht machen: Eine Eintragung braucht erst wieder 14 Tage Reservierung, d.h. man muss mindestens zu zwei Zeitpunkten drei verschiedene Anträge stellen (Löschung, Reservierung, Eintragung) und das ist einfach für alle Beteiligten ein Haufen Aufwand. Außerdem könnte es dann theoretisch passieren, dass die Löschung durchgeht, aber die Neueintragung nicht.

      Bei der Gebietsmodifikation lese ich zumindest dann eindeutig bei den alten Nachbarn ein Vetorecht, wenn die alte Insel nicht nur staatenlos, sondern auch von der Karte gelöscht wird (so wie das beabsichtigt ist). Ich sehe aber nicht, wieso irgendjemand davon Gebrauch machen sollte und so ein Veto dürfte auch schwer zu begründen sein. Ich würde einfach mal sicherheitshalber alle benachrichtigen und davon ausgehen, dass sowieso kein Veto kommt. Wenn wider Erwarten doch eins kommt, müssen wir uns eben doch noch genauer den Kopf zerbrechen, ob es überhaupt wirklich zulässig ist.
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia
    • Patrick Botherfield schrieb:

      Wir müssen es letztendlich als das bearbeiten, als was es beantragt ist. Ob eine Gebietsmodifikation oder eine Löschung und Neueintragung beantragt wird, ist die Entscheidung des Antragstellers. Das kann beides zum selben Ergebnis führen.
      Ich persönlich würde Löschung und Neueintragung aus zwei Gründen nicht machen: Eine Eintragung braucht erst wieder 14 Tage Reservierung, d.h. man muss mindestens zu zwei Zeitpunkten drei verschiedene Anträge stellen (Löschung, Reservierung, Eintragung) und das ist einfach für alle Beteiligten ein Haufen Aufwand. Außerdem könnte es dann theoretisch passieren, dass die Löschung durchgeht, aber die Neueintragung nicht.

      Bei der Gebietsmodifikation lese ich zumindest dann eindeutig bei den alten Nachbarn ein Vetorecht, wenn die alte Insel nicht nur staatenlos, sondern auch von der Karte gelöscht wird (so wie das beabsichtigt ist). Ich sehe aber nicht, wieso irgendjemand davon Gebrauch machen sollte und so ein Veto dürfte auch schwer zu begründen sein. Ich würde einfach mal sicherheitshalber alle benachrichtigen und davon ausgehen, dass sowieso kein Veto kommt. Wenn wider Erwarten doch eins kommt, müssen wir uns eben doch noch genauer den Kopf zerbrechen, ob es überhaupt wirklich zulässig ist.
      Danke für den Hinweis auf die Notwendigkeit einer Reservierung und die Fristen. Deine Auslegung finde ich sympathisch, sie stellt keine übermäßig großen Hürden und ist praktikabel und mit der GO vereinbar.

      Schön, dass lösungsorientiert gearbeitet wird :)

      Delegierter des Königreichs Pottyland
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