Es ist durch meine Wenigkeit beantragt, dass die Vollversammlung folgenden Beschluss fassen möge:
Die Aussprachedauer beträgt vorerst 168 Stunden ab jetzt. Der Antragsteller hat das erste Wort.
Beschluss der Vollversammlung zu Schiedsverfahren
Die Vollversammlung beschließt auf Grundlage von § 3 Abs. 4 GO das Folgende:
1. Ein Schiedsverfahren gemäß §7 GO kann dann beantragt werden, wenn Uneinigkeit besteht, ob ein abgeschlossener Beschluss oder eine abgeschlossene Maßnahme im Rahmen der CartA der Grundordnung, Geschäftsordnung oder anderen geltenden Regeln entspricht, oder wie relevante Regelungen auszulegen sind.
2. Schiedssachen werden innerhalb der Vollversammlung diskutiert. Anschließend entscheidet die Vollversammlung durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit, ob der beanstandete Beschluss oder die beanstandete Maßnahme geltenden Regeln und ihrer als gültig erkannten Auslegung widersprochen hat.
3. Stellt die Vollversammlung im Rahmen eines Schiedsverfahrens fest, dass ein Beschluss oder eine Maßnahme nicht den geltenden Regeln entspricht, ist der Beschluss oder die Maßnahme nichtig und muss rückgängig gemacht werden.
4. Ein Schiedsverfahren können folgende Personen beantragen:
Die Vollversammlung beschließt auf Grundlage von § 3 Abs. 4 GO das Folgende:
1. Ein Schiedsverfahren gemäß §7 GO kann dann beantragt werden, wenn Uneinigkeit besteht, ob ein abgeschlossener Beschluss oder eine abgeschlossene Maßnahme im Rahmen der CartA der Grundordnung, Geschäftsordnung oder anderen geltenden Regeln entspricht, oder wie relevante Regelungen auszulegen sind.
2. Schiedssachen werden innerhalb der Vollversammlung diskutiert. Anschließend entscheidet die Vollversammlung durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit, ob der beanstandete Beschluss oder die beanstandete Maßnahme geltenden Regeln und ihrer als gültig erkannten Auslegung widersprochen hat.
3. Stellt die Vollversammlung im Rahmen eines Schiedsverfahrens fest, dass ein Beschluss oder eine Maßnahme nicht den geltenden Regeln entspricht, ist der Beschluss oder die Maßnahme nichtig und muss rückgängig gemacht werden.
4. Ein Schiedsverfahren können folgende Personen beantragen:
- die Mitglieder des Service-Teams
- bei Ablehnung eines Kartenantrages der Antragsteller
- bei Ablehnung eines Vetos der Delegierte der Nation, die das Veto einlegt
- bei Annahme eines Vetos der Delegierte der Nation, die vom Veto betroffen ist
- in allen anderen Fällen die Delegierten aller betroffenen Nationen
Die Aussprachedauer beträgt vorerst 168 Stunden ab jetzt. Der Antragsteller hat das erste Wort.
Patrick Botherfield
Kingdom of Albernia
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