Beschluss der VV zu Schiedsverfahren

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  • Beschluss der VV zu Schiedsverfahren

    Es ist durch meine Wenigkeit beantragt, dass die Vollversammlung folgenden Beschluss fassen möge:

    Beschluss der Vollversammlung zu Schiedsverfahren

    Die Vollversammlung beschließt auf Grundlage von § 3 Abs. 4 GO das Folgende:

    1. Ein Schiedsverfahren gemäß §7 GO kann dann beantragt werden, wenn Uneinigkeit besteht, ob ein abgeschlossener Beschluss oder eine abgeschlossene Maßnahme im Rahmen der CartA der Grundordnung, Geschäftsordnung oder anderen geltenden Regeln entspricht, oder wie relevante Regelungen auszulegen sind.

    2. Schiedssachen werden innerhalb der Vollversammlung diskutiert. Anschließend entscheidet die Vollversammlung durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit, ob der beanstandete Beschluss oder die beanstandete Maßnahme geltenden Regeln und ihrer als gültig erkannten Auslegung widersprochen hat.

    3. Stellt die Vollversammlung im Rahmen eines Schiedsverfahrens fest, dass ein Beschluss oder eine Maßnahme nicht den geltenden Regeln entspricht, ist der Beschluss oder die Maßnahme nichtig und muss rückgängig gemacht werden.

    4. Ein Schiedsverfahren können folgende Personen beantragen:
    • die Mitglieder des Service-Teams
    • bei Ablehnung eines Kartenantrages der Antragsteller
    • bei Ablehnung eines Vetos der Delegierte der Nation, die das Veto einlegt
    • bei Annahme eines Vetos der Delegierte der Nation, die vom Veto betroffen ist
    • in allen anderen Fällen die Delegierten aller betroffenen Nationen
    5. Ein Schiedsverfahren kann nicht zu einer Änderung der geltenden Regeln führen.


    Die Aussprachedauer beträgt vorerst 168 Stunden ab jetzt. Der Antragsteller hat das erste Wort.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Dieser Entwurf dürfte den meisten sehr bekannt vorkommen, denn er entspricht im Großen und Ganzen dem, worüber wir kürzlich schon einmal abgestimmt haben, um die Regelungslücke, die in der Grundordnung zu Schiedsverfahren besteht zu schließen. Der Antrag hat damals zwar eine Mehrheit an Stimmen erreicht, aber nicht die notwendige 2/3-Mehrheit zur Änderung der Grundordnung.

    Da wohl allgemein sichtbar sein dürfte, dass eine genauere Regelung nötig ist, und die genauere Definition eines Schiedsverfahren nicht mit der Grundordnung im Konflikt steht, können wir mit demselben Inhalt auch einen einfachen Beschluss der Vollversammlung fassen, für den dann die bereits beim letzten Versuch erreichte einfache Mehrheit genügt.

    Abgesehen von der Anpassung der Form ist nur Punkt 1 gegenüber der alten Vorlage geändert, um beim Weiterbestehen des derzeitigen §7 GO klarer zu formulieren, dass die dort definierten Bedingungen tatsächlich notwendig und nicht nur hinreichend sind, um ein Schiedsverfahren zu beantragen.

    Ich bitte um eure Unterstützung für diese Beschlussvorlage.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Was genau meinst du mit "sonstigen" Beschlüssen oder Maßnahmen? Die einzige Voraussetzung ist doch, dass es keine laufenden Verfahren sind, damit die Vollversammlung eine klare Entscheidungsgrundlage hat, die sich nicht während des Verfahrens noch ändert. Das ist gegenüber dem alten Entwurf unverändert.

    Solange ein neuer Delegierter nicht bestätigt ist, kann der alte Delegierte noch ein Schiedsverfahren beantragen. Ich sehe aber ein, dass es passieren kann, dass der alte Delegierte einfach verschwunden ist, und würde folgende Bedingung hinzufügen:
    • bei Verweigerung der Bestätigung eines Delegierten die Person, der die Bestätigung verweigert wurde
    Beseitigt das deine Bedenken in dieser Hinsicht?
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Ich kann mich mit dem gemachten Vorschlag anfreunden. Allerdings haben wir jahrelang bis auf meine letzte Amtszeit keine Schiedsverfahren gebraucht und ihr wollt ja nun unterbinden, dass ich noch irgendwann eine vor dem voraussichtlichen Ende dieser aussterbenden Gemeinschaft führen kann. Ist eine Definition für ein wahrscheinlich nie wieder zu nutzendes Verfahren dann noch notwendig?
  • Du traust anderen nicht zu, umstrittene Entscheidungen zu fällen? Typisch futunische Überheblichkeit. ;)

    Wenn es keine Schiedsverfahren mehr gibt, nachdem man mal festgehalten hat, was Schiedssachen genau sind, dann soll es mir auch recht sein. Aber solange die Interpretation davon, was als Schiedsverfahren zulässig ist und was nicht, so weit auseinandergehen, kann eine Präzisierung sicher nicht schaden.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Ich könnte ganz ehrlich mit beiden Varianten leben. Mir sind die übrigen Punkte am wichtigsten. Das Problem war, dass andere es genau umgekehrt sehen wie du, ich kann es also nicht allen recht machen.

    Eventuell wäre das eine Stelle, an der ein Änderungsantrag mal sinnvoll eingesetzt werden könnte. Dann können wir über die Bedingungen in Punkt 4 separat abstimmen.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Patrick Botherfield schrieb:

    Was genau meinst du mit "sonstigen" Beschlüssen oder Maßnahmen? Die einzige Voraussetzung ist doch, dass es keine laufenden Verfahren sind, damit die Vollversammlung eine klare Entscheidungsgrundlage hat, die sich nicht während des Verfahrens noch ändert. Das ist gegenüber dem alten Entwurf unverändert.

    Solange ein neuer Delegierter nicht bestätigt ist, kann der alte Delegierte noch ein Schiedsverfahren beantragen. Ich sehe aber ein, dass es passieren kann, dass der alte Delegierte einfach verschwunden ist, und würde folgende Bedingung hinzufügen:
    • bei Verweigerung der Bestätigung eines Delegierten die Person, der die Bestätigung verweigert wurde
    Beseitigt das deine Bedenken in dieser Hinsicht?
    Was ist denn wenn die Maßnahme die Delegierte Person und nicht den Staat betreffen?

    Was ist, wenn ein Beschluss nicht abgeschlossen werden kann, dann kann es kein Verfahren dagegen geben.
    Wie wird mit Maßnahmen oder Beschlüssen verfahren die nicht rückgängig zu machen sind oder nur mit exorbitantem Aufwand?
  • Thelma Vilhjálmsdóttir schrieb:

    Was ist denn wenn die Maßnahme die Delegierte Person und nicht den Staat betreffen?
    Man könnte natürlich auch einfach den letzten Punkt weiter fassen:
    • in allen anderen Fällen die Delegierten aller betroffenen Nationen bzw. die individuell betroffenen Personen
    Was ist, wenn ein Beschluss nicht abgeschlossen werden kann, dann kann es kein Verfahren dagegen geben.
    Wie wird mit Maßnahmen oder Beschlüssen verfahren die nicht rückgängig zu machen sind oder nur mit exorbitantem Aufwand?
    Hast du ein Beispiel dafür?
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Die Forenadministration ist nicht durch CartA-Regeln beschränkt. Und zwar zu Recht, weil der Hoster dafür IRL seinen Kopf hinhalten muss. Solange nach der Grundordnung entschieden wird, kann ein Einspruch gegen eine Accountlöschung also sowieso nicht erfolgreich sein.

    Abgesehen davon würde ich es für ein Unding halten, Accounts von echten Usern (also nicht Spambots o.ä.) zu löschen und das auch noch mit den Beiträgen. Ein gewisses Grundvertrauen in die Integrität der Admins muss man schon haben. Ansonsten wäre sowieso Hopfen und Malz verloren.

    Ach so, und was soll eine unvollendete Löschung überhaupt sein? Ein Account kann gelöscht sein oder nicht, aber nichts dazwischen.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Man redet abseits des Spieles ja auch nicht ohne Grund von "Gewaltenteilung", wenn es ein Grundvertrauen gäbe, bedürfte es ja keiner Gerichtsbarkeit, ab vom Strafrecht vielleicht.

    Es mag sein, dass die Regelungen nicht durch die CartA abschließend umfasst werden. Jedoch müssen Forenadministration und Hoster ihren Kopf wohl nur für Ordnungswidrigkeiten und Strafbewehrtes hinhalten. Für Maßnahmen, zum Beispiel im Rahmen des gemeinsamen Miteinanders, kann es daher keine Generalvollmacht der nicht Überprüfbarkeit geben.

    Niemand sprach von unvollendeten Löschungen?

    Beim Beispiel einer Sperrung bleibend, wäre der Beschluss und die Maßnahme wohl erst mir Beendigung der Sperrung abgeschlossen. In diesem Fall ist jedoch insbesondere eine Prüfung vor oder während der Sperre geboten, da nach einer Sperrung das Schutzgut nicht wiederherstellbar ist. Vor allem auch dann, wenn die Sperre auf ewig angelegt sein sollte.
  • @Thelma Vilhjálmsdóttir VORSICHT! Vermeide es unbedingt, nun auch noch mir als Hoster mit Deinem Unsinn auf die Nerven zu gehen. Ich denke auch nicht ansatzweise daran, mich bei der Forenadministration in irgend einer Weise vom einem CartA-Regelwerk beschränken zu lassen oder administrative Entscheidungen durch ein "Schiedsverfahren" überprüfen, bewerten oder gar revidieren zu lassen. In dieser Beziehung habe ich, wie Du so schön sagst eine "Generalvollmacht der nicht Überprüfbarkeit" meiner Entscheidungen, und das uneingeschränkt. Und wenn das Dir und vielleicht auch noch anderen Mitspielern hier nicht passt, muss sich die CartA halt einen anderen Hoster suchen.
  • Vielen Dank für deine Ansicht. Ich kann verstehen, dass du dich wohler fühlst, wenn Leute die dauerhaft in CAPS LOCK schreiben gesperrt werden.


    Ich kann dir darüber hinaus nicht folgen. Es handelt sich bei dieser Drohung meiner Meinung nach wohl eher um die Unterdrückung einer unliebsamen Ansicht. Wenn aber selbst einfache Argumentationen und Diskussionen von einem Personenkreis unterbunden werden, ist es doch erfreulich, wenn diese Diskussionen noch einmal aufzeigten, welches Geisteskind welche Personen sind.
  • Es heißt "welchen Geistes Kind", da damit die Ideen des jeweiligen Verstandes als Sproß (=Kind) gemeint sind. Geisteskind liest sich wie die verunglückte Form von Geisterkind und ergibt inhaltlich wie zusammenhangherstellend keinen Sinn.

    Dürfen wir nach der Anlündigung im anderen Thread nun eigentlich mit der Rücknahme der Anträge rechnen?
  • "Hosterkeule"? Platzmeister leistet einen unschätzbaren Beitrag zur MN-Szene durch das Bereitstellen des MdM (der nicht für eine rigorose Lösch- und Sperrpolitik bekannt ist) sowie dieser Foren und Dienste.

    Um von ihm gesperrt oder gelöscht zu werden, muss man auf gut Deutsch mächtig Sche*ße gebaut haben.

    Ich hoffe, dass das nicht als Herausforderung angesehen wird.

    Delegierter des Königreichs Pottyland