Fristen

    • Änderung der GO

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    • Stimmst du dafür, den Antrag anzunehmen? 15
      1.  
        Ja (8) 53%
      2.  
        'Nein (7) 47%
      Werte Delegierte,

      der folgende Antrag von Gilgamesh auf eine Änderung der Grundordnung steht zur Abstimmung:

      § 16. Löschung.

      (1) Ein Staat kann nur bei dauerhafter Inaktivität oder auf eigenen Wunsch gelöscht werden.
      (2) Die Feststellung der Inaktivität kann auf zwei Arten erfolgen:
      1. Durch das Serviceteam der CartA, wenn im Forum des betreffenden Staates seit mindestens 30 Tagen kein zur Simulation oder Ausgestaltung gehörender Beitrag mehr in einem dauerhaft öffentlich einsehbaren Forenbereich verfasst wurde.
      Beiträge, die eindeutig externen Ursprungs sind, werden bei dieser Bewertung nicht berücksichtigt.
      2. Auf Antrag des Serviceteam durch die Vollversammlung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
      (3) Eine Löschung auf eigenen Wunsch erfolgt auf Antrag des Delegierten des entsprechenden Mitgliedsstaates.
      (4) In allen Fällen wird der entsprechende Mitgliedsstaat nicht sofort gelöscht, sondern zunächst als inaktiv gekennzeichnet. Innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen kann der Löschung von Seiten des betroffenen Mitgliedsstaates widersprochen werden. Ein solcher Widerspruch ist nur in Verbindung mit nachweislicher Aktivität nach (2) Ziffer 1 spätestens am Tag des Widerspruchs gültig.
      (5) Ist ein solcher Widerspruch erfolgt und wird in einem Verfahren gem. (2) Ziffer 1 innerhalb von 90 Tagen die Inaktivität des zuvor der Löschung widersprechenden Mitgliedsstaates festgestellt, wird der betroffene Mitgliedsstaat ohne Widerspruchsfrist gelöscht, wobei die Zählung der Tage ohne Beiträge im Forum des betroffenen Mitgliedsstaates frühestens mit dem Zeitpunkt des vorhergehenden Widerspruchs gegen die Löschung beginnt.


      Die Abstimmung dauert bis zu 168 Stunden. Zur Annahme des Antrags ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen nötig.
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia