Rücktritt von Mitgliedern des Serviceteams

    • Änderung der GO

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Rücktritt von Mitgliedern des Serviceteams

      Stimmst du dafür, den Antrag anzunehmen? 17
      1.  
        Ja (15) 88%
      2.  
        Nein (2) 12%
      Werte Delegierte,

      der folgende Antrag von Sergeij W. Motaljow auf eine Änderung der Grundordnung steht zur Abstimmung:


      § 5. Wahl, Amtsenthebung.
      (1) Die Mitglieder des Serviceteams werden in allgemeiner, freier,geheimer und gleicher Wahl mit einfacher Mehrheit (mehr als die Hälfte) der abgegebenen Stimmen durch die Vollversammlung für zwölf Monate gewählt.
      (2) Findet sich im ersten Wahlgang nicht die nötige Mehrheit, wird eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen angesetzt. Ins Amt gewählt ist der Kandidat, der die relative Mehrheit (die meisten) der abgegebenen Stimmen erhält. Findet sich auch im zweiten Wahlgang keine Mehrheit, entscheidet das Los.
      (3) Ein Mitglied des Serviceteams kann des Amtes enthoben werden, wenn auf Initiative eines Mitgliedes der Vollversammlung gleichzeitig mit der Abwahl des Amtsinhabers ein durch den Antragsteller Vorgeschlagener mit absoluter Mehrheit der Vollversammlung (mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Delegierten) gewählt wird.
      (4) Ein Mitglied des Serviceteams verliert automatisch seinen Posten, wenn es nachweislich mehr als einen Monat unentschuldigt nicht mehr seinen Aufgaben nachgekommen ist. Dieser Umstand ist durch mindestens einen Delegierten in der Vollversammlung vorzubringen. Danach hat das Mitglied des Serviceteams 14 Tage Zeit sich dazu zu äußern. Sollte keine Reaktion erfolgen, ist die Nachwahl einzuleiten.
      (5) Ein Verfahren nach (4) ist zu umgehen, wenn das Mitglied des Serviceteams mindestens 31 Tage unentschuldigt nicht im Forum der CartA eingeloggt war. In dem Fall sind umgehend Nachwahlen einzuleiten.
      (6) Ein Mitglied des Serviceteams kann jederzeit seinen Rücktritt erklären. In dem Fall sind umgehend Nachwahlen für die verbleibende Amtszeit für diese Position des Serviceteams einzuleiten. Das Mitglied des Serviceteams bleibt bei Rücktritt formal bis zum Abschluss der Nachwahl im Amt.
      (7) Sollten alle Mitglieder nach (4) oder (5) aus dem Serviceteam ausgeschieden sein, kann ein beliebiger Delegierter die Feststellung der Vakanz durch die Vollversammlung einleiten. Dieser Delegierte ist für die unverzügliche Abhaltung der nächsten Wahl verantwortlich.


      Die Abstimmung dauert bis zu 168 Stunden. Zur Annahme des Antrags ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen nötig.
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia