Diskussion über Inaktivität aus "Anträge an die Vollversammlung"

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    • Diskussion über Inaktivität aus "Anträge an die Vollversammlung"

      Die Grundordnung lässt es leider nicht zu dass die Vollversammlung MNs selbstständig löscht, auch nicht dass diese dem ST anordnen kann, was es tun soll, sie kann es nur nach Antrag des Serviceteams (was ein wenig sinnbefreit ist, da das ST das auch so kann) sonst hätte es von mir schon einen klaren Antrag im Bezug auf 2 Nationen gegeben.
      Androische Föderation
      Findet Katzen garstig
    • Ich hab das mal aus dem Antragsthread verschoben, da das nicht der Ort für Diskussionen ist.

      Sergeij W. Motaljow schrieb:

      Die Grundordnung lässt es leider nicht zu dass die Vollversammlung MNs selbstständig löscht, auch nicht dass diese dem ST anordnen kann, was es tun soll, sie kann es nur nach Antrag des Serviceteams (was ein wenig sinnbefreit ist, da das ST das auch so kann) sonst hätte es von mir schon einen klaren Antrag im Bezug auf 2 Nationen gegeben.
      Es gibt da schon einen Unterschied: Das Serviceteam kann selbst nur nach 30 Tagen Inaktivität dieselbe feststellen. Wenn die 30 Tage nicht voll sind, kann es mit Zustimmung der Vollversammlung die Inaktivität auch schon vorher feststellen.
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia
    • Gilgamesh schrieb:

      Die Futunische Hegemonie stellt hiermit folgenden Antrag:


      § 16. Löschung.
      (1) Ein Staat kann nur bei dauerhafter Inaktivität oder auf eigenen Wunsch gelöscht werden.
      (2) Die Feststellung der Inaktivität ist in zwei Fällen möglich:
      1. Im Falle eines erweiterten Gebietes, so dies nicht zum gleichen Kontinentalraum des Hauptgebietes zuzuordnen ist, so die nachgewiesene Aktivität pro 3000 Pixel unter einem Post mit nachweislich an die
      Ausgestaltung bezogenem Inhalt innerhalb von 45 Tagen liegt.
      Beiträge, die eindeutig externen Ursprungs sind, werden bei dieser Bewertung nicht berücksichtigt.
      2. So die nachgewiesene Aktivität des Hauptgebietes pro 2000 Pixel unter einem Post mit
      nachweislich an die Ausgestaltung bezogenem Inhalt innerhalb von 45 Tagen liegt.
      (3) Eine Löschung auf eigenen Wunsch erfolgt auf Antrag des Delegierten des entsprechenden Mitgliedsstaates.
      (4) In allen Fällen wird das entsprechende Gebiet nicht sofort gelöscht, sondern fällt in den
      Reservierungsstatus zurück. Für diesen gilt §11 in Bezug auf Fristen und weitere Bestimmungen.


      (5) Die Kontinentalräume für §16(2)1. werden wie auf der verlinkten Karte geordnet.

      Wolfram Lande schrieb:

      Und ich kann keine Anträge einbringen aber das hier wäre ein Vorschlag: (Ich kann gesetze nicht, lasst mich bloss mit sowas in Ruhe, aber euer Genörgel nervt)


      1. Ein Staat kann nur bei dauerhafter Inaktivität oder auf eigenen Wunsch gelöscht werden.
      2. Die Feststellung der Inaktivität kann auf zwei Arten erfolgen:
        1. Durch das Serviceteam der CartA, wenn im Forum des betreffenden Staates seit mindestens 60 Tagen kein zur Simulation oder Ausgestaltung gehörender Beitrag mehr in einem dauerhaft öffentlich einsehbaren Forenbereich verfasst wurde. Beiträge, die eindeutig externen Ursprungs sind, werden bei dieser Bewertung nicht berücksichtigt. Hier erfolgt eine Aussprache in der Vollversammlung die der inaktivierung (4) mit einfacher Mehrheit widersprechen kann.
        2. Auf Antrag des Serviceteam durch die Vollversammlung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
      3. Eine Löschung auf eigenen Wunsch erfolgt auf Antrag des Delegierten des entsprechenden Mitgliedsstaates.
      4. In allen Fällen wird der entsprechende Mitgliedsstaat nicht sofort gelöscht, sondern zunächst als inaktiv gekennzeichnet. Innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen kann der Löschung von Seiten des betroffenen Mitgliedsstaates widersprochen werden.
      5. Ist ein solcher Widerspruch erfolgt und wird in einem Verfahren gem. (2) Ziffer 1 innerhalb von 90 Tagen die Inaktivität des zuvor der Löschung widersprechenden Mitgliedsstaates festgestellt, wird der betroffene Mitgliedsstaat ohne Widerspruchsfrist gelöscht, wobei die Zählung der Tage ohne Beiträge im Forum des betroffenen Mitgliedsstaates frühestens mit dem Zeitpunkt des vorhergehenden Widerspruchs gegen die Löschung beginnt.


      Es gibt ja scheinbar den Wunsch an der Löschung etwas zu ändern. Sind das eher die Extreme oder gibt es für Änderungen tatsächlich eine Mehrheit?
    • Schwer zu sagen, weil sich immer ein großer Teil der Delegierten an den entsprechenden Diskussionen nicht beteiligt. Aus den Abstimmungsergebnissen in letzter Zeit lässt sich ablesen, dass meistens eine knappe Mehrheit Änderungsanträge zu den Inaktivitätsregeln unterstützt hat, aber nie die nötigen zwei Drittel. Bei der reinen Verschärfung der Kriterien war es genau 50:50. Bei den Anträgen, die vor der Abstimmung zurückgezogen wurden, kann man es natürlich nicht sagen, was herausgekommen wäre.

      Hier ein paar erfolglose Anträge aus letzter Zeit:
      Inaktivitätsfeststellung durch VV
      Sofortige Löschung bei Inaktivitätsfeststellung durch VV
      Inaktivitätsfeststellung

      Vor der Abstimmung zurückgezogen:
      Änderung // Löschregeln (der aktuelle)
      Änderung der Grundordnung (§16)
      Verlängerung der Schonfrist für Bestandsnationen(Lord Reis)

      Und einer, der angenommen wurde:
      Klarstellung Inaktivität
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia