Chinopien stellt mehrere aufeinander aufbauende Anträge. Ich werde hier zu jedem Teil einzeln Stellung nehmen:
Grundordnung dazu:
Die Bestätigung von Futuna ist da, die einzige Bedingung ist also erfüllt.
Regeln:
Bei einer Gebietsverkleinung sind 1. bis 4. trivialerweise erfüllt. Für 5. sind die Informationen soweit ich das sehe vollständig, Vetorecht gibt es keins, damit auch keine Benachrichtigungen.
Der einzige Antrag von Chinopien in den letzten sechs Monaten war die Abtretung von Diyarasu. Das ist aber keine Änderung nach §13 (1) und damit meines Erachtens nicht "eine solche" Änderung. Daher alles in Ordnung auch bei diesem Punkt.
Dazu die Regeln:
Sehe ich alles erfüllt.
Ich stimme daher allen drei Anträgen zu.
Denne Ziang Belai schrieb:
Liebes Serviceteam,
es ist nun soweit. Ich möchte mehrere Anträge stellen, die faktisch die Löschung des Kaiserreiches Chinopiens / des Gelben Reiches mit sich bringen. Da sie aufeinander aufbauen, bitte ich um Bearbeitung in der Reihenfolge, in der die Einzelanträge in diesem Post folgen. Sollte einer dieser Anträge aus welchen Gründen auch immer nicht genehmigt werden, bitte ich um Unterbrechung der Bearbeitung, damit die weiteren Schritte entsprechend angepasst werden können.
Ich danke vielmals im Voraus!
1) Gebietsabtretung: Storcheninsel an Futuna
Gem. § 14 (3) GO tritt Chinopien das als "Storcheninsel" gekennzeichnete Gebiet im Süden Nericas (vollständig) an Futuna ab. Ich bitte den Delegierten Futunas um seine Bestätigung.
Kartenausschnitt:
carta.mn-orga.de/forum/index.php/Attachment/240/
Grundordnung dazu:
(3) Ein Mitgliedstaat kann Teile seines Staatsgebietes an einen anderen Mitgliedsstaat abtreten, sofern beide Mitgliedsstaaten dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen. Sofern die betreffenden Mitgliedsstaaten aufgrund eines Forenverbundes gemäß § 2 (2) durch einen gemeinsamen Delegierten vertreten werden, gilt die Hinterlegung der entsprechenden Information bei der CartA durch den gemeinsamen Delegierten als Zustimmung der Mitgliedsstaaten. Der CartA ist ein § 11 (2) Ziffer 7 entsprechender Kartenausschnitt mitzuteilen, der die genaue Größe und Position der abzutretenden Teile des betreffenden Staatsgebietes darstellt.
(4) Die Einhaltung der Voraussetzungen gem. (1), (2) und (3) wird vom Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt.
Die Bestätigung von Futuna ist da, die einzige Bedingung ist also erfüllt.
2) Antrag auf Gebietsmodifikation: Gebietsverkleinerung
Voller Name der Nation: Kaiserreich Chinopien
Kurzname: Chinopien
Kürzel: CHI
Forum: chinopien.mn-welt.de/forum/
Webseite: chinopien.mn-welt.de/hp/pages/startseite.php
E-Mail-Adresse des Ansprechpartners: liu-qi [ät] gmx [punkt] de
Kartenausschnitt: s. unten. Das Gebiet soll auf die gelben und hellgrünen Flächen auf dem bisherigen Gebiet Chinopiens verkleinert werden (die unterschiedliche Farbgebung hatte ihren Grund, der aber im Moment weggefallen ist; daher bitte kartentechnisch ignorieren und als Einheit verzeichnen).
Liste der vetoberechtigten Mitgliedsstaaten: Gem. § 13 (1) Z. 1 S. 2 GO besteht kein Vetorecht, da es sich um "eine[ ] reine[ ] Gebietsverkleinerung ohne Veränderung der bestehenden Landmassen/Küstenlinien" handelt. In Hinsicht auf § 15 (5) GO weise ich darauf hin, dass die bisherige Ausgestaltung der verbleibenden Gebiete (Xinhai, Tartastan, Sunya) in Hinsicht auf Bevölkerung, Geographie etc. pp. nicht verändert wird.
carta.mn-orga.de/forum/index.php/Attachment/243/
Regeln:
(1) Eine Nation kann die Form seines Gebietes modifizieren, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Keine gültigen Vetos der Anrainernationen und des Serviceteams. Bei einer reinen Gebietsverkleinerung ohne Veränderung der bestehenden Landmassen/Küstenlinien besteht kein Vetorecht.
2. Im Falle einer Vergrößerung des Gebietes muss das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet sein.
3. Eine Vergrößerung des Gebietes ist nur auf einer gem. § 10 (1) Ziffer 3 freien Fläche zulässig.
4. Die Gebietsveränderung muss gem. § 10 (2) frei von Plagiarismus sein.
5. Ein Antrag auf Gebietsmodifikation, welcher neben den für bereits für die Reservierung notwendigen Informationen eine vollständige Liste aller vetoberechtigten Nationen sowie den Nachweis von deren Informierung über den Antrag auf Gebietsmodifikationen enthält.
6. Eine solche Änderungen der Eintragung ist nur einmal innerhalb von 6 Monaten zulässig.
(4) Im Fall von (1) wird die Einhaltung der Voraussetzungen gem. (1), (2) und (3) vom Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt.
Bei einer Gebietsverkleinung sind 1. bis 4. trivialerweise erfüllt. Für 5. sind die Informationen soweit ich das sehe vollständig, Vetorecht gibt es keins, damit auch keine Benachrichtigungen.
Der einzige Antrag von Chinopien in den letzten sechs Monaten war die Abtretung von Diyarasu. Das ist aber keine Änderung nach §13 (1) und damit meines Erachtens nicht "eine solche" Änderung. Daher alles in Ordnung auch bei diesem Punkt.
3. Antrag auf Änderung des Namens, Kurznamens und Nationenkürzels
Gem. § 13 (2) und (3) GO sollen Name, Kurzname und Nationenkürzel des bisherigen Kaiserreiches Chinopien folgendermaßen geändert werden:
Neuer Name: Ostchinopische Staaten
Neuer Kurzname: Ostchinopien
Neues Nationenkürzel: OCH
Dazu die Regeln:
(2) Eine Nation kann sowohl ihren vollen Namen als auch ihren Kurznamen ändern, sofern sich diese jeweils von denjenigen der reservierten oder der Mitgliedsnationen unterscheiden.
(3) Eine Nation kann ihr Nationenkürzel ändern, sofern das neue Nationenkürzel den Bedingungen nach §11 (2) Ziffer 3 entspricht
(4) Im Fall von (1) wird die Einhaltung der Voraussetzungen gem. (1), (2) und (3) vom Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt.
Sehe ich alles erfüllt.
Ich stimme daher allen drei Anträgen zu.
Patrick Botherfield
Kingdom of Albernia
Kingdom of Albernia