§ 11. Reservierung eines Kartenplatzes

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • § 11. Reservierung eines Kartenplatzes

      Erklärung

      § 11. Reservierung eines Kartenplatzes.
      1. Vor der Eintragung einer Nation auf der Karte ist die Reservierung eines Kartenplatzes nötig.
      2. Ein Antrag auf Reservierung muss folgende Informationen enthalten:
        1. voller Name der Nation,
        2. Kurzname, der auf der Karte eingetragen werden soll,
        3. ein aus 2 oder 3 Großbuchstaben des modernen lateinischen Alphabets bestehendes Kürzel, welches sich von den Kürzeln der bereits reservierten oder Mitgliedsnationen unterscheidet,
        4. URL zum Forum,
        5. URL zur Website,
        6. E-Mail-Adresse eines für den Antrag zuständigen Ansprechpartners,
        7. Kartenausschnitt (von der Gesamtkarte, unskaliert) mit der genauen Größe und Position des gewünschten Staatsgebietes.
      3. Reservierungsanträge sind vom Serviceleiter abzuweisen, wenn sie gegen die Bestimmungen von (2) verstoßen.
      4. Das Serviceteam entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen über eine Reservierung. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird, sowie die Feststellung, dass die Voraussetzung gem. § 10 (2) {Plagiarismus} erfüllt ist.
      5. Eine bereits zugesprochene Reservierung erlischt wenn ein Antrag auf Eintragung gem. § 12 (4) nicht erfolgreich war. Die Feststellung des Erlöschen der Reservierung obliegt dem Serviceteam.
      6. Nach 60 Tagen prüft das Serviceteam die Aktivität des reservierten Staates und seinen Fortschritt der Bemühungen, die Eintragungsbedingungen zu erfüllen. Entscheidet das Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, dass keine kontinuierliche Aktivität vorhanden ist oder das aufgrund der Entwicklung des Staates ein folgender Eintragungsantrag keine Aussicht auf Erfolg haben wird, erlischt die Reservierung. Das Serviceteam erklärt das Erlöschen der Reservierung ferner, wenn
        1. das Forum dauerhaft nicht mehr erreichbar oder technisch nicht mehr aktiv gepflegt wird oder
        2. das reservierte Gebiet anderweitig beansprucht wird und die Reservierung nach Feststellung des Serviceteams keine Aussicht auf eine Eintragung mehr erkennen lässt.
      7. Der entsprechende Staat kann bei der CartA ausdrücklich auf die zugesprochene Reservierung verzichten. Das Serviceteam entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ob die antragstellende Person für den entsprechenden Staat legitimiert ist, den entsprechenden Antrag zu stellen. Sofern das Serviceteam die Legitimation der antragstellenden Person anerkennt, erlischt die Reservierung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von Gilbert de Ridefort ()

    • NOTIZEN UNREIN

      Entwurf eines Passus für die Geschäftsordung des ServiceTeams (GOST) für folgende Aufgaben:

      Aufgabe nach §11.3 GO
      a) Formalprüfung Reservierungsantrag durch ServiceLeiter

      Aufgabe nach §11.4 GO
      b) Prüfung aus Plagiarismus nach §10.2 GO
      c) Einschätzung ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird

      Aufgabe nach §11.5 GO
      d) Feststellung des Erlöschens einer Reservierung nach gescheiterter Eintragung.

      Aufgabe nach §11.6 GO
      e) 60 Tage Prüfung
      f) Erlöschensprüfung bei Nichterreichbarkeit
      g) Erlöschensprüfung bei Beanspruchung

      Aufgabe nach §11.7 GO
      h) Legitimationsprüfung bei Verzicht


      Ansatz
      11.3 a: Sind Namen und Kürzel untergegangener Staaten geschützt?
      11.4 b: Schaffung eines Markenregisters für Staatsnamen und Staatsteile etc?
      11.4 c: Serviceangebot einer Vorabprüfung?
      11.5 d: GO Änderung: Verzicht auf Feststellung und Schaffung eines Automatismus
      11.6 e: Schiedssache ob nach den 60 Tagen §16 greift.
      11.6 f: Definition von Nichterreichbarkeit
      11.6 g: Definition von Beanspruchung
      11.7 h: Schaffung eines Delegiertenregisters?