Da innerhalb der Frist kein Widerspruch eingelegt wurde, ist Barnstorvia damit von der Karte zu löschen.
Zwar hat der Staat gemäß § 16 (3) selbst seine Löschung beantragt, jedoch ist dieses Inaktivitätsverfahren vorzuziehen und damit seit dem 23. März rechtskräftig.