Antrag der Futunischen Hegemonie zum Löschverfahren

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Antrag der Futunischen Hegemonie zum Löschverfahren

    Es tut mir sehr leid, dass der Antrag etwas untergegangen ist. Er war mir entwischt, weil im Antragsthread wieder zu viel gesabbelt wurde.
    Der Antragsteller hat das erste Wort, danach ist die Aussprache eröffnet.

    __________________________

    Die Futunische Hegemonie stellt hiermit folgenden Antrag:

    (Klicken um eine Quelle anzugeben)

    § 16. Löschung.
    (1) Ein Staat kann nur bei dauerhafter Inaktivität oder auf eigenen Wunsch gelöscht werden.
    (2) Die Feststellung der Inaktivität ist in zwei Fällen möglich:
    1. Im Falle eines erweiterten Gebietes, so dies nicht zum gleichen Kontinentalraum des Hauptgebietes zuzuordnen ist, so die nachgewiesene Aktivität pro 3000 Pixel unter einem Post mit nachweislich an die
    Ausgestaltung bezogenem Inhalt innerhalb von 45 Tagen liegt.
    Beiträge, die eindeutig externen Ursprungs sind, werden bei dieser Bewertung nicht berücksichtigt.
    2. So die nachgewiesene Aktivität des Hauptgebietes pro 2000 Pixel unter einem Post mit
    nachweislich an die Ausgestaltung bezogenem Inhalt innerhalb von 45 Tagen liegt.
    (3) Eine Löschung auf eigenen Wunsch erfolgt auf Antrag des Delegierten des entsprechenden Mitgliedsstaates.
    (4) In allen Fällen wird das entsprechende Gebiet nicht sofort gelöscht, sondern fällt in den
    Reservierungsstatus zurück. Für diesen gilt §11 in Bezug auf Fristen und weitere Bestimmungen.
    (5) Die Kontinentalräume für §16(2)1. werden wie auf der verlinkten Karte geordnet.
    [/quote]Altes (5) entfällt. Als Skizze für die Karte beim neuen (5):
  • Benutzer online 1

    1 Besucher