Entwurf zu einem Fusionsvertrag

    • Entwurf zu einem Fusionsvertrag

      Ich habe mir mal ein paar Gedanken um die Vertragsdetails gemacht und präsentiere daher in Rücksprache mit dem GF-Kuratorium diesen Entwurf für einen Fusionsvertrag:

      Fusionsvertrag

      der mikronationalen Kartenorganisationen Graphein Foundation und Association Internationale de Cartographie



      1. Vertragsparteien

      1.1 Graphein Foundation, nachstehend GF genannt, vertreten durch

      1.2 Association Internationale de Cartographie, nachstehend AIC genannt, vertreten durch

      sowie die Staaten

      1.3 Albernia (Kingdom of Albernia), vertreten durch


      1.4 Alpinia (Königreich Alpinia), vertreten durch


      1.5 Aquila (Imperium Aquila), vertreten durch


      1.6 Astor (United States of Astor), vertreten durch


      1.7 Aurora (Union of Aurora), vertreten durch


      1.8 Cranberra (Dominion of Cranberra), vertreten durch


      1.9 Cuello (Stammesgesellschaft Cuello), vertreten durch


      1.10 Demokratische Union, vertreten durch


      1.11 Dionysos (Republik Dionysos), vertreten durch


      1.12 Dreibürgen (Kaiserreich Dreibürgen), vertreten durch


      1.13 Futuna (Schahtum Futuna), vertreten durch


      1.14 Gelbes Reich (GF), vertreten durch


      1.15 Gran Novara (Regno di Gran Novara), vertreten durch


      1.16 Hansastan (Republik Hansastan), vertreten durch


      1.17 Hollunderlande (Republiek de Hollunderlande), vertreten durch


      1.18 Irkanien (Irkanisches Reich), vertreten durch


      1.19 Kasatschok (Republik Kasatschok), vertreten durch


      1.20 Kaysteran (Republikska Kajsteranij), vertreten durch


      1.21 Ladinien (Res Publica Ladina), vertreten durch


      1.22 Nedersassonien (Nedersassonischer Reichsbund), vertreten durch


      1.23 Ozeania (Demokratische Inselrepublik Ozeania), vertreten durch


      1.24 Pottyland (Königreich Pottyland), vertreten durch


      1.25 Sebulon (Medinat Zevulun), vertreten durch


      1.26 Severanien (Sozialistische Bundesrepublik Severanien), vertreten durch


      1.27 Snjarey (Eyjottr Snjarey), vertreten durch


      1.28 Stralien (Republik Stralien), vertreten durch


      1.29 Targa (Königreich Targa), vertreten durch


      1.30 Tchino (Volksrepublik Tchino), vertreten durch


      1.31 Tehuri (Königreich Tehuri), vertreten durch


      1.32 Téngóku (Téngóku Kyówakoku), vertreten durch


      1.33 Tomanien (Schwarzweiss Reich Tomanien), vertreten durch


      1.34 Verdon (Royaume de Verdon), vertreten durch


      1.35 Vereinigtes Kaiserreich, vertreten durch


      1.36 Wislanien (Rzeczpospolita Wislania), vertreten durch


      2. Fusion zur CartA

      Unzufrieden mit der Situation dreier konkurrierender Kartenorganisationen,
      Geleitet vom gemeinsamen Wunsche nach einer Karte, welche den mikronationalen Staaten eine realitätsnahe und auf Gleichheit beruhende Sphäre bietet,
      Erkennend, daß eine Fusion von Graphein Foundation (GF) und Association Internationale de Cartographie (AIC) dies realisieren kann,
      entschlossen sich die zuvor genannten Parteien, miteinander zur Cartographie-Assoziation (CartA) zu fusionieren.


      3. Karten, Regelwerk und Geschäftsordnungen

      3.1

      Die unter Ziffer 1.3 bis 1.36 vorgenannten 34 mikronationalen Staaten akzeptieren die folgenden, diesem Vertrag beiliegenden Anlagen als verbindlich:

      3.1.1

      Anlage 1 / Karte (Irenik21). Grundlage allen künftigen Kartenmaterials ist die erste und durch Eintragung neuer beziehungsweise Löschung inaktiver respektive nicht von der Spielerschaft fortgesetzter Staaten geprägte Version der CartA-Gesamtkarte.

      3.1.2

      Anlage 2 / (Klimakarte). Auf dieser Karte sind die Klimazonen eingezeichnet.

      3.1.3

      Anlage 3 / (Regelwerk). Dieses Regelwerk regelt die Abläufe und die Organisation der CartA.

      3.1.4

      Anlage 4 / Geschäftsordnung des Direktoriums.

      3.1.5

      Anlage 5 / Geschäftsordnung des Verfassungsgerichts

      3.1.6

      Anlage 6 / Geschäftsordnung der Vollversammlung

      3.1.7

      Anlage 7 / Geschäftsordnung des Kuratoriums

      3.2

      Die genannten sieben Anlagen sind integrierende Bestandteile dieses Vertrages. Mit Unterzeichnung derselben erklärt jeder Staat, daß ihm der Inhalt der sieben Beilagen im Detail bekannt ist.


      4. Wahlen

      Die unter Ziffer 1.3 bis 1.36 vorgenannten 34 mikronationalen Staaten wählen als Organe der CartA einstimmig:

      4.1 / Direktorium

      - Zum Direktor: (Name),
      - Zum Vizedirektor: (Name),
      - Zum Direktor für Kartographie: (Name).

      4.2 / Kuratorium

      - Zum Kurator 1: (Name)
      - Zum Kurator 2: (Name)
      - Zum Kurator 3: (Name)
      - Zum Kurator 4: (Name)
      - Zum Kurator 5: (Name)
      - Zum Kurator 6: (Name)

      4.3 / Verfassungsgericht

      - Zum Verfassungsrichter 1: (Name),
      - Zum Verfassungsrichter 2: (Name),
      - Zum Verfassungsrichter 3: (Name),
      - Zum Verfassungsrichter 4: (Name),
      - Zum Verfassungsrichter 5: (Name).


      5. Weitere Vertragsbestimmungen

      5.1

      Der in Ziffer 2 hievor ausgesprochene Grundsatz der Realitätsnähe und der Gleichheit betrifft gleichermaßen die nach Gründung der CartA hinzukommenden Mikronationen wie auch die Gründerstaaten, da ansonsten eine Ungleichheit der Neueintragungen zu den Gründerstaaten möglich sein kann.

      Sämtliche hiervor aufgeführten 34 Gründerstaaten verpflichten sich infolgedessen, innert einer nicht erstreckbaren Frist von 120 Tagen seit allseitiger Unterzeichnung dieses Vertrages die Eintragungskriterien für Neueintragungen zu erfüllen, sich einer diesbezüglichen Prüfung durch das zuständige Organ der CartA zu unterziehen und im Falle der Nichterfüllung der an eine Neueintragung durch die CartA gestellten Anforderungen auf ihre Mitgliedschaft sowie ihren Kartenplatz bei der CartA zu verzichten. Sollten die Mängel beseitigt worden sein, ist es möglich, ein neues Kartenplatzverfahren anzustrengen.

      5.2

      Dieser Vertrag bezweckt unter anderem eine Vereinheitlichung der mikronationalen Karten des deutschsprachigen Raumes. Anstelle der GF und AIC tritt die neue mikronationale Kartenorganisation CartA. Die GF und die AIC lösen sich deshalb mit der Unterzeichnung dieses Vertrages auf.

      5.3

      Die vorgenannten Vertreter der Gründerstaaten gemäß Ziffern 1.3 bis 1.36 bestätigen mit ihrer Unterschrift unter diesen Vertrag ausdrücklich, daß sie zum Abschluß desselben vollumfänglich legitimiert sind und daß dieser Vertrag in den von ihnen vertretenen Mikronationen keiner weiteren Genehmigung, z.B. in Form einer Abstimmung unter der Spielerschaft oder eines Beschlusses der Spielleitung o.ä., bedarf.


      6. Schlußerklärung

      Die hievor aufgeführten 2 Fusionspartner und 34 Gründerstaaten stellen fest, dass mit allseitiger Unterzeichnung dieses Vertrages durch die nachstehenden Personen die Fusion der GF und der AIC vollzogen und die CartA somit gegründet ist.


      Ort, Datum und Unterschriften

      der Vertreter der GF und der AIC


      der Vertreter der 34 Gründerstaaten


      im Sinne einer Wahlannahmeerklärung

      der Mitglieder des Direktoriums
      der Kuratoren
      der Verfassungsrichter
      Seine Königliche Hoheit,
      Großherzog Tiuri von Tehuri
      Delegierter von Tehuri
      Kurator der CartA
    • Ich möchte noch anregen, dass die offiziellen Staatsnamen entweder einheitlich in Deutsch oder alle in der jeweiligen Landessprache angegeben werden, aber nicht so ein Mischmasch.
      Seine Königliche Hoheit,
      Großherzog Tiuri von Tehuri
      Delegierter von Tehuri
      Kurator der CartA
    • Wie gesagt, ich stelle hier meinen Entwurf vor, von dem der Chairman meinte, der würde vom Kuratorium unterstützt und ich solle ihn im Namen des Kuratoriums veröffentlichen. Mit wievielen und wem genau der Kuratoren unser Chairman regelmäßig sich bespricht und wo er seine Mehrheiten aus dem Kuratorium hat, weiß ich nicht.

      Und ich würde mich freuen, wenn mein Entwurf hier auch mal so stark beraten werden könnte wie der Gründungsvertrag.
      Seine Königliche Hoheit,
      Großherzog Tiuri von Tehuri
      Delegierter von Tehuri
      Kurator der CartA
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