Aktivitäts- und Forschrittsprüfung Lodenrijk

  • §11(6) GO
  • Aktivitäts- und Forschrittsprüfung Lodenrijk

    Mit Blick auf die Aktivitätsprüfung nach § 11 VI GO - auch wenn die vorgesehenen 60 Tage schon lange vorbei sind - will ich hier kurz festhalten, daß aus meiner Sicht ein Defizit in dieser Hinsicht damals wie heute nicht bestand und besteht, die Reservierung also zu Recht aufrechterhalten ist.
  • Ich stehe ja - bekanntlich - anders als der vorausgehende Serviceleiter auf dem Standpunkt, daß Reservierte jedenfalls nicht besser zu behandeln sind als Eingetragene und 60 Tage Aktivität kein Freibrief sein können ab da das Forum verwaisen zu lassen, so lange das Forum als Solches noch da ist, das würde nämlich den Sinn der Eintragung konterkarrieren. Warum dann überhaupt noch eintragen? Das kann der Regelwerksgeber also eher nicht gewollt haben. Daß das Regelwerk keine Aussage trifft, was nach erfolgreicher Prüfung nach den ersten 60 Tagen zu geschehen hat, muß man aber auch zugeben.

    Folglich würde ich dazu tendieren, die Vorschriften über das Löschverfahren analog anwenden - das stellt den Anwärter auf Mitgliedschaft jedenfalls besser als eine sofortige Entfernung von der Karte. Mit Blick auf die Handhabung unter Botherfield (nach 60 Tagen quasi unbeschränkte Dauerreservierung) fragt sich aber, ob man darüber hinaus eine Art Übergangsfrist bzw. Schonfrist gewähren sollte.

    PS: Es auf die denkbare aber "hinterfotzige" Winkeladvokaten-Tour zu machen und die Frage aufzuwerfen und zu verneinen, ob Lodenrijk jemals richtig kontrolliert wurde, weil ja diese Überprüfung nach 60 Tagen nie vom Serviceleiter kommentiert wurde und der Kartograph ja wegen seiner unglücklichen Wahl auf einen Tag als Ersatzmann eigentlich auch nicht mehr in seiner Wahlperiode handelte, mag ich jedenfalls nicht. Damit läuft es jedenfalls für mich zunächst auf die Frage hinauf, ob Lodenrijk von einer Dauerreservierung ohne Anforderungen nach 60 Tagen profitieren kann (was ich ablehne), oder ob ganz selbstverständlich auch nach den 60 Tagen weiterzuprüfen ist. Ich vertrete - wie gesagt - letzteres.

    Inaktiv i.S. der 30-Tages-Frist und potentielle Kandidaten für das Löschverfahren sind übrigens noch einige MNs mehr, jedenfalls waren sie das vor ein paar Tagen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fang Kai-Schek ()

  • Ein echtes Verfahren mit Frist und Benachrichtigung gibt es da nicht, wenn mich nicht alles täuscht bzw. haben wir es hinter uns.


    § 11. Reservierung eines Kartenplatzes.
    [...]
    (6) Nach 60 Tagen prüft das Serviceteam die Aktivität des reservierten Staates und seinen Fortschritt der Bemühungen, die Eintragungsbedingungen zu erfüllen. Entscheidet das Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, dass keine kontinuierliche Aktivität vorhanden ist oder das aufgrund der Entwicklung des Staates ein folgender Eintragungsantrag keine Aussicht auf Erfolg haben wird, erlischt die Reservierung.
    Das Serviceteam erklärt das Erlöschen der Reservierung ferner, wenn
    1. das Forum dauerhaft nicht mehr erreichbar oder technisch nicht mehr aktiv gepflegt wird oder

    2. das reservierte Gebiet anderweitig beansprucht wird und die Reservierung nach Feststellung des Serviceteams keine Aussicht auf eine Eintragung mehr erkennen lässt.
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