Aktivitäts- und Fortschrittsprüfung Eulenthal

    • §11(6) GO
    • Aktivitäts- und Fortschrittsprüfung Eulenthal

      Nach § 11 VI GO sind nach 60 Tagen (also heute nach 21:32 Uhr) durch das Serviceteam die Aktivität des reservierten Staates und seinen Fortschritt der Bemühungen, die Eintragungsbedingungen zu erfüllen, zu kontrollieren; dabei sind die Fragen zu beantworten ob kontinuierliche Aktivität vorhanden ist und daß nicht aufgrund der Entwicklung des Staates ein folgender Eintragungsantrag keine Aussicht auf Erfolg haben wird.

      Das Serviceteam hat das Erlöschen der Reservierung zu erklären, wenn
      1. das Forum dauerhaft nicht mehr erreichbar oder technisch nicht mehr aktiv gepflegt wird oder
      2. das reservierte Gebiet anderweitig beansprucht wird und die Reservierung nach Feststellung des Serviceteams keine Aussicht auf eine
      Eintragung mehr erkennen lässt.


      (Der Beitrag ist mit der Option "Thema zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen" erstellt worden. )
    • Ich tue mir ein wenig schwer damit, da die Aktivität im Forum über weite Strecken größtenteils aus dem Eintragen von Fußballterminen in den Kalender besteht. Diese aber werden doch in recht hoher Frequenz eingetragen, gleichzeitig ist der Antragsteller in verschiedenen Staaten und auf der Weltkonferenz als Diplomat aktiv. Auch scheint er recht kontinuierlich an der Ausgestaltung seiner MN zu arbeiten. Eine Regel, daß nicht Fußball den Kern einer MN bilden kann, gibt es wohl nicht.

      Dazu kommt der bescheiden und ohne Küste gewählte und seit Jahren unbelegte Kartenplatz, der niemandem signifikant Möglichkeiten nimmt. Mit Rücksicht auf diese Aspekte erscheint es mir zu vertreten, die Reservierung aufrecht zu erhalten.

      Ich kann allerdings nicht ausschließen, daß ich durch ein persönliches gutbekanntschaftliches Verhältnis zum Antragsteller zu wohlwollend bin, mit Blick auf den Umstand, daß es ja auch auf den Serviceleiter zutrifft, könnte man die Hinzuziehung weiterer Personen nach dem Zufallsprinzip in Erwägung ziehen. Diese persönliche Bekanntschaft läßt allerdings auch sicher sagen, daß der Antragsteller der Kartengemeinschaft als Interaktionspartner zur Verfügung steht und genau dieser Aspekt erscheint mir wichtig.

      Was ist das Interesse eines MN-Nachbarn? Im Grunde doch das, daß Staaten in seinem Umfeld nicht nach außen inaktiv sind, die innere Aktivität ist ihrem Wesen nach überhaupt nur dann von allgemeinem Interesse, wenn sie über die Grenzen ausstrahlt. Eine MN in der am Tage tausende Beiträge Seifenoper verfaßt werden, deren Regierung aber für niemanden Gegner oder Partner sein kann, weil der Staat nur auf gefühlsbetonte nationale Gesellschaftssimulation abzielt ,ist jedenfalls für die Karte kein größerer Gewinn als ein Staat in dem zwar wenig passiert, der sich aber auf dem diplomatischen Parkett bewegt.

      Daher komme ich zu dem Ergebnis, daß ich knapp eine Aufrechterhaltung befürworte, auch wenn ich mir schwer tue, ob nicht ein Hauch Befangenheit mitspielt und ich womöglich mich bei einem mir unbekannten Antragsteller für das Gegenteil entschieden hätte. Gegenüber der Kartengemeinschaft kann ich jedoch eine Aufrechterhaltung verantworten.
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