Erörterung: Berücksichtigung von Aktivität mit eingeschränkter Öffentlichkeit bei der Aktivitätsfeststellung

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    • Erörterung: Berücksichtigung von Aktivität mit eingeschränkter Öffentlichkeit bei der Aktivitätsfeststellung

      Werte Vollversammlung!

      Im Rahmen von Aktivitätsüberprüfungen ist der Serviceleitung augenscheinlich geworden (vgl. hier), daß die beispielsweise in der Vergangenheit für Tchino gepflogene Praxis, Aktivität, die hinter einer Visumschranke stattfindet ( die in Tchino verfaßten Beiträge sind bis auf einige wenige Foren erst nach Registrierung und Erteilung eines prinzipiell aber wohl jedermann erlangbaren Visums lesbar) als Aktivität im Sinne der Grundordnung zu werten, möglicherweise nicht mit dem Wortlaut der Grundordnung zu vereinbaren ist, in der es heißt.




      § 16. Löschung.
      (1) Ein Staat kann nur bei dauerhafter Inaktivität oder auf eigenen Wunsch gelöscht werden.
      (2) Die Feststellung der Inaktivität kann auf zwei Arten erfolgen:
      1. Durch das Serviceteam der CartA, wenn im Forum des betreffenden
      Staates seit mindestens 30 Tagen kein zur Simulation oder Ausgestaltung
      gehörender Beitrag mehr in einem dauerhaft öffentlich einsehbaren
      Forenbereich verfasst wurde.


      Ähnlich gelagerte Fälle können sich wohl auch ergeben, wenn Aktivität nur durch Registrierung oder nur durch Bürgerschaft wahrzunehmen ist.

      Letztlich kommt es also darauf an, wie das Wort "öffentlich" auszulegen ist. Beim Durchblättern von (Rechts-)wörterbüchern und Internetquellen komme ich jedenfalls zu dem Ergebnis, daß "öffentlich" prinzipiell eine Wahrnehmbarkeit für jedermann bzw. einen nicht beschränkten Adressatenkreis meint oder zum mindesten doch, daß ein größerer Kreis von Personen auch ohne persönliche Beziehungen Kenntnis nehmen kann.

      Eine unmittelbare Öffentlichkeit besteht für die betreffenden Beiträge offensichtlich nicht, jedoch besteht bei Beiträgen, die nur Registrierten zugänglich sind prinzipiell die Möglichkeit, für jeden Kenntnis zu nehmen, wenn er sich registriert oder ein Visum beantragt, auch im Falle Tchinos wurden zeitlich beschränkte aber verlängerbare Visa in der Vergangenheit wohl jedermann zugänglich gemacht. Dahingegen sind Beiträge, die nur Regierungsmitglieder sehen können, wohl evident nicht öffentlich, Beiträge, die nur Bürger lesen können, bedürfen zumindest der Staatsbürgerschaft, wenngleich diese meist auch praktisch jeder erlangen kann.

      Nicht vergessen darf man aber im übrigen, daß das Serviceteam diesen Zugang nur dann hat, wenn es überall dort, wo Beiträge mit beschränkter Öffentlichkeit existieren sich mit den entsprechenden Rechten ausstatten läßt. Es könen sich beim Fehlen derselben unter Umständen Probleme ergeben, wann Beiträge tatsächlich verfaßt wurden, da technisch eine Umdatierung von Beiträgen durchaus möglich ist.

      Mit Blick auf diese eher komplexen Fragen strebt das Serviceteam ein Meinungsbild an, das - wenn sich eine Meinung herausbildet - dann natürlich auch zu einem Beschluß führen kann (soll). Das stellen variabler Anträge sieht die Grundordnung m.E. allerdings nicht vor, weshalb es einer Vorerörterung bedarf.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fang Kai-Schek ()

    • Danke für die Stellungnahme. Die Sichtweise, daß diese Beiträge nicht gezählt werden, kann jedenfalls (mit Blick auf die anderer Stelle gewechselten Worte) nicht als einheitliche Praxis angesehen werden, da Tchino immer die Visaschranke hatte und De Rossi sich bei dessen erneuter Eintragung eigens in Tchino anmelden wollte, was er dann allerdings wegen eines Altaccounts nicht zu tun brauchte.

      Falls es sonst keine Wortmeldungen gibt, läßt sich das ganze natürlich schlecht in Antragsform bringen. Da es dem Serviceleiter und mir letztlich darum geht, den Willen der Mitglieder in Erfahrung zu bringen, wird wohl zur Erforschung der Meinung der Kartenmitglieder eine informatorische Abstimmung in die Wege geleitet werden müssen. Eine solche sieht das Regelwerk zwar nicht ausdrücklich vor, aber im Grunde erkundigt sich das Serviceteam ja auch nur bei der Vollversammlung nach deren Auslegungswunsch bezüglich des Wörtchens "öffentlich".

      Die informatorische Abstimmung wird aller Voraussicht nach Sonntags Abends nach 17:31 eröffnet, denn dann sind 7 Tage Aussprache verstrichen und dann ebenfalls 7 Tage währen.
    • Grundsätzlich finde ich es eher schlechten Stil, einen Account vorauszusetzen, um mitlesen zu können. Aber das ist meine persönliche Meinung und die kann und will ich niemandem aufzwingen.

      Ich meine mich zu erinnern, aus Tchino mal gehört zu haben, dass man damit einverstanden wäre, sich nach einer Eintragung an den tatsächlich öffentlichen Foren messen zu lassen, also vermutlich mindestens einmal im Monat offizielle Nachrichten zu verkünden. Im Reservierungsthread ist das weniger explizit gewesen, aber auch da lese ich ein Versprechen heraus, öffentlich sichtbare Beiträge zu haben. Ich halte das für einen vernünftigen und in Hinsicht auf die CartA praktikablen Kompromiss.

      In meiner Amtszeit habe ich mich jedenfalls nicht zusätzlich irgendwo angemeldet, um die Aktivität feststellen zu können, sondern das "öffentlich" als "für Gäste lesbar" interpretiert und würde das nach wie vor so sehen.

      Edit: Ganz vergessen, du hattest noch das Beispiel von Tchinos Reservierung. Dort gilt ja ein anderes Kriterium, nämlich ob das Serviceteam der Meinung ist, dass eine folgende Eintragung Aussicht auf Erfolg hätte. Momentane öffentliche Aktivität ist da gar nicht gefordert, sondern nur, ob man es dem Staat zutraut, bei der Eintragung so weit zu sein.
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia
    • Bei den Rechten war beim Serviceteam für den Wahlraum "Kann an Umfragen teilnehmen" gesetzt, den habe ich rausgenommen, aber da ich mich nicht selbst zu den Delegierten hinzufügen kann, um zu testen, ob dadurch nicht dem Chef, der ja beides ist, das Recht zum Abstimmen genommen ist, ist muß ich noch etwas um Geduld bitten.