Änderung §§11 (6) und 16 der CartA-Grundordnung

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    • Änderung §§11 (6) und 16 der CartA-Grundordnung

      Folgender Antrag wurde durch den Delegierten für Eulenthal @Tyron von Creutzburg gestellt. Er hat damit das erste Wort.

      §§11 (6) und 16 der CartA-Grundordnung werden wie folgt geändert (Änderungen sind rot markiert):
      "§ 11. Reservierung eines Kartenplatzes.
      (6) Nach 60 Tagen prüft das Serviceteam die Aktivität des reservierten Staates und seinen Fortschritt der Bemühungen, die Eintragungsbedingungen zu erfüllen. Entscheidet das Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, dass keine kontinuierliche Aktivität (im Sinne von mindestens einem Beitrag (nach den Maßstäben des §16 Abs. 2 Pkt. 1) im Zeitraum der letzten 14 Tage) vorhanden ist oder das aufgrund der Entwicklung des Staates ein folgender Eintragungsantrag keine Aussicht auf Erfolg haben wird, erlischt die Reservierung.
      Das Serviceteam erklärt das Erlöschen der Reservierung ferner, wenn
      1. das Forum dauerhaft nicht mehr erreichbar oder technisch nicht mehr aktiv gepflegt wird oder
      2. das reservierte Gebiet anderweitig beansprucht wird und die Reservierung nach Feststellung des Serviceteams keine Aussicht auf eine Eintragung mehr erkennen lässt.
      3. im Zeitraum von 300 Tagen seit Erlangen der Reservierung kein Antrag auf Eintragung gestellt wurde.

      [...]

      § 16. Inaktivität.
      (1) Ein Staat wird bei dauerhafter Inaktivität oder auf eigenen Wunsch als inaktiv gekennzeichnet.
      (2) Die Feststellung der Inaktivität kann auf zwei Arten erfolgen:
      1. Durch das Serviceteam der CartA, wenn im Forum des betreffenden Staates seit mindestens 60 Tagen kein zur Simulation oder Ausgestaltung gehörender Beitrag mehr in einem dauerhaft öffentlich einsehbaren Forenbereich verfasst wurde.
      Beiträge, die eindeutig externen Ursprungs sind, werden bei dieser Bewertung nicht berücksichtigt.
      2. Auf Antrag des Serviceteam durch die Vollversammlung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
      (3) Eine Löschung von der Karte auf eigenen Wunsch kann auf Antrag des Delegierten des entsprechenden Mitgliedsstaates dennoch erfolgen.
      (4) In allen Fällen wird der entsprechende Mitgliedsstaat nicht sofort als inaktiv gekennzeichnet, sondern zunächst als dazu vorgesehen öffentlich benannt. Innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen kann der Kennzeichnung des Staates als inaktiv von Seiten des betroffenen Mitgliedsstaates widersprochen werden.
      (5) Ist ein solcher Widerspruch erfolgt und wird binnen 90 Tagen erneut eine Inaktivitätsfeststellung nach Abs. 2 Pkt. 1 getroffen, so ist der Staat als inaktiv zu Kennzeichen.
      (6) Eine Fläche der Karte, die von einem als inaktiv gekennzeichnetem Staat belegt wird, gilt im Sinne von Reservierungen und Eintragungsanträgen als frei. Ein Staat, der als inaktiv gekennzeichnet wurde und auf derselben Fläche wie zuvor eine Reservierung oder Eintragung anstrebt, kann dies frühestens 14 Tage nach seiner Kennzeichnung als inaktiv beantragen. Das Serviceteam sollte bei der Prüfung der Anforderungen an die Reservierung wie Eintragung besonderes Augenmerk auf Bemühungen zur Besserung der Aktivitätslage legen, die historische Rolle des betreffenden Staates dabei aber wohlwollend berücksichtigen.
      "


      Seine Durchlaucht Fürst
      Tyron von Creutzburg
      Fürst von Eulenthal
    • Im Grunde ist die Sache schnell erklärt und ich will auch darauf verzichten, hier großartige bürokratisch-juristische Ausführungen zu verfassen:

      §11 (6) wird dahingehend spezifiziert, dass Reservierungen nicht mehr eine "quasi-Eintragung" sind, indem ihnen eine absolute zeitliche Begrenzung eingeschoben wird (u.U. müsste man noch regeln, wann ein erneuter Antrag auf Reservierung gestellt werden darf). Darüber hinaus spezifiziert der Antrag das sehr vage Kriterium der "kontinuierlichen Aktivität", indem es die Maßstäbe für eingetragene Staaten übernimmt bzw. auf diese verweist.

      §16 wird grundlegend geändert, anstatt Staaten zu löschen und damit regelmäßig die Karte zu "entleeren" werden Staaten als inaktiv gekennzeichnet. Zum Erhalt unserer gemeinsamen Sim-Grundlage verbleiben sie als auf der Karte verzeichnet, werden dort allerdings als inaktiv markiert (dafür fällt dies als ehemalige Löschvorstufe weg; stattdessen wird es eine einfache Liste der aktuellen Inaktivitäts-Kandidaten geben auf die Widersprochen werden kann und die so "belegten" Flächen stehen für neue Reservierungen (und dann auch Eintragungen) auch anderer Staaten offen.

      Das Verfahren nach einem Widerspruch gegen die Inaktivitätsfeststellung wird vereinfacht bzw. klarer formuliert.

      Eine Löschung wie es sie bisher gab könnte so (um eventuelle Urheberrechte/Rechte am geistigen Eigentum zu wahren) nur noch auf Antrag des zuständigen Delegierten für den Staat selbst erfolgen.

      Die Handhabung mit einer "Widereintragung" bzw. "Neureservierung" von als inaktiv gekennzeichneten Staaten wird geregelt. Hierzu gilt eine Schutzfrist von 14 Tagen. Unter Umständen sollte man überlegen, auch für die Inaktivitätskennzeichnung eine absolute zeitliche Begrenzung (bspw. 600 Tage) festzulegen, um einen Anreiz zu geben, die Aktivität wieder anzukurbeln und eine erneute Eintragung anzustreben.

      Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.


      Seine Durchlaucht Fürst
      Tyron von Creutzburg
      Fürst von Eulenthal
    • Bevor dieses Argument kommt, möchte ich noch ergänzen, dass ich nicht glaube, dass eine leere Karte für "Neulinge" attraktiver ist als eine, die unsere Historie bewahrt bzw. zeigt. Sollte dieses Argument allerdings eine Vielzahl an Anhängern haben, so möchte ich als Alternative zu meinem Antrag zumindest eine Art "historische Karte" beliebt machen, wie auch immer das dann konkret aussehen würde.


      Seine Durchlaucht Fürst
      Tyron von Creutzburg
      Fürst von Eulenthal
    • Ein willkürlich gewählter, aber bewusst langer, Zeitraum. Wie gesagt sollen die Staaten ja eben gerade nicht sofort von der Karte verschwinden, sondern noch länger als Sim-Grundlage erhalten bleiben (im Idealfall kommen sie binnen dieser 300 Tage natürlich wieder zu einer vollwertigen Eintragung zurück).


      Seine Durchlaucht Fürst
      Tyron von Creutzburg
      Fürst von Eulenthal
    • Tyron von Creutzburg schrieb:

      §§11 (6) und 16 der CartA-Grundordnung werden wie folgt geändert (Änderungen sind rot markiert):
      "§ 11. Reservierung eines Kartenplatzes.
      (6) Nach 60 Tagen prüft das Serviceteam die Aktivität des reservierten Staates und seinen Fortschritt der Bemühungen, die Eintragungsbedingungen zu erfüllen. Entscheidet das Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, dass keine kontinuierliche Aktivität (im Sinne von mindestens einem Beitrag (nach den Maßstäben des §16 Abs. 2 Pkt. 1) im Zeitraum der letzten 14 Tage) vorhanden ist oder das aufgrund der Entwicklung des Staates ein folgender Eintragungsantrag keine Aussicht auf Erfolg haben wird, erlischt die Reservierung.
      Ich glaube, wir tun uns mit diesem Versuch, kontinuierliche Aktivität irgendwie genau zu definieren, keinen Gefallen. Wir kennen ja schon die ganzen Diskussionen mit den 30 Tagen im Löschverfahren, weil das Kriterium unterlaufbar ist und eigentlich inaktive Staaten sich künstlich über Wasser halten. Ich würde es wenigstens für Reservierungen subjektiv lassen.

      Das Serviceteam erklärt das Erlöschen der Reservierung ferner, wenn
      1. das Forum dauerhaft nicht mehr erreichbar oder technisch nicht mehr aktiv gepflegt wird oder
      2. das reservierte Gebiet anderweitig beansprucht wird und die Reservierung nach Feststellung des Serviceteams keine Aussicht auf eine Eintragung mehr erkennen lässt.
      3. im Zeitraum von 300 Tagen seit Erlangen der Reservierung kein Antrag auf Eintragung gestellt wurde.
      Eine Maximaldauer für Reservierungen finde ich grundsätzlich sinnvoll. Aber mach ein Jahr draus, oder meinetwegen zehn Monate, das ist wesentlich einfacher handzuhaben als 300 Tage, die am Ende irgendjemand abzählen muss.

      § 16. Inaktivität
      Ich finde, der Ansatz ist einen Versuch wert. Ob er sich am Ende in der Praxis bewährt, wird man dann sehen.

      An sich wäre es auch sinnvoll, nach einer Feststellung durch die Vollversammlung entweder gar keinen Widerspruch zuzulassen oder zumindest die erneute Feststellung auch auf diesem Weg zuzulassen. Ich fürchte, dass der Antrag dann aber schon deswegen keine Mehrheit finden würde.

      (6) Eine Fläche der Karte, die von einem als inaktiv gekennzeichnetem Staat belegt wird, gilt im Sinne von Reservierungen und Eintragungsanträgen als frei. Ein Staat, der als inaktiv gekennzeichnet wurde und auf derselben Fläche wie zuvor eine Reservierung oder Eintragung anstrebt, kann dies frühestens 14 Tage nach seiner Kennzeichnung als inaktiv beantragen. Das Serviceteam sollte bei der Prüfung der Anforderungen an die Reservierung wie Eintragung besonderes Augenmerk auf Bemühungen zur Besserung der Aktivitätslage legen, die historische Rolle des betreffenden Staates dabei aber wohlwollend berücksichtigen.[/color]"
      An dieser Stelle bin ich ein bisschen verwirrt, was denn genau der Status eines als inaktiv gekennzeichneten Staats sein soll. Nach den ganzen anderen Bestimmungen bin ich davon ausgegangen, dass er trotzdem als eingetragener Staat gilt, einen Delegierten hat usw. Aber wenn er als eingetragen gilt, dann kann er ja kaum eine zweite Eintragung für sich beantragen? Wenn er erfolgreich eine Reservierung beantragt, wäre er dann ein gleichzeitig eingetragener und reservierter Staat, oder verliert er dadurch seinen Delegierten? Ich glaube, da müssen wir noch ein bisschen an den Details feilen.
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia
    • Patrick Botherfield schrieb:

      Ich glaube, wir tun uns mit diesem Versuch, kontinuierliche Aktivität irgendwie genau zu definieren, keinen Gefallen. Wir kennen ja schon die ganzen Diskussionen mit den 30 Tagen im Löschverfahren, weil das Kriterium unterlaufbar ist und eigentlich inaktive Staaten sich künstlich über Wasser halten. Ich würde es wenigstens für Reservierungen subjektiv lassen.
      Ich bin da offen, meine Intention war hier, die mögliche Angriffsfläche ggü. dem Serviceteam aufgrund subjektiver Entscheidungen zu minimieren. Im Übrigen sehe ich ein "unterlaufen" der 30-Tage-Regelung nicht, denn das ist ja die einzige Aktivitätsdefinition die wir handhaben. Wer sie erfüllt ist objektiv aktiv, ganz gleich was persönliche Ansprüche oder Anforderungen dazu sagen.

      Patrick Botherfield schrieb:

      Eine Maximaldauer für Reservierungen finde ich grundsätzlich sinnvoll. Aber mach ein Jahr draus, oder meinetwegen zehn Monate, das ist wesentlich einfacher handzuhaben als 300 Tage, die am Ende irgendjemand abzählen muss.
      Ich bin hier beim Zeitraum sehr leidenschaftslos und habe einfach die oft benannten 30 Tage mit 10 mulitpliziert. Ich folge hier gerne dem Mehrheitswunsch. :)

      Patrick Botherfield schrieb:

      An sich wäre es auch sinnvoll, nach einer Feststellung durch die Vollversammlung entweder gar keinen Widerspruch zuzulassen oder zumindest die erneute Feststellung auch auf diesem Weg zuzulassen. Ich fürchte, dass der Antrag dann aber schon deswegen keine Mehrheit finden würde.
      Das war ja bisher auch nicht anders geregelt. Hast du hierzu einen Formulierungsvorschlag bzw. kannst du das noch etwas weiter ausformen?

      Patrick Botherfield schrieb:

      Nach den ganzen anderen Bestimmungen bin ich davon ausgegangen, dass er trotzdem als eingetragener Staat gilt, einen Delegierten hat usw. Aber wenn er als eingetragen gilt, dann kann er ja kaum eine zweite Eintragung für sich beantragen? Wenn er erfolgreich eine Reservierung beantragt, wäre er dann ein gleichzeitig eingetragener und reservierter Staat, oder verliert er dadurch seinen Delegierten? Ich glaube, da müssen wir noch ein bisschen an den Details feilen.
      Ich war davon ausgegangen, dass der Umstand, dass die Fläche für jeden anderen reservierbar ist und man sich dann auch dort eintragen lassen könnte, klar stellt, dass es sich eben nicht mehr um einen regulär eingetragenen Staat handelt, sondern die fortwährende Darstellung auf der Karte vielmehr ein Service sein soll, bestehende Sims logisch aufrecht erhalten zu können bzw. weiterhin gemeinsame Sim-Grundlagen zu haben. Der Entfall eines Delegierten bspw. ist ja im aktuellen Regelwerk im Falle einer Löschung auch nirgends besonders genannt. Natürlich können wir das aber ergänzen, da bin ich offen.


      Seine Durchlaucht Fürst
      Tyron von Creutzburg
      Fürst von Eulenthal
    • Tyron von Creutzburg schrieb:

      Ich bin da offen, meine Intention war hier, die mögliche Angriffsfläche ggü. dem Serviceteam aufgrund subjektiver Entscheidungen zu minimieren. Im Übrigen sehe ich ein "unterlaufen" der 30-Tage-Regelung nicht, denn das ist ja die einzige Aktivitätsdefinition die wir handhaben. Wer sie erfüllt ist objektiv aktiv, ganz gleich was persönliche Ansprüche oder Anforderungen dazu sagen.
      Unterlaufbar wird ein Kriterium immer dann, wenn du etwas anderes misst als du eigentlich wissen willst. Wir sind nicht wirklich daran interessiert, ob ein Staat innerhalb von 30 Tagen einen Beitrag geschrieben hat, sondern wir wollen wissen, ob er aktiv ist (im intuitiven Sinn). Aber weil uns kein besseres objektives Kriterium eingefallen ist, haben wir halt die 30 Tage in die Regeln geschrieben, um das anzunähern. Wenn jetzt jemand regelmäßig am 30. Tag Zeitung liest, wird natürlich nicht das 30-Tage-Kriterium an sich unterlaufen (es wird nur eingehalten), aber sehr wohl seine Nutzbarkeit als Stellvertreter für Aktivität. Genau deswegen haben wir ja immer diese Diskussionen, weil die Regel eben oft genug nicht mit dem intuitiven Verständnis von Aktivität übereinstimmt.

      Ich verstehe deinen Ansatz, der auch an anderen Stellen im CartA-Regelwerk benutzt wird, dass du Dinge möglichst objektiv halten willst, damit das Serviceteam weder parteiisch sein noch entsprechenden Vorwürfen ausgesetzt sein kann. Es bringt uns nur nicht zum Ziel, weil die objektiven Stellvertreterkriterien so weit von dem entfernt sind, was wir wirklich wissen wollen.

      Das Serviceteam ist gewählt und hat das Vertrauen der Delegierten. Ich denke, wir könnten ruhig so mutig sein und ihm etwas mehr Verantwortung auch für subjektive Bewertungen geben. Aber zumindest würde ich den bestehenden Spielraum nicht noch weiter einschränken.

      Das war ja bisher auch nicht anders geregelt. Hast du hierzu einen Formulierungsvorschlag bzw. kannst du das noch etwas weiter ausformen?
      Wenn ich es mir recht überlege, haben wir darüber vor einer Weile sogar mal abgestimmt. Lass es vielleicht lieber in der Schublade.

      Ich war davon ausgegangen, dass der Umstand, dass die Fläche für jeden anderen reservierbar ist und man sich dann auch dort eintragen lassen könnte, klar stellt, dass es sich eben nicht mehr um einen regulär eingetragenen Staat handelt, sondern die fortwährende Darstellung auf der Karte vielmehr ein Service sein soll, bestehende Sims logisch aufrecht erhalten zu können bzw. weiterhin gemeinsame Sim-Grundlagen zu haben. Der Entfall eines Delegierten bspw. ist ja im aktuellen Regelwerk im Falle einer Löschung auch nirgends besonders genannt. Natürlich können wir das aber ergänzen, da bin ich offen.
      Wenn man gelöscht ist, ist man offensichtlich nicht mehr eingetragen. Bei "als inaktiv kennzeichnen" ist das nicht klar. Aber das kann man ja alles sauber formulieren, wenn wir uns einig sind, wie das Modell genau aussehen soll.

      Also ist nach deiner Vorstellung inaktiv ein dritter Zustand neben reserviert und eingetragen. "Reservierung oder Eintragung" bedeutet, dass du im Sinn hast, dass man in diesem Zustand sowohl erst einmal wieder reservieren kann als auch direkt eintragen, ohne vorher erst zu reservieren?

      Ist es sinnvoll, dass ein inaktiv markierter Staat 14 Tage warten muss, während sich dieselben Spieler unter einem neuen Namen den Platz sofort wieder reservieren könnten, wenn sie auf die Kontinuität verzichten? Wäre es nicht eher in unserem Interesse, dass bestehende Ausgestaltung auch in anderen Staaten nicht hinfällig wird?
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia
    • Patrick Botherfield schrieb:

      "Reservierung oder Eintragung" bedeutet, dass du im Sinn hast, dass man in diesem Zustand sowohl erst einmal wieder reservieren kann als auch direkt eintragen, ohne vorher erst zu reservieren?
      Ich würde tatsächlich nach der 14-Tages-Frist zunächst eine Reservierung und erst dann eine Eintragung vorsehen. Ich bin aber auch offen dafür, gleich eine Eintragung zu erlauben.

      Patrick Botherfield schrieb:

      Also ist nach deiner Vorstellung inaktiv ein dritter Zustand neben reserviert und eingetragen.
      Genau.

      Patrick Botherfield schrieb:

      Ist es sinnvoll, dass ein inaktiv markierter Staat 14 Tage warten muss, während sich dieselben Spieler unter einem neuen Namen den Platz sofort wieder reservieren könnten, wenn sie auf die Kontinuität verzichten? Wäre es nicht eher in unserem Interesse, dass bestehende Ausgestaltung auch in anderen Staaten nicht hinfällig wird?
      Auf diese Idee bin ich noch gar nicht gekommen, ich hatte eher im Blick zumindest irgendwie eine Art "Strafe" zu verhängen, dass jemand inaktiv geworden ist. Auch wenn das eigentlich die falsche Art und Weise ist, an das Thema heran zu gehen. Also von mir aus kann die Frist entfallen. :)

      Patrick Botherfield schrieb:

      Ich verstehe deinen Ansatz, der auch an anderen Stellen im CartA-Regelwerk benutzt wird, dass du Dinge möglichst objektiv halten willst, damit das Serviceteam weder parteiisch sein noch entsprechenden Vorwürfen ausgesetzt sein kann. Es bringt uns nur nicht zum Ziel, weil die objektiven Stellvertreterkriterien so weit von dem entfernt sind, was wir wirklich wissen wollen.
      Hier könnte man wohl eine ziemlich philosophische Diskussion führen, denn für mich ist das faktisch die Form von Aktivität (alle dreißig Tage ein Post) die ich in meiner MN-Zeit seit 2014 am meisten wahrgenommen habe. Von daher ist hier wohl die Frage, was wir denn tatsächlich überhaupt "wirklich wissen wollen". Aber diese Diskussion wurde schon oft geführt und ein zufriedenstellenderes Ergebnis als eine Fristenregelung ist, wie von dir ja auch festgestellt, nie zustande gekommen.

      Patrick Botherfield schrieb:

      Das Serviceteam ist gewählt und hat das Vertrauen der Delegierten. Ich denke, wir könnten ruhig so mutig sein und ihm etwas mehr Verantwortung auch für subjektive Bewertungen geben. Aber zumindest würde ich den bestehenden Spielraum nicht noch weiter einschränken.
      Mit 60 statt 30 Tagen würde der Zeitraum zunächst einmal verdoppelt. Hast du andere Formulierungsideen, wie man hier eine gewisse Flexibilität ohne allzu viel Willkür erreichen kann?


      Seine Durchlaucht Fürst
      Tyron von Creutzburg
      Fürst von Eulenthal
    • Was ist der Grund diese Zwischenstufe einzuführen? Alte Ausgestaltung kann man ggf trotzdem beibehalten.

      mEn. schreckt eine leere Karte nicht ab und dem „Unterlaufen“ wird durch die Änderungen eig auch nicht entgegengewirkt.

      Wie wird damit umgegangen, wenn nur ein Teil des alten Gebiets gebraucht wird? Erweiterungsanträge sind dadurch übrigens auch nicht abgedeckt.


      Anthropous ekalesa, ou katharmata.
      He glossa sou me protrecheto tou nou.

    • Mehregaan schrieb:

      Was ist der Grund diese Zwischenstufe einzuführen? Alte Ausgestaltung kann man ggf trotzdem beibehalten.
      Es ist weniger eine neue Zwischenstufe als ein Ersatz für das alte Löschverfahren. In der Tat würde hier die Löschung noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, dann allerdings ohne Zutun bzw. Einspruchmöglichkeiten des betroffenen Projekts, sondern schlicht nach Fristablauf. Sicherlich könnte man die Inaktivierungsstufe aber mit der Reservierung (mit Einschränkungen) gleichstellen, sodass eine "Widereintragung" innerhalb der Frist einfacher zu bewerkstelligen ist.

      Der Grund ist ansonsten wie gesagt, eine gemeinsame Simgrundlage beizubehalten. Es gibt noch genug Vertreter, die gerne darauf verweisen, sie wüssten gar nicht wo dieses und jenes Land liegen würde, sofern es nicht auf einer Karte verzeichnet it

      Mehregaan schrieb:

      mEn. schreckt eine leere Karte nicht ab und dem „Unterlaufen“ wird durch die Änderungen eig auch nicht entgegengewirkt.
      Das sind Ansichtsfragen, die ich oben schon selbst nicht weiter ausführen wollte, da sich hierbei keine stabilen Mehrheiten finden lassen.

      Mehregaan schrieb:

      Wie wird damit umgegangen, wenn nur ein Teil des alten Gebiets gebraucht wird? Erweiterungsanträge sind dadurch übrigens auch nicht abgedeckt.
      Hier verstehe ich den Zusammenhang mit Erweiterungsanträgen nicht. Entweder wird ein ganzes Gebiet inaktiv oder kein Teil davon. Ich bitte um Aufklärung.

      Ansonsten kann man natürlich auch nur ein kleineres Gebiet eintragen lassen, da es sich ja quasi um eine Neueintragung handelt.


      Seine Durchlaucht Fürst
      Tyron von Creutzburg
      Fürst von Eulenthal
    • Ich möchte meine volle Zustimmung und Unterstützung für den eingereichten Antrag ausdrücken. Die vorgeschlagenen Änderungen sind durchdacht und tragen dazu bei, die Simulationsumgebung zu verbessern und gleichzeitig die Aktivität und Kontinuität der Mitgliedsstaaten zu fördern.

      Insgesamt halte ich die Vorschläge für äußerst gelungen und stimme der Einschätzung des Antragstellers zu, dass dies eine sehr gute Idee ist, um eine leere Karte zu verhindern und die Simulation lebendig zu gestalten.
      Friedrich von Wexel
      Dionysiakí Dimokratía
    • Da der Antrag zu Grundsatzdiskussionen führt, scheint er mir zu überambitioniert, enthält er doch folgende Themenkomplexe gleichzeitig:

      1. Erhöhung der Mindestausfallzeit für Löschverfahren auf 60 Tage
      2. Einführung einer Mindestaktivität für Reservierte (mindestanes alle 14 Tage ein Post)
      3. Beschränkung der maximalen Rservierungsdauer
      4. Einführung eines Status der "Vogelfreiheit" nach Ende der Inaktivmarkierung um dem einfachen verschwinden von Staaten vorzubeugen
      Da ich hier zwar Rederecht, aber nicht Stimmrecht habe, will ich das, was ich schreibe mehr als Anregung sehen.

      1. Das kann man wohl machen, man sollte aber bedenken, daß es dann noch schwerer wird, tatsächlich Inaktive von der Karte zu bringen, da es eine "Kannvorschrift " ist, ändert sich ja nicht und da habe ich so meine Vorstellungen wie damit in einer Organisation umzugehen ist, die sich an westlichen Rechtsstaaten orientieren will. Ich weiß nicht wie andere das sehen, aber wenn man bedenkt, daß man dann sich bei der Kannvorschrift - wenn man gewissenhaft rangeht - ja mit prognostischen Gesichtspunkten und Interessenabwägung und ob der angedachte Zweck der Löschung weniger einschneidend zu erreichen ist zu beschäftigen hat, dann wird man vermutlich sagen müssen, daß man das ganze dann bei Heraufsetzung wohl in eine Soll-Vorschrift umwandeln sollte, bei dem dann idealerweise als Richtschnur für die Mitglieder des Serviceteams ein beispeilhafter Kriterienkatalog beigefügt wird, wann sie zum Vorteil des Mitglieds abweichen sollten. Also quasi beispielshafte "Entschuldigungsgründe" und "Gnadengründe" für das Verfehlen der Aktivitätsanforderung.
      2. Kann man machen, vielleicht sollte man aber auch Ausnahmen für Spezialfälle/Härtefälle definieren, jedem von uns werden wohl Gründe einfallen, wo man sagt, daß man es einsieht, daß mal 14 Tage Ausfall ist und wenn die Sache ansonsten ein rundes Ding ist, ist das ja kein Problem.
      3. Ja, wobei ich fast auch zu einer Sollvorschrift tendiere, nicht, daß man jemand, weil er das trotz interner Aktivität um einen Tag verschläft dann sagen muß, daß er sich nochmal reservieren muß. Im Extremfall hat die große Aktivitä seiner MN vielleicht die CartA vergessen lassen.
      4. Ehrlich gesagt scheint mir das etwas, das gesondert diskutiert werden sollte, das will nämlich sehr wohl überlegt sein, weil es ja leicht eintreten kann, daß dann inaktiven Staaten nicht mehr überlebensfähige Reste oder nur die Kolonien übrig bleiben, weil der, der nachfolgt andere Grenzen will.


      Zu der Diskussion subjektiv/objektiv: Ich finde nicht, daß das ganze zu subsektiv sein sollte (im schlimmsten Falle nach Sympathie), aber es sollte auch kein ausschließliches wahr/falsch im mathematischen Sinne sein, das man auch mit einem Script prüfen könnte, weil die Einleitung eines Löschverfahrens eine Abwägungssache sein sollte, aber die solte man durchaus nicht der Willkür überlassen, sondern versuchen, sie durch verbindliche Kriterienkataloge - wenn auch sicher dann im Ergebnis von den Mitgliedern des Serviceteams keine lehrbuchartige Beantwortung in Form eines Gutachtens verlangt werden kann, sondern nur, daß sie sich eben gewisse Überlegungen anstellen, ob das ganze noch Sinn ergibt. Die 30 Tages-Frist sehe ich eher als eine Art Schutzfrist vor Maßnahmen an.

      Prinzipeill sollten wir vielleicht - auch wenn in meinen Augen Rechstsicherheit für Reservierte notfalls durch eine provisorische Lösung gefunden werden kann, mal die Fragen aufwerfen, wann Staaten gelöscht werden sollen und ob es dafür Lösungen gibt, die praktisch dem Serviceteam zumutbar sind.

      Was die Fristsache angeht, wäre ich ja fast dafür überall auf volle Monate umzustellen und auch bei der Aktivität jeden Kalendermonat auf Aktivität zu untersuchen, aber nicht beleibig lange rückwirkend. Also wenn es z.B. im November keine Aktivität gegeben hat, daß das bis zum 31. Dezember ein Löschgrund ist und danach tritt "Verjährung" ein und der Dezember ist den januar zu kontrollieren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Fang Kai-Schek ()

    • Hier verstehe ich den Zusammenhang mit Erweiterungsanträgen nicht. Entweder wird ein ganzes Gebiet inaktiv oder kein Teil davon. Ich bitte um Aufklärung.


      Wenn ich das richtig verstehe "darf" über ein inaktives Gebiet drüber reserviert werden. Oder? Wie sieht das bei Erweiterungen aus oder wenn z.B. Targa inaktiv wird und ein Gebiet das sich nicht über ganz Targa erstreckt reserviert wird. Darauf bezieht sich das.


      Anthropous ekalesa, ou katharmata.
      He glossa sou me protrecheto tou nou.

    • Fang Kai-Schek schrieb:

      Man könnte dann im übrigen auch Buch führen, welche Kalendermonate jeweils in Mitgliedsländern der CartA durch Inaktivität geprägt waren und hätte ein genaues Bild, wer jetzt aber doch aufpassen sollte, daß er das Soll nicht wieder verfehlt.
      Das klingt auf jeden Fall nach einem ebenfalls interessanten Ansatz.

      Mehregaan schrieb:

      Wenn ich das richtig verstehe "darf" über ein inaktives Gebiet drüber reserviert werden. Oder? Wie sieht das bei Erweiterungen aus oder wenn z.B. Targa inaktiv wird und ein Gebiet das sich nicht über ganz Targa erstreckt reserviert wird. Darauf bezieht sich das.
      Ja, das ist vorgesehen. In deinem konkreten Beispiel dürfte der Rest dann vorerst als Targa eingezeichnet bleiben, denke ich. Aber du hast recht, diese genaue Konstellation habe ich bisher nicht bedacht.


      Seine Durchlaucht Fürst
      Tyron von Creutzburg
      Fürst von Eulenthal
    • Ich begrüße den Vorschlag von Tyron von Creutzburg, der in eine wirklich gute Richtung geht. Die Änderungsvorschläge von Patrick Botherfield unterstütze ich.
      __________

      Stuart B. Templeton
      Delegierter der bont- und kriegsgebeutelten Demokratischen Union Ratelon,
      auch wenn seine Heimat, die Republik Roldem, inzwischen unabhängig davon ist
      Hunde-Freund, Katzen-Unversteher

      Dieser Beitrag wurde mindestens 1 mal gelesen, zuletzt von dir! (Vor einem Moment)
    • Mehregaan schrieb:

      Hier verstehe ich den Zusammenhang mit Erweiterungsanträgen nicht. Entweder wird ein ganzes Gebiet inaktiv oder kein Teil davon. Ich bitte um Aufklärung.
      Wenn ich das richtig verstehe "darf" über ein inaktives Gebiet drüber reserviert werden. Oder? Wie sieht das bei Erweiterungen aus oder wenn z.B. Targa inaktiv wird und ein Gebiet das sich nicht über ganz Targa erstreckt reserviert wird. Darauf bezieht sich das.

      Tyron von Creutzburg schrieb:

      Fang Kai-Schek schrieb:

      Man könnte dann im übrigen auch Buch führen, welche Kalendermonate jeweils in Mitgliedsländern der CartA durch Inaktivität geprägt waren und hätte ein genaues Bild, wer jetzt aber doch aufpassen sollte, daß er das Soll nicht wieder verfehlt.
      Das klingt auf jeden Fall nach einem ebenfalls interessanten Ansatz.

      Mehregaan schrieb:

      Wenn ich das richtig verstehe "darf" über ein inaktives Gebiet drüber reserviert werden. Oder? Wie sieht das bei Erweiterungen aus oder wenn z.B. Targa inaktiv wird und ein Gebiet das sich nicht über ganz Targa erstreckt reserviert wird. Darauf bezieht sich das.
      Ja, das ist vorgesehen. In deinem konkreten Beispiel dürfte der Rest dann vorerst als Targa eingezeichnet bleiben, denke ich. Aber du hast recht, diese genaue Konstellation habe ich bisher nicht bedacht.
      Diesen Ansatz werde ich kategorisch ablehnen. So lange ein Staat als "inaktiv" aber immer noch auf der CartA verzeichnet ist, muss der "nachfolgende" Staat gefälligst warten, bis der jetzig dort verzeichnete Staat tatsächlich gelöscht ist. Der "Nachfolger" muss sich, im Falle der Ungeduld, gefälligst einen anderen Platz suchen.
    • Marcus Flavius Celtillus schrieb:

      Diesen Ansatz werde ich kategorisch ablehnen. So lange ein Staat als "inaktiv" aber immer noch auf der CartA verzeichnet ist, muss der "nachfolgende" Staat gefälligst warten, bis der jetzig dort verzeichnete Staat tatsächlich gelöscht ist. Der "Nachfolger" muss sich, im Falle der Ungeduld, gefälligst einen anderen Platz suchen.
      Das würde die gesamte Einführung dieser neuen Kennzeichnung überflüssig machen.


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