Sollte diese Woche keine Meldung mehr kommen, werde ich als Mit-Ideengeber mir den Antrag zu Eigen machen und meine Sicht dann entsprechend vortragen.
Testbetrieb Ausgestaltungsstaaten
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Also gut, ich werde das morgen nach der Arbeit dann wohl tun. Gute Nacht.
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Also gut, da wirklich niemand will, der eigentlich den Kompromiss vertreten will, breite ich einmal meine Vorstellung von der Idee aus:
Bei der Sache gehe ich von drei für mich feststehenden Grundprämissen aus.
1. Entgegen der Vorstellungen in Montana und Dionysos füllt sich die Karte nicht auf. Auch wenn wir jetzt relative Stabilität haben, sind der Großteil der Nationen und Gebiete auf der Karte de facto inaktiv und werden nicht bespielt. Ohne besondere Präferenz als Beispiele Medea, Zedarien, Al-Bathia, Heijans Festlandgebiete. Daher ist das Warten auf Nationen wie das Warten auf Godot und das sage ich als Person, welche die Eintragungen Gurkistans und Montanas aktiv begleitet hat. Neueintragungen sind die Ausnahme, nicht die Regel.
2. Die MNs neigen heute wie damals zur Klüngelei. Ist auch klar und nicht verwerflich, in seiner Freizeit will man mit denen Spaß haben, bei denen man sich wohlfühlt. Auf der anderen Seite spielen dann vermeintliche Nachbarn kaum miteinander. Siehe etwa Turanien und Albernia, Gran Novara und Dreibürgen, Ost-Chinopien und Heijan. Und mit kaum meine euphemistisch gar nicht. Das war vor zwanzig Jahren auch nicht anders. Ich kann mich außer Lord Reis und mir an niemanden erinneren, der aktiv versucht hat, die Klüngelgruppen zeitweise durch Besuche und Initiativen aufzubrechen. Eine Gemeinschaft sind wir nur selten, entsprechend ist die Interaktion immer spartanisch und kein wirkliches Argument. Wie in der Debatte festgestellt, wird die Forderung danach meist von Personen in den Raum gestellt, die selbst nicht wirklich bereit sind, diese zu liefern.
3. Manche Bereiche auf der Karte sind selbst mit mehr Interesse logisch nicht attraktiv für potentielle Neuankömmlinge. Es ist kein Zufall, dass wir einen riesigen deutschen Kulturraum haben, gefolgt von anderen, die wir sympathisch oder interessant finden. Je exotischer umso weniger interessant für die meisten. Entsprechend werden sich die meisten Flächen nicht füllen, einfach weil die meisten nicht die Muße für mehr als seichte Auslebung für sie fremder Kulturen haben und auch einfach keine Lust, in ihrer Freizeit da einzusteigen.
Die NPC-Staaten schaffen hier Abhilfe.
Ihr könnt in euren Klüngeln bleiben und müsst nicht heucheln, dass euch die Nachbarn plötzlich interessieren und ihr ja zusammenarbeiten würdet, wenn sie den ersten Schritt machen. Ihr könnt einfach euren Raum logisch ergänzen und eure Nachbarschaft passend zur Ausgestaltung formulieren. Damit sie auch für alle einen Wert haben, sollten sie natürlich eine logische Grundprämisse und nachvollziehbare Grundausgestaltung haben. Beispielsweise sollte eine "indische" Monarchie nicht der eifrigste Verfechter sozialistischer Arbeitsrechte werden oder ein xenophobes Regime für Völkerverständigung werben. Trotz all unseren Differenzen können wir uns sicher auf Grundlogik einigen.
Das System ist in erster Linie dazu gedacht, eine lebendige und logische Nachbarschaft zu schaffen. Sollten darüber hinaus Nationen woanders geschaffen werden, kann man logisch erwarten, das mit den Anrainern zu gestalten. -
Danke für deine Ausführungen, Faantir.
Ich kann den Gedanken dahinter mittlerweile gut nachvollziehen und bin immer noch dabei, mir eine Meinung zu bilden. Insgesamt spricht eigentlich viel dafür und wenig dagegen - und das, was dagegen spricht, ist eher ein "Was wäre, wenn".
Wenn wir es für möglich halten, dass es tatsächlich eines Tages wieder einen riesigen Run auf unsere Art von Freizeitgestaltung gibt und neue Nationen nebst Kartenanträgen plötzlich wie aus dem Boden sprießen, ist es ja immer noch möglich, über die Ausgestaltungs-/NPC-Staaten zu sprechen. Mal ganz davon abgesehen, dass das angesichts der Anzahl der Mitspielenden in den letzten 10-15 Jahren nicht unbedingt zu erwarten sein dürfte.
Ich denke, ich bin überzeugt - zumindest davon, dass es einigen Mitspielenden etwas bringt, ohne anderen zu schaden.
Ganz glücklich bin ich mit dem Wortlaut des Antrags noch nicht, kann da nur leider gerade keinen konstruktiven Gegenvorschlag einbringen.
Delegierter des Königreichs Pottyland -
Dann bitte ich darum, den Start im Antrag auf den 14.10. zu ändern und eine Abstimmung einzuleiten.
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Ja
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Mal der Text, den man in dieses Onlinedingens da ausgelagert hat, für den Fall der Fälle:
§10. Eintragungsbedingungen.
3. Reservierungen, Eintragungen und Anmeldungen von Ausgestaltungsstaaten sind nur auf freien Flächen zulässig. Sofern bereits ein zuvor von einem anderen Staat gestellter Antrag auf Reservierung, Eintragung, Gebietsmodifikation oder einen Ausgestaltungsstaat die entsprechende Fläche betrifft, gilt diese bis zu dem Zeitpunkt, an dem über diesen Antrag abschließend entscheiden wurde, als nicht mehr frei. Im Falle eines Eintragungsantrags für einen reservierten Staatgilt die vom antragstellenden Staat gem. § 11 reservierte Fläche für ihn als frei. Ebenso gilt bei einem Eintragungsantrag für einen bisherigen Ausgestaltungsstaat die Fläche, auf der er bisher verzeichnet ist, für ihn als frei.
§ 12. Eintragung.
(2) Für die Eintragung müssen neben den in § 10 festgelegten folgende Bedingungen erfüllt sein:
3. Ein seit mindestens vierzehn Tagen gültiger Reservierungsstatus oder Status als Ausgestaltungsstaat.
§12a. Ausgestaltungsstaaten.
(1) Eingetragene Staaten können zur Vertiefung ihrer Ausgestaltung außerhalb des eigenen Staatsgebiets zusätzliche Ausgestaltungsstaaten anmelden. Ausgestaltungsstaaten werden auf der Karte verzeichnet, gelten aber selbst weder als eingetragen noch reserviert. Sie bleiben verzeichnet, bis der zugehörige Mitgliedsstaat ihre Löschung beantragt oder selbst gelöscht wird. Der Status als Ausgestaltungsstaat endet außerdem, wenn für den Staat ein Eintragungsantrag angenommen wird.
(2) Ein Antrag zur Verzeichnung eines Ausgestaltungsstaats muss folgende Informationen enthalten:
1. Name des beantragenden Mitgliedstaats,
2. voller Name des zu verzeichnenden Ausgestaltungsstaats,
3. Kurzname des zu verzeichnenden Ausgestaltungsstaats, der auf der Karte verzeichnet werden soll,
4. URL zum Forum oder einem Forenteil, in dem Interaktionen zum Ausgestaltungsstaat stattfinden können,
5. Kartenausschnitt (von der Gesamtkarte, unskaliert) mit der genauen Größe und Position des gewünschten Staatsgebietes für den Ausgestaltungsstaat.
(3) Das Serviceteam gibt einem Antrag auf einen Ausgestaltungsstaat statt, wenn keine gültigen Vetos vorliegen und die für den Ausgestaltungsstaat vorgesehene Fläche frei und nicht zur Besiedlung gesperrt im Sinn von §10 (1) Ziffern 3 und 4 ist.
§ 13. Änderungen einer Eintragung
(1) Eine Nation kann die Form ihres Gebietes modifizieren, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ein Antrag auf Gebietsmodifikation, welcher neben den für bereits für die Reservierung bzw. Verzeichnung als Ausgestaltungsstaat notwendigen Informationen eine vollständige Liste aller vetoberechtigten Nationen sowie den Nachweis von deren Informierung über den Antrag auf Gebietsmodifikationen enthält.
§ 15. Vetorecht.
(1) Bei einem Antrag auf Eintragung, Gebietsmodifikation oder Verzeichnung eines Ausgestaltungsstaats genießen alle Staaten, deren Territorium im selben Planquadrat oder in einem angrenzenden Planquadrat wie das des Antragstellers bzw. wie das Gebiet der vom Antragsteller beantragten Gebietsmodifikation liegt, Vetorecht. Zusätzlich kann das Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen Veto einlegen.
(2) Falls bei einem Antrag auf Verzeichnung eines Ausgestaltungsstaat der zugehörige Mitgliedsstaat bereits mindestens drei andere Ausgestaltungsstaaten verzeichnet hat, hat darüber hinaus jeder andere Mitgliedsstaat ein Vetorecht.
(3) Ein Veto, das nicht einen Ausgestaltungsstaat betrifft, muss nachvollziehbar und schlüssig begründet werden. Als Vetogrund gelten Inkompatibilitäten in der Ausgestaltung des Antragstellers; persönliche oder politisch motivierte Vetos sind unzulässig. Über die Stichhaltigkeit eines Vetos entscheidet das Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Vetos zu Ausgestaltungsstaaten sind auch mit anderen Vetogründen zulässig.
(4) Ein Veto ist nach Eröffnung des Eintragungs- oder Änderungsverfahrens innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei der CartA einzureichen. Sofern vor Ablauf der Frist das Serviceteam und alle Staaten, die gem. (1) über ein Vetorecht verfügen, bei der CartA ihren Verzicht auf ein Veto im entsprechenden Eintragungs- oder Änderungsverfahren ausgesprochen haben, ist die Frist vorzeitig beendet.
(5) Wurde ein gültiges Veto eingelegt, wird das Verfahren unterbrochen, bis das Veto zurückgezogen wird. Wird ein Veto nicht innerhalb von vier Wochen nach seiner Bestätigung durch das Serviceteam zurückgezogen, ist das Verfahren gescheitert.
(6) Ändert ein Staat oder Ausgestaltungsstaat seine Ausgestaltung nach der Eintragung entscheidend, können das Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und alle Staaten, die bei der Eintragung ein Vetorecht besessen hätten, Veto gegen diese Ausgestaltungsänderung einlegen. In diesem Falle wird der entsprechende Staat nach einer Frist von 30 Tagen gelöscht, sollte die Ausgestaltungsänderung nicht widerrufen oder passend abgeändert worden sein.
§ 16a. Verbundene Anträge.
(1) Anträge können miteinander verbunden gestellt werden, so dass alle verbundenen Anträge erst dann gemeinsam umgesetzt werden, wenn alle von ihnen angenommen sind. Wird ein Antrag abgelehnt, so werden alle mit ihm verbundenen Anträge ebenfalls nicht umgesetzt.
(2) Verbundene Anträge werden zur Umsetzung in einer bestimmten Reihenfolge gestellt. Wenn bei einem Antrag Bedingungen zu prüfen sind, sind sie auf der Grundlage des Zustands zu prüfen, der nach Umsetzung aller vorherigen verbundenen Anträge entstünde.
(3) Werden Anträge miteinander verbunden, für die unterschiedliche Staaten antragsberechtigt sind, können sie durch eine antragsberechtigte Person für einen beliebigen der verbundenen Anträge gestellt werden, gelten aber erst als vollständig und gültig, wenn jeder der Anträge durch einen jeweils Antragsberechtigten bestätigt ist.
PS: Irgendwie hat die Formatierung beim Kopieren gelitten, aber dafür habe ich im Augenblick keine Zeit. - Ein Antrag auf Gebietsmodifikation, welcher neben den für bereits für die Reservierung bzw. Verzeichnung als Ausgestaltungsstaat notwendigen Informationen eine vollständige Liste aller vetoberechtigten Nationen sowie den Nachweis von deren Informierung über den Antrag auf Gebietsmodifikationen enthält.
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Die Aussprache ist im Übrigen seit Beginn der Abstimmung beendet.
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Das ist korrekt, ich wollte allerdings irgendwo den Text, über den abgestimmt wird auf dem hiesigen Webspace dauerhaft verfügbar machen. Nicht, daß das dort gelöscht wird (kann ja prinzipiell jeder daran arbeiten, sogar Organisationsfremde). Am Abstimmpost wollte ich nicht herumedieren. Damit könnte man nämlich prinzipeill auch Stimmen löschen, indem man etwa eine Option löscht und neu erstellt.
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