Gurkistan: Nordoststreifen

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      Tin Velic schrieb:

      Geehrtes Serviceteam, ;)

      hiermit beantrage ich als Delegierter der (Verbundsrepublik) Gurkistan die Vergrößerung des Gebietes gemäß §13 der Grundordnung.

      Der Ordentlichkeit halber:
      Voller Name der Nation: Verbundsrepublik Gurkistan
      Kurzname: Gurkistan
      Kürzel: GKN (GK)
      Webseite: gurkipedia.de
      Forum: forum.gurkistan.eu
      E-Mail des Ansprechpartners: web@sevetin.net

      Wir würden gerne den 'Zipfel' noch zu unserem Staatsgebiet erklären, Sim-On hatten wir den schon länger drauf/geplant, wollten jedoch bis Ratelon warten. Haben uns dann doch entschieden das Vorab zu tun.

      Ausgestaltung: Dieser Teil Gurkistans ist geringer Besiedelt und soll vorallem aus Mischwäldern bestehen.
      Ausgestaltungskarte (bitte um Verzeihung falls minimal ungenau, Insel rechts vielleicht irgendwann):


      Bild(er): (weitere im Anhang)



      PNG der Gesamtkarte: carta.mn-orga.de/forum/index.p…istan-Aktualisierung-png/
      SVG der Gesamtkarte: cdn.gurkistan.eu/uploads/CartA_Gurkistan_Aktualisierung.svg

      Vetoberechtigt:

      Ich eröffne mal das Verfahren, auch wenn ich für potenzielle Vetos prinzipiell auch noch etwas Zeit einräumen würde. Prinzipiell sehe ich, dass nach dem Formular alles geliefert wurde. Der strittige Punkt ist die Ausgestaltung. Hier fehlt der Nachweis für hinreichende Ausgestaltung, die Gegend hat nicht mal einen Namen.

      Subjektiv betrachtet macht die zusätzliche Fläche das Kraut nicht fettig, objektiv muss man ebenso erwähnen, dass sich das Vetogebiet Gurkistans nicht erweitert. Mein Vorschlag ist, dass wir Gurkistan auffordern noch eine Ausgestaltung nachzureichen, die zumindest dem Stand ihrer anderen Gebiete/Bezirke entspricht.
      Josip Olić
      Serviceleiter
      ehem. Delegierter Kaysterans
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    • Die Vetofrist beträgt ja nach § 15 III der Grundordnung 14 Tage nach Eröffnung des Verfahrens, also mit Beginn dieses Threads.

      Was die fehlende Ausgestaltung angeht, würde das nach § 13 I Nr. 2 eigentlich heißen, daß der Antrag schlicht und ergreifend abzulehnen ist. Wobei ich es irgendwie für pragmastischer heilte, da jetzt einfach etwas Zeit zu geben, es auszugestalten und sobald sie da ist, die 14-Tages-Frist für Vetos anlaufen zu lassen. Jedenfalls für die, die nicht schon jetzt Vetoverzicht erklärt haben.
    • Fang Kai-Schek schrieb:

      Die Vetofrist beträgt ja nach § 15 III der Grundordnung 14 Tage nach Eröffnung des Verfahrens, also mit Beginn dieses Threads.

      Was die fehlende Ausgestaltung angeht, würde das nach § 13 I Nr. 2 eigentlich heißen, daß der Antrag schlicht und ergreifend abzulehnen ist. Wobei ich es irgendwie für pragmastischer heilte, da jetzt einfach etwas Zeit zu geben, es auszugestalten und sobald sie da ist, die 14-Tages-Frist für Vetos anlaufen zu lassen. Jedenfalls für die, die nicht schon jetzt Vetoverzicht erklärt haben.
      Nun wir haben ja auch noch nicht abgestimmt ;) Daher ist der Zeitraum während des Verfahrens noch etwas nachzuliefern durchaus okay, hier müssen wir halt checken ob es potenziell zu viel Einfluß haben könnte auf die Nachbarn und entsprechend genügend Zeit bräuchte dass die Anrainer das erneut checken könnten.
      Josip Olić
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    • Fang Kai-Schek schrieb:

      Wollen wir die Ausgestaltung, die nachgereicht wurde, als ausreichend ansehen? Warum der Zuwachs überhaupt beantragt wurde, geht daraus zwar nicht wirklich hervor, aber andererseits fordert das Regelwerk das auch nicht explizit.
      Von meiner Seite ist das ausreichend, weil:

      - Keine Vetoerweiterung dadurch
      - Verhältnismäßig klein
      - hängt direkt am bisherigen Staatsgebiet und entspricht weitestgehend der restlichen gurkistanischen Ausgestaltung

      Einzig in Ratelon wurde etwas gemeckert. Die Vetomöglichkeiten sind ja weitreichend in der Geschäftsordnung verankert, nicht nur für die Erweiterung, und der Person steht natürlich erst mal prinzipiell ein Vetorecht zu.
      Josip Olić
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    • Fang Kai-Schek schrieb:

      Schließe mich an. Ratelon kann ja bei Bedarf ein Veto formulieren.
      So dann sind wir jetzt nach dem Veto Ratelons gezwungen, über die Stichhaltigkeit des ratelonischen Vetos sprechen. Das stärkste Argument ist "trojanisches Pferd", da aus Sicht Ratelons nicht genau genug definiert wurde, was Norland ist.
      Josip Olić
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    • Es ist ein Grenzfall, aber ich tendiere leicht dazu, das Veto anzuerkennen, weil der Antragsteller bisher - so weit ich es erkennen kann - keine Anstalten unternommen hat, sich mit Ratelon ins Benehmen zu setzen und Unklarheiten zu beseitigen, zudem ist auch meine Frage nach dem Zweck der Gebietserweiterung offen geblieben.

      Ratelon kann daher letztlich nicht wissen, worauf es sich da am Ende einlassen muß. Wobei ich annehme, daß die Differenzen ausgeräumt werden könnten.

      Die Möglichkeit, daß die Ausgestaltung im Vorfeld knapp gehalten werden soll, damit man nachher freie Hand hat und nicht von einem Wiederaufleben des Vetorechts durch Ausgestaltungsänderung bedroht zu sein, kann ich jedenfalls nicht ausschließen.

      PS: Unterstreichungen um klarzustellen, daß das keine Unterstellung meinerseits ist, sondern lediglich eine Inbetrachtziehung aller nicht auszuschließender Möglichkeiten ungeachtet der hier konkret agierenden Personen. Nur so kann ich beiden Seiten gerecht werden, scheint mir.
    • Ich war leider die letzten Tage wegen Arbeit und einem Kurzurlaub etwas inaktiver…

      Ich würde das Veto entsprechend auch akzeptieren, die Anforderungen sind per se aus meiner Sicht auch gar nicht all zu hoch seitens Ratelon, mE recht einfach auszuräumen seitens Gurkistan. Leider scheint die Diskussion dazu eingeschlafen zu sein.
      Josip Olić
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