Die Vollversammlung beschließt ergänzend:
Mit der Annahme der Änderung der Grundordnung werden die im bisherigen Testbetrieb eingetragenen Ausgestaltungsstaaten auf der regulären Karte als Ausgestaltungsstaaten verzeichnet. Ebenso werden alle Staaten, für die das Antragsverfahren zur Eintragung als Ausgestaltungsstaat zum Zeitpunkt der Annahme der Änderung der Grundordnung fristgerecht durchgeführt worden ist und kein Veto gegen ihre Eintragung als Ausgestaltungsstaat eingelegt worden ist, auf der regulären Karte als Ausgestaltungsstaaten verzeichnet.
Wie schon zuvor im Thread bekundet, gibt es eine Fraktion, die die bisherigen Ausgestaltungsstaaten und alle formell beantragten (ohne Veto), jedoch noch nicht eingezeichneten in die Karte übernehmen möchte. Mit dieser einfachen Regelung, sollte das kein Problem sein.
Ich hab eigentlich nicht mehr dazu zu sagen und würde die Aussprache freigeben.
Josip Olić
Serviceleiter
ehem. Delegierter Kaysterans
Besuchen Sie Severanien!
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