Die Vollversammlung beschließt ergänzend (Anmerkung der Serviceleitung: zur Änderung der Grundordnung vom 10.4.25):
Mit der Annahme der Änderung der Grundordnung werden die im bisherigen Testbetrieb eingetragenen Ausgestaltungsstaaten auf der regulären Karte als Ausgestaltungsstaaten verzeichnet. Ebenso werden alle Staaten, für die das Antragsverfahren zur Eintragung als Ausgestaltungsstaat zum Zeitpunkt der Annahme der Änderung der Grundordnung fristgerecht durchgeführt worden ist und kein Veto gegen ihre Eintragung als Ausgestaltungsstaat eingelegt worden ist, auf der regulären Karte als Ausgestaltungsstaaten verzeichnet.
Mit der Annahme der Änderung der Grundordnung werden die im bisherigen Testbetrieb eingetragenen Ausgestaltungsstaaten auf der regulären Karte als Ausgestaltungsstaaten verzeichnet. Ebenso werden alle Staaten, für die das Antragsverfahren zur Eintragung als Ausgestaltungsstaat zum Zeitpunkt der Annahme der Änderung der Grundordnung fristgerecht durchgeführt worden ist und kein Veto gegen ihre Eintragung als Ausgestaltungsstaat eingelegt worden ist, auf der regulären Karte als Ausgestaltungsstaaten verzeichnet.
Auf Antrag Ratelons steht dieser Beschluss zur Abstimmung für 168 Stunden.
Josip Olić
Serviceleiter
ehem. Delegierter Kaysterans
Besuchen Sie Severanien!
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