Auf Antrag von Lagow steht folgender Antrag zur Abstimmung:
§12a. Ausgestaltungsstaaten.
(1) Eingetragene Staaten können zur Vertiefung ihrer Ausgestaltung außerhalb des eigenen Staatsgebiets bis zu zwei Ausgestaltungsstaaten anmelden. Dabei darf ein Ausgestaltungsstaat in den selben oder in den angrenzenden Planquadraten wie denen des eingetragenen Staates verzeichnet werden, ein weiterer Ausgestaltungsstaat darf überall auf der Karte verzeichnet werden. Ausgestaltungsstaaten werden auf der Karte verzeichnet, gelten aber selbst weder als eingetragen noch reserviert, sie unterliegen jedoch den inaktivitätsregelungen des §16. Sie bleiben verzeichnet, bis der zugehörige Mitgliedsstaat ihre Löschung beantragt, selbst gelöscht wird oder die Inaktivität festgestellt wird. Der Status als Ausgestaltungsstaat endet außerdem, wenn für den Staat ein Eintragungsantrag angenommen wird.
§ 16. Löschung.
(1) Ein Staat oder Ausgestaltungsstaat kann nur bei dauerhafter Inaktivität oder auf eigenen Wunsch gelöscht werden.
(2) Die Feststellung der Inaktivität kann auf zwei Arten erfolgen:
1. Durch das Serviceteam der CartA, wenn im Forum des betreffenden Staates seit mindestens 30 Tagen kein zur Simulation oder Ausgestaltung gehörender Beitrag mehr in einem dauerhaft öffentlich einsehbaren Forenbereich verfasst wurde.
Beiträge, die eindeutig externen Ursprungs sind, werden bei dieser Bewertung nicht berücksichtigt.
2. Auf Antrag des Serviceteam durch die Vollversammlung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
(3) Eine Löschung auf eigenen Wunsch erfolgt auf Antrag des Delegierten des entsprechenden Mitgliedsstaates.
(4) In allen Fällen wird der entsprechende Mitgliedsstaat nicht sofort gelöscht, sondern zunächst als inaktiv gekennzeichnet. Innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen kann der Löschung von Seiten des betroffenen Mitgliedsstaates widersprochen werden.
(5) Ist ein solcher Widerspruch erfolgt und wird in einem Verfahren gem. (2) Ziffer 1 innerhalb von 90 Tagen die Inaktivität des zuvor der Löschung widersprechenden Mitgliedsstaates festgestellt, wird der betroffene Mitgliedsstaat ohne Widerspruchsfrist gelöscht, wobei die Zählung der Tage ohne Beiträge im Forum des betroffenen Mitgliedsstaates frühestens mit dem Zeitpunkt des vorhergehenden Widerspruchs gegen die Löschung beginnt.
(6) Die Bestimmungen des (5) finden keine Berücksichtigung bei Ausgestaltungsstaaten, diese sind nach Feststellung der Inaktivität sofort zu löschen
§12a. Ausgestaltungsstaaten.
(1) Eingetragene Staaten können zur Vertiefung ihrer Ausgestaltung außerhalb des eigenen Staatsgebiets bis zu zwei Ausgestaltungsstaaten anmelden. Dabei darf ein Ausgestaltungsstaat in den selben oder in den angrenzenden Planquadraten wie denen des eingetragenen Staates verzeichnet werden, ein weiterer Ausgestaltungsstaat darf überall auf der Karte verzeichnet werden. Ausgestaltungsstaaten werden auf der Karte verzeichnet, gelten aber selbst weder als eingetragen noch reserviert, sie unterliegen jedoch den inaktivitätsregelungen des §16. Sie bleiben verzeichnet, bis der zugehörige Mitgliedsstaat ihre Löschung beantragt, selbst gelöscht wird oder die Inaktivität festgestellt wird. Der Status als Ausgestaltungsstaat endet außerdem, wenn für den Staat ein Eintragungsantrag angenommen wird.
§ 16. Löschung.
(1) Ein Staat oder Ausgestaltungsstaat kann nur bei dauerhafter Inaktivität oder auf eigenen Wunsch gelöscht werden.
(2) Die Feststellung der Inaktivität kann auf zwei Arten erfolgen:
1. Durch das Serviceteam der CartA, wenn im Forum des betreffenden Staates seit mindestens 30 Tagen kein zur Simulation oder Ausgestaltung gehörender Beitrag mehr in einem dauerhaft öffentlich einsehbaren Forenbereich verfasst wurde.
Beiträge, die eindeutig externen Ursprungs sind, werden bei dieser Bewertung nicht berücksichtigt.
2. Auf Antrag des Serviceteam durch die Vollversammlung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
(3) Eine Löschung auf eigenen Wunsch erfolgt auf Antrag des Delegierten des entsprechenden Mitgliedsstaates.
(4) In allen Fällen wird der entsprechende Mitgliedsstaat nicht sofort gelöscht, sondern zunächst als inaktiv gekennzeichnet. Innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen kann der Löschung von Seiten des betroffenen Mitgliedsstaates widersprochen werden.
(5) Ist ein solcher Widerspruch erfolgt und wird in einem Verfahren gem. (2) Ziffer 1 innerhalb von 90 Tagen die Inaktivität des zuvor der Löschung widersprechenden Mitgliedsstaates festgestellt, wird der betroffene Mitgliedsstaat ohne Widerspruchsfrist gelöscht, wobei die Zählung der Tage ohne Beiträge im Forum des betroffenen Mitgliedsstaates frühestens mit dem Zeitpunkt des vorhergehenden Widerspruchs gegen die Löschung beginnt.
(6) Die Bestimmungen des (5) finden keine Berücksichtigung bei Ausgestaltungsstaaten, diese sind nach Feststellung der Inaktivität sofort zu löschen
Josip Olić
Serviceleiter
ehem. Delegierter Kaysterans
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