Patrick Botherfield schrieb:
Szenario: Ich möchte zwei Ausgestaltungsstaaten eintragen, beide weit vom Mutterland entfernt. Das geht so direkt nicht, auch nicht mit Zustimmung der VV. Der erste ist kein Problem, aber dann muss ich erst einmal einen zusätzlichen AGS in der Nähe vom Mutterland eintragen, und erst dann darf ich als drittes mit Zustimmung der VV auch den zweiten beabsichtigten AGS eintragen. Danach kann ich dann den zusätzlichen Dummy-AGS in der Nähe des Mutterlands wieder löschen, der war ja nur für Regelkonformität da. Und weil ich dann immer noch zwei AGS habe, kann ich auch weitere AGS irgendwo auf der Welt mit Zustimmung der VV eintragen.
Klingt für mich danach als hätte man in der Regelungswut mal wieder die eigenen Regeln nicht verstanden. Aber vielleicht liege ich auch falsch und der Kompromiss war wirklich genau so gedacht...
Josip Olić
Serviceleiter
ehem. Delegierter Kaysterans
Besuchen Sie Severanien!
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). Ich meine es wirklich nicht persönlich, aber das ist oder war hier Teil des Problems.
