Änderung §3 der Grundordnung

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    • Wo ist denn dabei das Problem? Eine Resolution, die der Grundordnung widerspricht, kann gar nicht erst erlassen werden bzw. würde vom Gericht revidiert.
      Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe an Dingen zu regeln, von denen wir über die Hälfte wahrscheinlich noch nicht einmal voraussehen können - ich höre schon wieder "brauchen wir nicht", ohne daß eine stichhaltige Begründung nachgeliefert wird. Daß mehrere, klar bezeichnete Einzeldokumente überdies unübersichtlicher sind als ein einziges, langes Dokument, kann mir niemand ernsthaft erzählen ... der Fall träte allenfalls ein, wenn sämtliche Resolution im Forum verstreut wären, was sich aber leicht vermeiden ließe.

      Fazit auch hier: Resolutionen haben nur Vorteile, aber keinerlei Nachteile. Sich nur aus persönlicher Eitelkeit und Rechthaberei dagegen zu sträuben, ist mehr als unprofessionell.
    • Original von Heinrich Louis II.
      Daß mehrere, klar bezeichnete Einzeldokumente überdies unübersichtlicher sind als ein einziges, langes Dokument, kann mir niemand ernsthaft erzählen ...

      Ich sehe zwar nicht die Notwendigkeit, aber für die Anhänger dieser Variante kann man ja das Regelwerk auch noch zum Nachschlagen auf mehrere Threads verteilt anbieten.

      Wobei es beim Thema nur Regelwerk gegen Resolutionen wirklich geht, ist, dass Resolutionen viel leichter und ohne Beteiligung der Vollversammlung die Spielregeln ändern könnten. An der Stelle muss man sich überlegen, ob man das möchte. Im Moment tendiere ich stark dazu, es nicht zu wollen.

      Fazit auch hier: Resolutionen haben nur Vorteile, aber keinerlei Nachteile. Sich nur aus persönlicher Eitelkeit und Rechthaberei dagegen zu sträuben, ist mehr als unprofessionell.

      Schön, dass es die absolute Wahrheit gibt und dass sie noch dazu so einfach ist...
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia
    • Original von Patrick Botherfield
      Wobei es beim Thema nur Regelwerk gegen Resolutionen wirklich geht, ist, dass Resolutionen viel leichter und ohne Beteiligung der Vollversammlung die Spielregeln ändern könnten. An der Stelle muss man sich überlegen, ob man das möchte. Im Moment tendiere ich stark dazu, es nicht zu wollen.

      Wie das denn bitte sehr? Bisher wurden die Modalitäten zum Erlaß/Änderung allenfalls angeschnitten, zudem erwähnte ich bereits, daß Resolutionen die GO ergänzen sollen und nicht im Widerspruch zu dieser stehen dürfen.
    • Aufgrund des alten Regelwerksentwurfs und der ständigen Hinweise auf das parlamentarische System gehe ich davon aus, dass Resolutionen vom "Parlament" Kuratorium beschlossen werden sollen.

      Wenn sie nicht leichter als Regelwerksänderungen beschlossen werden können sollen, verstehe ich die Zielsetzung dahinter nicht mehr, weil das einzige Argument verloren geht. Denn dann sind wir mit Regelwerksänderungen genauso flexibel.
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia
    • Also bitte, selbst wenn man den Erlaß von Resolutionen nicht dem Kuratorium zuspricht, kann man verschiedene Änderungsmodalitäten definieren. Selbst wenn die Änderungsmodalitäten die gleichen wären, hätte man immer noch den Vorteil der Trennung zwischen Grundordnung und Resolution: man schaue sich nur mal die OIK-Regularien an, wenn man einen Eindruck davon bekommen möchte, was passiert, wenn ständig andere Amateure an einem Dokument rumpfuschen.

      Natürlich ist es aber sinnvoll, die Hürde für Resolutionen niedriger zu setzen, ja es ist geradezu logisch nötig: da eine Resolution nicht an die "Fundamentals" geht, sondern, wie bereits mehrfach erwähnt, nur ergänzenden Charakter hat. Geringerer "Impact" - leichtere Änderungsmodalitäten. Ein simples Beispiel (es ist wahrscheinlich nötig): wenn in der GO steht, daß die VV das Kuratorium wählt, steht in einer entsprechenden Resolution, nach welchem Modus dies zu geschehen hat - damit wird eine Vorgabe der GO präzisiert, die GO selber aber in keinster Weise angegriffen.
    • Original von Patrick Botherfield
      Mein Punkt ist folgender: Angenommen, das Kuratorium sei der Vollversammlung gegenüber bösartig eingestellt (ich halte das für unwahrscheinlich, aber das ist ja immer der implizite Vorwurf bei solchen Regelungen). Dann bringt es der Vollversammlung überhaupt nichts, wenn es das Kuratorium dazu zwingen kann, sich mit einem Vorschlag zu befassen (genauer gesagt: ihn nach ein paar Tagen einfach abzulehnen).

      Wenn das Kuratorium aber nicht gegen die Vollversammlung arbeitet, muss die Vollversammlung das Kuratorium gar nicht erst zwingen.

      Mit Verlaub, Ihre Interpretation geht völlig an meiner Intention vorbei.

      Es geht hierbei nicht darum dem Kuratorium irgendwelche negativen Beweggründe zu unterstellen, sondern lediglich darum der Vollversammlung und damit den einzelnen Mitgliedern an sich die Möglichkeit zu geben sich auch aktiv an der Gestaltung der CartA zu beteiligen.

      Es mag ja durchaus sein das Manche hier die Aufgaben eines Delegierten nur darin sehen alle paar Wochen/Monate mal zu irgendeinem Thema JA oder NEIN zu sagen, ich persönlich empfinde das aber nicht so. Viel mehr finde ich das auch jeder Delegierte dazu imstande sein sollte sich an der Gestaltung zu beteiligen und das ein "Verbesserungsvorschlag" der offenkundig in der Vollversammlung durchaus auf Ressonanz stößt dann auch zur Abstimmung kommt.

      Schließlich wurde das Kuratorium ja gewählt um die Interessen der Vollversammlung zu wahren und nicht die eigenen - ich denke das ist wohl auch Ihre Intention.
      Ryu Chishu
    • Original von Patrick Botherfield
      Original von Wolfram Lande
      Aber es ist auch nicht das Gegenteil vorgeschrieben oder?

      Nein. Im Moment können Kuratorium und Direktorium für sich entscheiden, ob sie ihre Foren öffnen wollen.

      Ist natürlich die Frage ob Besagte das auch wirklich können oder einfach nur tun.

      Ich empfinde es so das im Regelwerk nicht steht das diese Sitzungen "geheim" abgehalten werden dürfen/müssen. Und wenn das dort nicht steht sollten diese Sitzungen dem entsprechend öffentlich stattfinden wie es bei der Vollversammlung ja auch gehandhabt wird. Oder können die Mitglieder der Vollversammlung auch selbstherrlich entscheiden ob die Sitzungen öffentlich oder geheim stattfinden?
      Ryu Chishu
    • Original von Ryu Chishu
      Ich empfinde es so das im Regelwerk nicht steht das diese Sitzungen "geheim" abgehalten werden dürfen/müssen. Und wenn das dort nicht steht sollten diese Sitzungen dem entsprechend öffentlich stattfinden wie es bei der Vollversammlung ja auch gehandhabt wird. Oder können die Mitglieder der Vollversammlung auch selbstherrlich entscheiden ob die Sitzungen öffentlich oder geheim stattfinden?

      Klar können sie das.
      Seine Königliche Hoheit,
      Großherzog Tiuri von Tehuri
      Delegierter von Tehuri
      Kurator der CartA
    • Original von Ryu Chishu
      Es geht hierbei nicht darum dem Kuratorium irgendwelche negativen Beweggründe zu unterstellen, sondern lediglich darum der Vollversammlung und damit den einzelnen Mitgliedern an sich die Möglichkeit zu geben sich auch aktiv an der Gestaltung der CartA zu beteiligen.

      Vielleicht drücke ich meine Überlegung nicht klar genug aus. Versuchen wir es nochmal. Fallunterscheidung: Kuratorium gut oder Kuratorium böse.

      Wenn man dem Kuratorium keine negativen Beweggründe unterstellen möchte, dann ist es nicht nötig, eine Regel wie die vorgeschlagene zu ergänzen, weil das Kuratorium von sich aus in der Vollversammlung diskutierte oder zumindest eingebrachte Vorschläge aufgreift - wie das ja bereits in zwei Punkten geschehen ist. (Kuratorium gut => Regel bringt keine Vorteile)

      Wenn man dem Kuratorium aber negative Beweggründe unterstellt, dann wird es Vorschläge, zu denen es sich äußern _muss_, weil die Regeln es vorschreiben, einfach ablehnen. (Kuratorium böse => Regel bringt auch keine Vorteile)

      Meine Ablehnung einer Regelung, nach der die Vollversammlung das Kuratorium zwingen kann, sich mit einem Vorschlag zu befassen, kommt nicht daher, dass ich der Vollversammlung den Mund verbieten will (ich wäre blöd, ich gehöre ja selber dazu). Ich sage nur, dass wenn tatsächlich ein ernsthaftes Problem besteht (wovon ich einerseits nicht überzeugt bin; was ich aber andererseits auch nicht vollkommen ausschließen kann), dass dann die vorgeschlagene Regel keine Lösung ist.
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia
    • Die Frage ist doch eher, ob die Vollversammlung nicht auch ohne Vorschlag des Kuratoriums Aenderungen an der Grundordnung beschliessen koennen sollte.

      Aber wir kommen voellig ab vom eigentlichen Thema, naemlich ob das Direktorium von der Vollversammlung gewaehlt werden soll oder nicht.
      Aus meiner Sicht als Direktorin ist ganz klar, dass die Trennung Direktorium/Kuratorium so wie es derzeit ist, wenig Sinn macht. Wenn sich jemand eigenmaechtig zum Vorsitzenden eines Gremiums aufschwingen muss, wie das Tiuri (Dionysos sei Dank) gemacht hat, dann stimmt im System irgendwas nicht. Gleichzeitig hat das Direktorium im Kuratorium nicht mal Rederecht, wie soll da sinnvoll gearbeitet werden?

      Ich sehe drei gangbare Wege:
      1. Kuratorium und Direktorium werden bei getrennter Wahl zusammengelegt.
      2. Das Kuratorium wählt den Direktor aus sich heraus.
      3. Vielleicht als Kompromiss: Derjenige, der bei der Kuratorenwahl die meisten Stimmen erhaelt, wird Direktor.
      Direktorin der CartA

      "Das Leben besteht nicht darin, gute Karten zu erhalten, sondern mit den Karten gut zu spielen."
    • Original von Vesta Spondylos
      Wenn sich jemand eigenmaechtig zum Vorsitzenden eines Gremiums aufschwingen muss, wie das Tiuri (Dionysos sei Dank) gemacht hat, dann stimmt im System irgendwas nicht. Gleichzeitig hat das Direktorium im Kuratorium nicht mal Rederecht, wie soll da sinnvoll gearbeitet werden?

      Oder es stimmt irgendwas im Gremium nicht. Zu sechst sollte man sich eigentlich noch auf einen Vorsitzenden/Diskussionsleiter/whatever einigen können, wenn man ihn braucht...

      Was das Rederecht betrifft, ist das doch eher ein technisches Problem, oder? Und für die Administration ist das Direktorium zuständig.

      3. Vielleicht als Kompromiss: Derjenige, der bei der Kuratorenwahl die meisten Stimmen erhaelt, wird Direktor.

      Wer als Kurator kandidiert, möchte nicht unbedingt auch Direktor werden.
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia
    • Original von Vesta Spondylos
      Ich sehe drei gangbare Wege:
      1. Kuratorium und Direktorium werden bei getrennter Wahl zusammengelegt.
      2. Das Kuratorium wählt den Direktor aus sich heraus.
      3. Vielleicht als Kompromiss: Derjenige, der bei der Kuratorenwahl die meisten Stimmen erhaelt, wird Direktor.


      Ich sehe noch eine weitere Moeglichkeit:
      "4. Das Kuratorium wird ersatzlos gestrichen."

      Mir will der Sinn dieses Organs sich einfach nicht erschliessen. Ein Antragsthread in der VV ist meiner Meinung nach weitaus praktischer als eine zwischengeschaltete Institution.
    • Original von Tiuri
      Sehr verehrte Mitglieder der Vollversammlung,

      nach einer Aussprache, die viel länger als angekündigt gedauert hat, leite ich nun die Abstimmung über diesen Regelwerkänderungsvorschlag ein.


      Mit Verlaub, Herr Tiuri, Abstimmungen leitet noch immer die Direktorin ein!

      Herr HL hat einen Gegenvorschlag angekuendigt, darauf sollten wir schon warten.
      Direktorin der CartA

      "Das Leben besteht nicht darin, gute Karten zu erhalten, sondern mit den Karten gut zu spielen."
    • Original von Vesta Spondylos
      Mit Verlaub, Herr Tiuri, Abstimmungen leitet noch immer die Direktorin ein!

      Mit Verlaub, aber erstens gibt es keine Regelung, wer Abstimmungen einleitet, zweitens hat die Direktorin zwar die Änderung von §4, nicht aber die zeitgleich eingebrachte Änderung von §3 zur Abstimmung gebracht und drittens ist Tiuri der Vorname, ein Herr davor zu setzen tut also nicht not;)

      Herr HL hat einen Gegenvorschlag angekuendigt, darauf sollten wir schon warten.

      Der werte Herr hatte lange genug Zeit, einen Gegenvorschlag einzubringen. Außerdem hat er sein Bestreben erst nach Ende der Aussprache angekündigt, von daher kann es nicht berücksichtigt werden.

      Edit: Desweiteren fordere ich die Direktorin auf, sofort eine Abstimmung über den Antrag einzuleiten!
      Seine Königliche Hoheit,
      Großherzog Tiuri von Tehuri
      Delegierter von Tehuri
      Kurator der CartA

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    • Die Regelung gibt es:

      § 6. Zusammensetzung.
      (1) Das Direktorium besteht aus:
      1. dem Direktor, der dem Direktorium vorsteht, das Forum administriert und Wahlen und Abstimmungen der Vollversammlung leitet;


      Sollten sich noch mehr Delegierte finden, die eine sofortige Abstimmung wollen, so werde ich die gerne in die Wege leiten.
      Direktorin der CartA

      "Das Leben besteht nicht darin, gute Karten zu erhalten, sondern mit den Karten gut zu spielen."