Änderung §3 der Grundordnung

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    • Änderung §3 der Grundordnung

      Sehr verehrte Mitglieder der Vollversammlung,

      das Kuratorium hat aufgrund von §22 der Grundordnung beschlossen, der Vollversammlung die folgende Änderung der Grundordnung zu beschließen:

      § 3. Aufgaben.
      (1) Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Delegierten eine Stimme abgegeben hat.
      (2) Die Vollversammlung wählt die Mitglieder des Kuratoriums gemäß § 4, des Direktoriums gemäß §7 und des Schiedsgerichts gemäß §9.
      (3) Die Vollversammlung entscheidet gemäß § 22 über Änderungen dieses Dokuments.


      Ich bitte daher darum, Aussprache über diese Änderung zu halten. Ich werde in 72 Stunden - es sei denn, es wird eine längere Aussprachezeit verlangt - die Abstimmung über diesen Änderungsvorschlag einleiten, für dessen Annahme eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig ist.
      Seine Königliche Hoheit,
      Großherzog Tiuri von Tehuri
      Delegierter von Tehuri
      Kurator der CartA
    • Ich habe keine Anmerkung zu den angestrebten Veränderungen an sich, ich würde viel mehr gerne noch einen Zusatz einbringen. Nämlich das Mitglieder der Vollversammlung dem Kuratorium auch Änderungen vorschlagen können, denn bislang könnten ja theoretisch Delegierte Verbesserungswünsche/-vorschläge haben, das Kuratorium könnte diese aber gemäß Sachlage einfach ignorieren da nur das Kuratorium Änderungen vorlegen kann.

      Man könnte ja ggf. auch eine gewisse Zahl an Mitgliedern der Vollversammlung angeben die notwendig sind, damit sich das Kuratorium mit diesem Vorschlag beschäftigen sollte.

      Gerade in Anbetracht des "Verhaltenscodex" der ja hitzig diskutiert wird, aber im Endeffekt keine Aussicht auf Umsetzung hat solange nicht das Kuratorium diese "Ergänzung" der Vollversammlung vorlegt damit die diese absegnen oder aber abschmettern kann.
      Ryu Chishu
    • Was hätte die Vollversammlung davon, wenn das Kuratorium sich mit einem Vorschlag befasst, indem es feststellt, dass es ihn nicht annehmen möchte? Wenn das Kuratorium einen Vorschlag für gut hält, wird es ihn sicher auch ohne entsprechende schriftliche Verpflichtung von der Vollversammlung aufnehmen (genau das tut es ja im Moment).
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia
    • Es geht nicht darum was das Kuratorium davon hätte, sondern was die Vollversammlung davon hat.

      Derzeit könnten die Mitglieder der Vollversammlung einstimmig eine Änderung erwünschen, wenn die wenigen Mitglieder des Kuratorium das aber nicht möchten ist das eher kontraproduktiv. Das Kuratorium soll ja der CartA - also den Mitgliedern - dienen und nicht einfach die Wünsche der Mitglieder ingorieren können.
      Ryu Chishu
    • Mein Punkt ist folgender: Angenommen, das Kuratorium sei der Vollversammlung gegenüber bösartig eingestellt (ich halte das für unwahrscheinlich, aber das ist ja immer der implizite Vorwurf bei solchen Regelungen). Dann bringt es der Vollversammlung überhaupt nichts, wenn es das Kuratorium dazu zwingen kann, sich mit einem Vorschlag zu befassen (genauer gesagt: ihn nach ein paar Tagen einfach abzulehnen).

      Wenn das Kuratorium aber nicht gegen die Vollversammlung arbeitet, muss die Vollversammlung das Kuratorium gar nicht erst zwingen.
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia
    • Um dieses Schlachtfeld wieder zu eröffnen: der aktuelle Vorschlag manifestiert die de facto-Lage, und die ist einfach untragbar. Ja, man wird mir jetzt wieder Besserwisserei und/oder Arroganz vorwerfen, aber vielleicht sollte man ausnahmsweise auf jemanden hören, der sich mit der Thematik intensiv beschäftigt hat - und das nicht nur in der Freizeit, sondern recht erfolgreich im Studium.

      Ich beginne mit einer kurzen Erklärung eines parlamentarischen Regierungssystems. In eben diesem System sind Executive und Legislative miteinander verzahnt; die Regierung ist Teil des Parlaments und wird von diesem gewählt - und auch abgewählt. Ein solches System gibt es - wer hätte es gedacht? - etwa in der Bundesrepublik Deutschland.
      Der Vorteil dieses Systems gegenüber einem präsidentiellen (bei Erklärungsbedarf bitte eigenständig informieren) ist u.a., daß die Regierung sich üblicherweise für Gesetzesvorschläge nicht jedes Mal eine Mehrheit im Parlamente suchen muß - da die Parlamentsmehrheit die Regierung gewählt hat, steht diese auch hinter der Linie der Regierung, den Rest erledigt der Fraktionszwang. Aber das ist eine andere Geschichte. Bevor jetzt Einwände kommen: diese Betrachtungsweise ist natürlich idealtypisch.

      Achtung, jetzt kommt der wichtige Teil: wir haben momentan ein System, das vorne und hinten nicht zusammenpaßt, entschieden zuviel Personal verschlingt und maßlos ineffizient ist. Dazu einige Punkte:
      • Erstens. Das Direktorium wird von der VV gewählt, aber vom Kuratorium abgewählt - da muß man sich die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Das ist Legitimationssalat, wie er bitterer nicht sein könnte.
      • Zweitens. Sechs Kuratoren, drei Direktoren, dann noch Richter: am Anfang jammerte man über den Personalaufwand der AIC, jetzt gönnt man sich auf einmal den Luxus eines aufgeblähten Kuratoriums? Dazu noch für ein Organ, das eigentlich keine besonders großen Aufgaben hat, dazu mehr unter ...
      • Drittens. Das Kuratorium in seiner jetztigen Form ist reichlich nutzlos: es kann die Bewertungsbögen ausfüllen und der VV Regelwerksänderungen vorschlagen - dafür braucht man sechs Leute? Viel sinnvoller wäre es, Direktorium und Kuratorium wie in einem parlamentarischen System zu verzahnen. Warum?
        1. Es spart Personal. Wie die Öffentlichkeit momentan leider nicht sehen kann, gibt es eigentlich nur einen Kurator, der wirklich was getan hat: Tiuri. Ren Quiang und Lande schoben hier und da mal ein paar Sätze dazwischen, Aleander glänzte durch spöttische Kommentare, Tesla nickte einmal kurz, Penn ist noch nicht einmal aufgetaucht - aktiver waren da noch die Direktoren, die formell eigentlich gar keine Berechtigung hätten, sich einzumischen. Dieser erbärmliche Zustand soll nun im Regelwerk manifestiert werden?
        2. Es macht die Moderation leichter. Was herrscht momentan im Kuratorium? Chaos, jeder macht einfach, was er will. Das liegt vielleicht auch daran, daß einige Genies die Option "Geschäftsordnung" gestrichen haben, aber vor allem auch daran, daß es keine Führung des Kuratoriums gibt. Was aber nun machen - eine Art "Parlamentspräsidenten" wählen lassen? Dann sollte man lieber ganz pragmatisch die Moderation dem Direktor der CartA übergeben.
        3. Es bringt Stringenz in den Ablauf der Prozesse der CartA. Wenn Direktorium und Kuratorium zusammenarbeiten, weil sie zusammengehören, sollte das Stringenz und Effizienz der Organisation wesentlich erhöhen. Ein Beispiel. Das Direktorium findet im laufenden Geschäftsprozeß eine Lücke, eine Ungenauigkeit, eine Unpäßlichkeit im Regelwerk. Soll es diese nun dem Kuratorium vorschlagen, damit dort ein Vorschlag ausgearbeitet werden kann, der wiederum an die VV weitergereicht wird? Wenn dieser Weg gewählt würde, dann bekäme man wahrscheinlich wie in der OIK nie etwas gebacken! Wesentlich besser wäre es, wenn das Direktorium gleich die Initiative mit einem entsprechenden Änderungsvorschlag ergreifen könnte und dieser dann vom Kuratorium beschieden würde. Aber die Resolutionen hat ja auch jemand aus der Grundordnung gestrichen, so daß man immer gleich die GO selbst ändern muß ... genial! Aber auch das ist ein anderes Thema.
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        Fazit. Der jetztige Zustand ist lächerlich; das ganze System muß umgekrempelt werden. Die Wahl des Direktoriums durch das Kuratorium ist nur ein Teil eines großen Ganzen, zu dem auch die Wiedereinführung der Resolution und Geschäftsordnungen und die Änderung der Wahlmodalitäten des Kuratoriums gehören.
    • Auch hier nochmal: Ich stimme nach den bisherigen Erfahrungen dem Kollegen von Grimmberg zu: Direktor und Vizedirektor sollten aus dem Kuratorium heraus gewählt werden. Ich würde vorschlagen, das Kuratorium schlägt eine entsprechende Änderung vor und wir diskutieren das dann in der Vollversammlung, den die muss da ja im Endeffekt auch entscheiden.
      Direktorin der CartA

      "Das Leben besteht nicht darin, gute Karten zu erhalten, sondern mit den Karten gut zu spielen."
    • Original von Heinrich Louis II.
      vielleicht sollte man ausnahmsweise auf jemanden hören, der sich mit der Thematik intensiv beschäftigt hat - und das nicht nur in der Freizeit, sondern recht erfolgreich im Studium.

      An welcher Universität kann man den Aufbau mikronationaler Kartenorganisationen studieren? Zum wiederholten Male: Das hier ist kein Staat! Stellenweise teile ich die Kritik aber dennoch.

      Erstens. Das Direktorium wird von der VV gewählt, aber vom Kuratorium abgewählt - da muß man sich die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Das ist Legitimationssalat, wie er bitterer nicht sein könnte.

      Das ist Fehler, der im überhasteten Gründungsprozess reingepfuscht worden ist, als man unbedingt noch die Wahl der Direktoriums durch die VV reindrücken musste.

      Es spart Personal. Wie die Öffentlichkeit momentan leider nicht sehen kann, gibt es eigentlich nur einen Kurator, der wirklich was getan hat

      Eigentlich war es besprochen, dass das Kuratorium und auch das Direktorium öffentlich tagt. Ich hoffe, das wird bald ins Regelwerk eingetragen oder die entsprechenden Gremien beschließen von selbst, dass ihre Foren lesbar gemacht werden. Am besten beides.

      Das liegt vielleicht auch daran, daß einige Genies die Option "Geschäftsordnung" gestrichen haben, aber vor allem auch daran, daß es keine Führung des Kuratoriums gibt.

      Kein Mensch verbietet es dem Kuratorium, sich eine Geschäftsordnung zu geben, wenn es das für nötig und sinnvoll hält.

      Das Direktorium findet im laufenden Geschäftsprozeß eine Lücke, eine Ungenauigkeit, eine Unpäßlichkeit im Regelwerk. Soll es diese nun dem Kuratorium vorschlagen, damit dort ein Vorschlag ausgearbeitet werden kann, der wiederum an die VV weitergereicht wird?

      In Sachen Lücke oder Ungenauigkeit: "Das Direktorium [..] entscheidet bei Fragen, die durch die Regularien der CartA nicht abgedeckt werden."

      Wesentlich besser wäre es, wenn das Direktorium gleich die Initiative mit einem entsprechenden Änderungsvorschlag ergreifen könnte und dieser dann vom Kuratorium beschieden würde. Aber die Resolutionen hat ja auch jemand aus der Grundordnung gestrichen, so daß man immer gleich die GO selbst ändern muß ... genial!

      Vielleicht war es ja Absicht, Regeländerungen nicht zu leicht zu machen?
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia
    • Der moderne Staat hat sich als Institution, die für die Ressourcen-Verteilung seiner Bürger sorgt, in der Geschichte der Menschheit bewährt - deshalb ist es nur vernünftig, Bestandteile des Staates auf die CartA zu übertragen: denn auch hier werden knappe Ressourcen verteilt, nichts anderes.

      Die Prärogative des Direktoriums ist übrigens gerade massiv falsch interpretiert worden - dieser Paragraph ist dazu gedacht, dem Direktorium schnelles Handeln zu ermöglichen, wenn es nötig ist. Das einer ad hoc-Handlung eine legislative Bestätigung bzw. Nicht-Bestätigung folgen muß, versteht sich bald von selbst.
      Zum Regelwerk: natürlich sollten fundamentale Regelwerksänderungen nicht mit einer Sonntags-Mehrheit durchsetzbar sein, aber es war (neben dem TC) eine der größten Innovationen des AIC-Regelwerks (gut, gab es eingeschränkt auch schon bei der GF), ergänzende schriftliche Normen (eben die Resolutionen) zu erlassen, ohne gleich die Grundordnung ändern zu müssen. Auch hier findet sich eine Analogie zum Staat: Verfassung vs. Gesetz.
    • Zum anderen wäre eine gewisse Übersichtlichkeit gegeben wenn denn da steht "Resolution zur Neueintragung", "Resolution zu Kuratoriumswahlen", "Resolution für Katzen auf dem Nachttisch".
      Damit müsste man wie gesagt auch nicht dauernd am Hauptwerk rumdoktoren.
      Ich bin allerdings trotzdem dafür sämtliche Foren via "Verfassung" zu öffnen.
      Irkanien!
      beati pauperes spiritu quoniam ipsorum est regnum caelorum
    • Original von Wolfram Lande
      Zum anderen wäre eine gewisse Übersichtlichkeit gegeben wenn denn da steht "Resolution zur Neueintragung", "Resolution zu Kuratoriumswahlen", "Resolution für Katzen auf dem Nachttisch".
      Damit müsste man wie gesagt auch nicht dauernd am Hauptwerk rumdoktoren.

      Ich denke, wenn wir die Änderungen durch haben, die nur durch die Eilgründung unter den Tisch gefallen sind, ist es mit dem ständigem Rumdoktorn am Hauptwerk auch vorbei. Es gibt gar nicht so viel zu regeln.

      Davon abgesehen finde ich es eigentlich übersichtlicher, wenn ich genau ein Dokument habe, von dem ich weiß, dass dort alles zur CartA drinsteht, was ich wissen muss, und ich mir nicht zig Resolutionen zusammensuchen muss, die sich womöglich noch teilweise gegenseitig aufheben und nur unter der Voraussetzung auch wirksam sind, dass sie dem getrennt niedergeschriebenen Regelwerk nicht widersprechen.
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia