Änderung §4 der Grundordnung

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    • Änderungsvorschlag

      § 4. Zusammensetzung.
      (1) Zur Ermittlung der Anzahl der Sitze wird die Anzahl der Mitglieder durch fünf geteilt und auf die nächste ganze Zahl abgerundet. Die Anzahl der Sitze darf dabei fünf nicht unter- und neun nicht überschreiten. Die Anzahl der Sitze wird ausschließlich zur Wahl eines neuen Kuratoriums bestimmt und bleibt unverändert, wenn sich die Anzahl der Mitglieder während der Amtszeit eines Kuratioriums verändert.
      (2) Die Mitglieder des Kuratoriums werden von der Vollversammlung in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl für sechs Monate gewählt.

      §5 - Wahlmodalitäten
      (1) Die Sitze des Kuratoriums werden nach dem Modus der geschlossenen Listenwahl besetzt. Wahllisten müssen frühestens bis [X Tage, Stunden, whatever] vor Wahlbeginn beim Direktorium eingereicht werden.
      (2) Jede Liste muß eine klar definierte Reihenfolge aller sich auf ihr befindlichen Kandidaten enthalten. Eine Änderung dieser Reihenfolge nach Wahlbeginn ist unzulässig.
      (3) Jeder Delegierte hat eine Stimme.
      (4) Die erreichte Stimmenanzahl jeder Liste wird mittels des Hare-Niemeyer-Verfahrens in die entsprechende Anzahl von Sitzen umgerechnet; gemäß der festgelegten Reihenfolge ziehen soviele Kandidaten ins Kuratorium ein, wie die Liste Sitze errungen hat.
      (5) Eine Liste kann nicht mehr Sitze besetzen, als sie Kandidaten hat.
    • RE: Änderung §4 der Grundordnung

      Die Vollversammlung hat mit qualifizierter Mehrheit folgende Aenderung der GO angenommen:


      § 4. Zusammensetzung.
      (1) Zur Ermittlung der Anzahl der Sitze wird die Anzahl der Mitglieder durch fünf geteilt und auf die nächste ganze Zahl abgerundet. Die Anzahl der Sitze darf dabei fünf nicht unter- und neun nicht überschreiten. Die Anzahl der Sitze wird ausschließlich zur Wahl eines neuen Kuratoriums bestimmt und bleibt unverändert, wenn sich die Anzahl der Mitglieder während der Amtszeit eines Kuratoriums verändert.
      (2) Die Mitglieder des Kuratoriums werden von der Vollversammlung in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl für sechs Monate gewählt.
      (3) Jeder Delegierte hat drei Stimmen. Er kann diese auf bis zu drei Kandidaten verteilen, pro Kandidat kann er aber nur eine Stimme vergeben. Gewählt sind die Kandidaten mit den meisten Stimmen. Bei Gleichstand wird eine Stichwahl zwischen den betroffenen Kandidaten durchgeführt. Bei Gleichstand bei der Stichwahl entscheidet das Los, welches durch das Direktorium gezogen wird.
      Direktorin der CartA

      "Das Leben besteht nicht darin, gute Karten zu erhalten, sondern mit den Karten gut zu spielen."
    • Zum Abstimmungsergebnis der Regeländerung

      Original von Vesta Spondylos
      Die Vollversammlung hat mit qualifizierter Mehrheit folgende Aenderung der GO angenommen:

      § 4. Zusammensetzung.
      (1) Zur Ermittlung der Anzahl der Sitze wird die Anzahl der Mitglieder durch fünf geteilt und auf die nächste ganze Zahl abgerundet. Die Anzahl der Sitze darf dabei fünf nicht unter- und neun nicht überschreiten. Die Anzahl der Sitze wird ausschließlich zur Wahl eines neuen Kuratoriums bestimmt und bleibt unverändert, wenn sich die Anzahl der Mitglieder während der Amtszeit eines Kuratoriums verändert.
      (2) Die Mitglieder des Kuratoriums werden von der Vollversammlung in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl für sechs Monate gewählt.
      (3) Jeder Delegierte hat drei Stimmen. Er kann diese auf bis zu drei Kandidaten verteilen, pro Kandidat kann er aber nur eine Stimme vergeben. Gewählt sind die Kandidaten mit den meisten Stimmen. Bei Gleichstand wird eine Stichwahl zwischen den betroffenen Kandidaten durchgeführt. Bei Gleichstand bei der Stichwahl entscheidet das Los, welches durch das Direktorium gezogen wird.

      Ich will ja nur ungern den Spielverderber machen, unter anderem weil ich die Änderung selbst für sinnvoll halte. Aber: Die Grundordnung verlangt 2/3 der Mitglieder der Vollversammlung, nicht der abgegebenen Stimmen. Wenn die Liste der Mitglieder aktuell ist, sind das mehr als 24. Die notwendige Mehrheit ist also im Gegensatz zur Feststellung der Direktorin nicht erreicht worden.

      Im übrigen würde ich es begrüßen, wenn beim Feststellen eines Ergebnisses der entsprechende Thread nicht geschlossen würde, damit man dort genau solche Anmerkungen noch machen kann.
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia
    • Das sehe ich nicht so. Ich denke, die Mehrheit hat sich für den einen Entwurf entschieden, sodass nun darüber abgestimmt werden muss, ob dieser ausgewählte Entwurf die 2/3-Mehrheit der Delegierten erhält. Es ist ja nicht auszuschließen, dass Delegierte, die für den zweiten Entwurf gestimmt haben, den ersten Entwurf deshalb automatisch ablehnen. Ich plädiere daher für eine zweite Abstimmung über ausschließlich den einen Entwurf.
      Seine Königliche Hoheit,
      Großherzog Tiuri von Tehuri
      Delegierter von Tehuri
      Kurator der CartA
    • Original von Tiuri
      Das sehe ich nicht so. Ich denke, die Mehrheit hat sich für den einen Entwurf entschieden, sodass nun darüber abgestimmt werden muss, ob dieser ausgewählte Entwurf die 2/3-Mehrheit der Delegierten erhält. Es ist ja nicht auszuschließen, dass Delegierte, die für den zweiten Entwurf gestimmt haben, den ersten Entwurf deshalb automatisch ablehnen. Ich plädiere daher für eine zweite Abstimmung über ausschließlich den einen Entwurf.

      Eine gute Idee.
      Franz Josef I.
      Kaiser und Administrator des Ratharischen Kaiserreiches
    • Original von Tiuri
      Das sehe ich nicht so. Ich denke, die Mehrheit hat sich für den einen Entwurf entschieden, sodass nun darüber abgestimmt werden muss, ob dieser ausgewählte Entwurf die 2/3-Mehrheit der Delegierten erhält. Es ist ja nicht auszuschließen, dass Delegierte, die für den zweiten Entwurf gestimmt haben, den ersten Entwurf deshalb automatisch ablehnen. Ich plädiere daher für eine zweite Abstimmung über ausschließlich den einen Entwurf.


      Na gut, aber was bringt das, wenn nicht mal 2/3 der Mitglieder abstimmen?
      Direktorin der CartA

      "Das Leben besteht nicht darin, gute Karten zu erhalten, sondern mit den Karten gut zu spielen."