Beschlüsse der Vollversammlung

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    • Beschlüsse der Vollversammlung

      Hier werden die Beschlüsse der Vollversammlung veröffentlicht, welche nicht die Grundordnung oder eine Geschäftsordnung ändern, welche nicht mit konkreten Reservierungs- oder Eintragungsverfahren in Zusammenhang stehen und auch keine Mitgliedschaftsprobleme betreffen.
      Direktorin der CartA

      "Das Leben besteht nicht darin, gute Karten zu erhalten, sondern mit den Karten gut zu spielen."
    • Beschluss der Vollversammlung vom 08.06.2010

      Die Vollversammlung hat am 08.06.2010 folgendes beschlossen:

      1. Das Folgende ist der offizielle Bewertungsbogen für die Aufnahmekommission gemäß § 5:

      Bewertungsbogen

      Allgemeine Hinweise: Alle Kriterien sind nacheinander abzuarbeiten. Es dürfen pro Kriterium nicht mehr Punkte vergeben werden, als vorgesehen sind. Die Regelungen sind genau zu befolgen. Die Punkte werden nach eigenem besten Wissen und der eigenen persönlichen Einschätzung verteilt.

      I. Form
      1. Werbung: Es sind 0 bis 2 Punkte zu vergeben. Enthalten Forum und Homepage keine Werbung, so sind 2 Punkte zu vergeben. Enthalten Forum und Homepage Werbe-Pop-Ups, d.h. ausblendbare Werbung, so ist nur 1 Punkt zu vergeben. Enthalten Forum und Homepage integrierte Werbung, d.h. nicht ausblendbare Werbung, so sind keine Punkte zu vergeben. Innerhalb der Simulation stattfindende Werbung ist nicht als Werbung im Sinne dieses Bogens zu bewerten. Bereits das Auftreten von Werbung entweder in Homepage oder in Forum verringert bereits die Punktzahl.
      2. Gestaltung: Es sind 0 bis 2 Punkt zu vergeben. Sind Forum und Homepage optisch ansprechend gestaltet, so sind 2 Punkte zu vergeben. Ist entweder Forum oder Homepage optisch nicht ansprechend gestaltet, so ist 1 Punkt zu vergeben. Sind sowohl Forum als auch Homepage optisch nicht ansprechend gestaltet, so sind keine Punkte zu vergeben.
      3. Strukturierung: Es sind 0 bis 2 Punkt zu vergeben. Sind Forum und Homepage klar strukturiert, so sind 2 Punkte zu vergeben. Ist entweder Forum oder Homepage nicht klar strukturiert, so ist 1 Punkt zu vergeben. Sind sowohl Forum als auch Homepage optisch nicht ansprechend strukturiert, so sind keine Punkte zu vergeben.

      II. Inhalt
      Für die Beurteilung der Kriterien 4 bis 10 ist ausschließlich die Homepage als Quelle zu verwenden.
      Es sind bei den Kriterien 4 bis 7 die Punkte nach folgenden Einschätzungen zu vergeben: Bei keinem Inhalt sind keine Punkte zu vergeben. Bei bloßer Nennung ohne Angabe von Details ist 1 Punkt zu vergeben. Bei vielen Inhalten sind 2 Punkte zu vergeben. Bei exzellentem Inhalt sind 3 Punkte zu vergeben.
      4. Infos zum Land: Es sind 0 bis 3 Punkte zu vergeben auf Inhalte, die die Geographie (Geologie, Klima, Flora und Fauna, Demographische Struktur und Entwicklung, etc.) des Landes beschreiben.
      5. Infos zum Staatsaufbau: Es sind 0 bis 3 Punkte zu vergeben auf Inhalte, die die Staatsform, die Staatsorgane, die Verfassung, das Zustandekommen von Gesetzem und ähnlichem beschreiben.
      6. Infos zur Geschichte: Es sind 0 bis 3 Punkte zu vergeben auf Inhalte, die die Geschichte des Landes beschreiben, wobei die SimOff-Geschichte eines Landes und die Nennung von tatsächlich aussimuliertem nicht als Geschichte im Sinne dieses Punktes gewertet wird.
      7. Infos zur Landeskultur: Es sind 0 bis 3 Punkte zu vergeben auf Inhalte, die die Bevölkerung (Ethnien, Sprachen, Religion, etc.) und die Kultur (Medien, Kunst, Essen und Trinken, Sport, etc.) beschreiben.
      Es sind bei den Kriterien 8 bis 10 die Punkte nach folgenden Einschätzungen zu vergeben: Bei keinem oder nur sehr wenig Inhalt sind keine Punkte zu vergeben. Bei Inhalten, die auch Details beinhalten, ist 1 Punkt zu vergeben.
      8. Infos zur Politik: Es sind 0 bis 1 Punkt zu vergeben auf Inhalte, die die aktuelle (d.h. tatsächlich aussimulierte) Politik beschreiben, indem sie Parteien, Wahlergebnisse, Amtsträger (auch ehemalige), außenpolitische Kontakte, Mitgliedschften in internationalen Organisationen, etc. enthält.
      9. Infos zu einzelnen Regionen: Es sind 0 bis 1 Punkt zu vergeben auf Inhalte, die Gebietskörperschaften oder ethnisch / religiös / sprachlich / etc. unterschiedliche Regionen innerhalb des Landes beschreiben, indem sie Inhalte im Sinne der Punkte 4 bis 8 auf diese Gebietskörperschaft / Region beschränkt wiedergeben.
      10. Infos zu speziellen Einrichtungen: Es sind 0 bis 1 Punkt zu vergeben auf Inhalte, die spezielle staatliche oder nicht-staatliche Organisationen beschreiben, die nicht zu den normalen Staatsorganen gehören (Exekutive, Legislative, Judikative, diese zählen zu Punkt 5) und nicht Parteien sind (diese zählen zu Punkt 8).

      III. Aktivität
      Für die Beurteilung der Kriterien 11 bis 15 ist ausschließlich das Forum als Quelle zu verwenden, es sei denn, die Kriterien erlauben auch andere Quellen.
      Es sind bei den Kriterien 11 bis 15 die Punkte nach folgenden Einschätzungen zu vergeben: Bei keiner Aktivität sind keine Punkte zu vergeben. Bei geringer Aktivität ist 1 Punkt zu vergeben. Bei gewöhnlicher, konstanter Aktivität sind 2 Punkte zu vergeben. Bei außerordentlich hoher Aktivität sind 3 Punkte zu vergeben.
      11. Politische Aktivität: Es sind 0 bis 3 Punkte zu vergeben auf die Aktivität in den Staatsorganen, d.h. in der Exekutive, der Legislative und der Judikative sowie in weiteren, speziellen staatlichen Einrichtungen.
      12. Außenpolitische Aktivität: Es sind 0 bis 3 Punkte zu vergeben auf die Aktivität zwischen Vertretern des Landes und Vertretern des anderen Landes, wobei ein Augenmerk darauf zu richten ist, auf wessen Initiative die Konakte begonnen worden waren.
      13. Kulturelle Aktivität: Es sind 0 bis 3 Punkte zu vergeben auf die Aktivität, die sich im Bereich der Ethnien, der Sprache, Religion, der Medien, der Kunst, des Sports, etc. abspielt.
      14. Wirtschaftliche Aktivität: Es sind 0 bis 3 Punkte zu vergeben auf die Aktivität, die sich mit der Aussimulierung einer Wirtschaft und mit den tatsächlich geschehenden wirtschaftlichen Handlungen beschäftigt. Zusätzlich zum Forum darf für dieses Kriterium eine eventuell vorhandene Wirtschaftssimulation in die Bewertung eingezogen werden.
      15. Spezielle Aktivität: Es sind 0 bis 3 Punkte zu vergeben auf die Aktivität, die sich in speziellen nicht-staatlichen Einrichtungen, Organisationen, Parteien, Vereinen, etc. befindet.

      IV. Simulationskonzept
      16. Klima: Es sind 0 bis 2 Punkte zu vergeben. Setzt das Land die Vorgaben der Klimakarte im vollen Umfang um, so sind 2 Punkte zu vergeben. Setzt das Land die Vorgaben der Klimakarte teilweise um, so ist 1 Punkt zu vergeben. Setzt das Land die Vorgaben der Klimakarte nicht um, so sind keine Punkte zu vergeben.
      17. Einbezug der Nachbarschaft: Es sind 0 bis 2 Punkte zu vergeben. Bezieht das Land alle seine Nachbarländer im vollen Umfang in seine geschichtliche, geographische und kulturelle Ausgestaltung ein, so sind 2 Punkte zu vergeben. Bezieht das Land einige oder wenige seiner Nachbarländer in seine geschichtliche, geographische und kulturelle Ausgestaltung ein, so ist 1 Punkt zu vergeben. Bezieht das Land seine Nachbarländer nicht in seine geschichtliche, geographische und kulturelle Ausgestaltung ein, so sind keine Punkte zu vergeben.
      18. Schlüssige Nachbarschaft: Es sind 0 bis 1 Punkt zu vergeben. Ist die Nachbarschaft des Landes zu den Nachbarländern schlüssig begründbar, so ist 1 Punkt zu vergeben. Ist die Nachbarschaft des Landes zu den Nachbarländern nicht schlüssig begründbar, so ist kein Punkt zu vergeben.


      2. Die notwendigen Mindestpunkte des Bewertungsbogen gemäß § 15 Absatz (2) Ziffer 3. sind 21.
    • Beschluss der Vollversammlung vom 08.06.2010

      Die Vollversammlung hat am 08.06.2010 folgendes beschlossen:

      In der ersten Version der offiziellen Klimakarte gem. § 12 GO werden folgende Klimazonen in bzw. zwischen folgenden Breiten verzeichnet:

      - Pole bis Polarkreise: polar.
      - Polarkreise bis 40°: gemäßigt.
      - 40° bis zu den Wendekreisen: subtropisch.
      - zwischen den Wendekreisen: tropisch.
    • Beschluss der Vollversammlung vom 29.08.2010

      Die Vollversammlung hat am 29.08.2010 folgendes beschlossen:

      (1) Die CartA-Erde ist eine runde Kugel mit den gleichen Maßen und Eigenschaften wie die RL-Erde, lediglich mit den anderen Land-/Wasserflächen, wie diese aus der Gesamtkarte hervorgehen.
      (2) Das CartA-Universum (sofern erschlossen) hat grundsätzlich den selben "Inhalt" wie das RL-Universum (sofern erschlossen), mit Ausnahme von Dingen, die auf der CartA-Erde ihren Ursprung haben.
      (3) Die CartA-Erde hat im VL-Universum die selbe Position wie die RL-Erde im RL-Universum innehat. Beide Universen sind damit (bis auf die Erde) identisch.
      (4) Das CartA-Universum unterliegt den selben Naturgesetzen, wie das RL-Universum.
      (5) Künstlerische/Narrative Freiheit im Universum ist erlaubt, solange sie einigermaßen plausibel bleibt, d.h. MNs können z.B. zusätzliche Asteroiden "erfinden".
    • Beschluss der Vollversammlung vom 29.08.2010

      Die Vollversammlung hat am 29.08.2010 folgendes beschlossen:

      (1) Die CartA führt eine auf der Gesamtkarte basierende Zeitzonenkarte; diese wird dem Direktor für Kartographie zur Pflege übertragen.
      (2) In der Erstfassung soll sie folgende Zeitzonen beinhalten:

      1. Zwischen 7,5° westlicher Länge und 7,5° östlicher Länge die Zeitzone UTC+0.
      2. In einem Abstand von 15° wird in westlicher Richtung die Zonenzeit um eine Stunde reduziert (z.B. zwischen 7,5° und 22,5° westlicher Länge UTC-1 usw.).
      3. In einem Abstand von 15° wird in östlicher Richtung die Zonenzeit um eine Stunde erhöht (z.B. zwischen 7,5° und 22,5° östlicher Länge UTC+2 usw.).
      4. Im Bereich zwischen 172,5° westlicher Länge und dem 180. Längengrad soll die Zonenzeit UTC-12 betragen; im Bereich zwischen 172,5° östlicher Länge und dem 180. Breitengrad UTC+12.
      5. Der 180. Längengrad stellt die Datumsgrenze dar.

      (3) Durch formlosen, kartographisch nachvollziehbaren Antrag eines Mitgliedsstaates kann die Zeitzonenkarte im Bereich des jeweilig eingetragenen Staatsgebietes jederzeit geändert werden, sofern eine nachvollziehbare Einteilung erhalten bleibt. Ein Staatsgebiet kann in mehrere Zeitzonen bzw. geltende Zeiten aufgeteilt sein.
      (4) Für reservierte Staaten und Gebiete gilt dies entsprechend nach dem Aussprechen der Reservierung.
      (5) Die Datumsgrenze kann in diesem Zusammenhang entsprechend verschoben werden.
      (6) Die Änderung der Zonenzeit bzw. der auf dem jeweiligen Staatsgebiet geltenden Zeit(en) darf nur um volle, halbe oder Viertelstunden geschehen (z.B. ist eine geltende Zeit von UTC+5:45 gestattet, nicht jedoch UTC+5:50).
      (7) Über das Stattgeben eines solchen Antrags entscheidet das Direktorium mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Bestimmungen der Grundordnung und einer eventuellen Geschäftsordnung des Direktoriums gelten entsprechend.
      (8) Sofern ein Mitgliedsstaat gelöscht wird oder eine ausgesprochene Reservierung aufgehoben wird, wird im Bereich des betreffenden ehemaligen Staatsgebietes der Zustand der Erstfassung wieder hergestellt, es sei denn, das Direktorium trifft analog zu (7) eine andere Entscheidung. Diese Entscheidung beschränkt sich darauf, ob das Aussehen der Zeitzonenkarte im Bereich des betreffenden ehemaligen Staatsgebietes vor der Löschung/Aufhebung erhalten bleibt.
      (9) Dieser Beschluss kann gem. den Bestimmungen der Grundordnung geändert oder aufgehoben werden.
    • Beschluss der Vollversammlung vom 26.09.2010

      Die Vollversammlung hat am 26.09.2010 folgendes beschlossen:

      1. Es ist nicht zulässig, dass sächliche IDs als Delegierte in die Vollversammlung entsendet werden.
      2. Sächliche IDs sind solche Foren-Accounts, die nicht personalisiert sind (die z.B. Ämter an sich oder Staaten darstellen etc.) und somit nicht nur einer natürlichen Person zuordbar sind.
      3. Das Direktorium ist entsprechend § 2 Abs. 5 GO dazu ermächtigt und verpflichtet, sächlichen IDs die Bestätigung als Delegierten zu verweigern.
    • Beschluss der Vollverammlung vom 26.09.2010

      Die Vollversammlung hat am 26.09.2010 folgendes beschlossen:

      1. In Rechtsnachfolge der Graphein Foundation (GF) beschließt die CartA, mit der Virtual Economic and Trading Organisation (VETO) in Verhandlungen zu treten, um den Vertrag über die Nutzung der Karte und die Mitwirkungsrechte der Graphein Foundation an der Arbeit der Virtual Economic and Trading Organisation gem. seines Art. 5 Abs. 2 aufzulösen.
      2. Das Direktorium wird bevollmächtigt, diese Verhandlungen zu führen und im Erfolgsfall die Vertragsauflösung im Namen der CartA zu vollziehen.
      3. Mit Annahme dieses Beschlusses setzt die CartA die im benannten Vertrag der GF zugebilligten Rechte und Pflichten sowie die von der GF an die VETO übertragenen Berechtigungen etc. mit sofortiger Wirkung aus; kein Organ der CartA wird diese erfüllen.
    • Beschluss der Vollversammlung vom 26.03.2012

      Die Vollversammlung hat am 26.03.2012 folgendes beschlossen:

      Sofern ein Forum eines Mitgliedstaates nicht erreichbar ist, der betreffende Mitgliedsstaat aber aufgrund eines Antrags auf Eintragung oder Gebietsmodifikation über den entsprechenden Antrag informiert werden muss, soll das Verfahren wie folgt sein:

      1. Der Antragsteller teilt mit, dass das entsprechende Forum nicht erreichbar ist.
      2. Der Vizedirektor bestätigt dies, sofern zutreffend.
      3. Der Antragsteller sendet im Forum der CartA eine PN an den Delegierten des entsprechenden Mitgliedsstaates, in der er diesem über den Antrag informiert und die er in Kopie dem Vizedirektor zukommen lässt.
      4. Die Bestätigung des Vizedirektors über das Senden dieser PN erfüllt den Nachweis der Information des betreffenden Mitgliedsstaates.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

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    • Beschluss der Vollversammlung vom 26.03.2012

      Die Vollversammlung hat am 26.03.2012 folgendes beschlossen:

      1. Endet die Amtszeit eines Mitglieds des Direktorium oder des Richters des Schiedsgerichtes aus welchen Gründen auch immer (Rücktritt, notwendige Stichwahl, Verzögerung bei der Einleitung der Wahl etc.) bevor ein Nachfolger bestimmt ist, führt das betreffende Mitglied des Direktoriums bzw. der Richter des Schiedsgerichtes bis zu der Bestimmung des Nachfolgers sein Amt und alle damit zusammenhängenden Befugnisse fort.
      2. Es ist immer nur derjenige bei Abstimmungen des Direktoriums und des Schiedsgerichtes berechtigt, seine Stimme abzugeben, der es bei Einleitung der Abstimmung war.
      3. Einsetzungen in die Aufnahmekommission gem. § 4 GO oder Berufungen in das Schiedsgericht gem. § 9 Abs. 4 GO bleiben unverändert, auch wenn ein eingesetzter bzw. berufener Delegierter abgelöst wird oder die Amtszeit eines eingesetzten bzw. berufenen Mitgliedes des Direktoriums endet.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

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    • Beschluss der Vollversammlung vom 19.02.2013

      Die Vollversammlung hat am 19.02.2013 folgendes beschlossen:

      Dem Direktor ist es gestattet, in offiziellen Dokumenten, Beschlüssen usw. der CartA nach Verabschiedung und Archivierung aufgedeckte offensichtliche orthographische und grammatische Fehler zu verbessern. Die Vollversammlung ist darüber in Kenntnis zu setzen.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
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