[Vorschlag] Regelwerksänderungen

  • [Vorschlag] Regelwerksänderungen

    Ich schlage vor, dass das Kuratorium die folgenden einundzwanzig Regelwerksänderungsvorschläge in die Vollversammlung einbringt.

    Regelwerksänderungsvorschlag I
    Dem § 2 der Grundordnung wird folgender Absatz 4 angefügt:[list](4) Nimmt der Delegierte eines Mitgliedslandes an drei aufeinander folgenden Abstimmungen nicht teil, so kann das Kuratorium den Delegiertenstatus entziehen, womit dieses Land bei der Berechnung der Anzahl der Mitglieder der Vollversammlung solange nicht mit eingerechnet wird, bis es einen neuen Delegierten entsendet oder sich der alte Delegierte wieder anwesend meldet.[/list]

    Regelwerksänderungsvorschlag II
    Der Absatz 2 des Paragraphen 3 der Grundordnung wird wie folgt erweitert:[list], des Direktoriums gemäß § 7 und des Schiedsgerichts gemäß § 9.[/list]

    Regelwerksänderungsvorschlag III
    (1) Dem § 3 der Grundordnung wird folgender Absatz 4 angefügt:[list](4) Die Vollversammlung tagt grundsätzlich öffentlich.[/list](2) Dem § 5 der Grundordnung wird folgender Absatz 3 angefügt:[list](3) Das Kuratorium tagt grundsätzlich öffentlich.[/list](3) Dem § 8 der Grundordnung wird folgender Absatz 3 angefügt:[list](3) Das Direktorium tagt grundsätzlich öffentlich.[/list]

    Regelwerksänderungsvorschlag IV
    Nach § 3 wird der folgende § 3a in die Grundordnung eingefügt:[list]§ 4. Resolutionen
    (1) Die Vollversammlung kann mit einer absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen Resolutionen erlassen und ändern, welche rechtlich bindende Vorschriften für die Geschäftstätigkeit der CartA festschreiben.
    (2) Resolutionen ergänzen und präzisieren die Grundordnung der CartA und dürfen nicht im Widerspruch zu dieser stehen.
    (3) Über die Vereinbarkeit einer Resolution mit der Grundordnung entscheidet das Schiedsgericht.[/list]

    Regelwerksänderungsvorschlag V
    (1) Nach Absatz 1 des Paragraphen § 4 der Grundordnung wird der folgende Absatz 2 neu aufgenommen:[LIST](2) Zwei Mitglieder des Kuratoriums sind immer der Direktor und der Vizedirektor der CartA.[/LIST](2) Der bisherige Absatz 2 wird in Absatz 3 umbenannt. Im bisherigen Absatz 2 wird vor Mitglieder des Kuratoriums das Wort übrigen ergänzt.

    Regelwerksänderungsvorschlag VI
    Dem § 4 der Grundordnung wird der folgende Absatz angefügt, der entsprechend der vorhandenen Absätze nummeriert wird:[LIST]Tritt ein Kurator von seinem Amt zurück, so soll für die restliche Amtszeit des Kuratoriums ein neuer Kurator nach demselben Verfahren wie zur regulären Wahl eines Kuratoriums gewählt werden. Selbiges gilt, wenn ein Kurator an drei aufeinander folgenden Abstimmungen des Kuratoriums nicht teilgenommen hat.[/LIST]

    Regelwerksänderungsvorschlag VII
    Dem § 4 der Grundordnung wird der folgende Absatz angefügt, der entsprechend der vorhandenen Absätze nummeriert wird:[LIST]Jeder Delegierte hat bei den Kuratoriumswahlen drei Stimmen, die er auf bis zu drei Kandidaten verteilen kann. Gewählt sind die Kandidaten mit den meisten Stimmen. Bei Gleichstand entscheidet das Los, welches durch das Direktorium gezogen wird.[/LIST]

    Regelwerksänderungsvorschlag VIII
    (1) Im Absatz 1 des § 5 der Grundordnung wird in der Grundordnung definierten durch von ihm festgelegten ersetzt.
    (2) Dem Absatz 1 des § 5 der Grundordnung wird der folgende Satz angefügt:[LIST]hinaus entscheidet es bei Anträgen auf Reservierung nach § 14.[/LIST]

    Regelwerksänderungsvorschlag IX
    (1) Im Absatz 1 des § 6 der Grundordnung wird vor dem Wort Wahlen das Wort Aussprachen, ergänzt.
    (2) Der Punkt 2 des Absatzes 1 des § 6 der Grundordnung wird wie folgt neugefasst:[LIST]2. dem Vizedirektor, der Kartenanträge bearbeitet, dem Kuratorium zur Bewertung vorlegt und Aussprachen, Wahlen und Abstimmungen des Kuratoriums leitet;[/LIST]

    Regelwerksänderungsvorschlag X
    Dem § 6 der Grundordnung wird folgender Absatz 3 angefügt:[LIST](3) Alle Mitglieder des Direktoriums haben grundsätzlich Rederecht in der Vollversammlung und im Kuratorium.[/LIST]

    Regelwerksänderungsvorschlag XI
    Im Absatz 1 des § 7 der Grundordnung wird Mitglieder der durch abgegebenen Stimmen durch die ersetzt.

    Regelwerksänderungsvorschlag XII
    (1) Im Absatz 3 des § 7 der Grundordnung wird mindestens drei Mitglieder des Kuratoriums einen solchen Antrag stellen und durch auf Initiative eines Kurators ersetzt.
    (2) Im Absatz 3 des § 7 der Grundordnung wird des Kuratoriums durch der Vollversammlung ersetzt.

    Regelwerksänderungsvorschlag XII
    (1) Im Absatz 1 des § 9 der Grundordnung wird nach dem Kuratorium die Passage oder dem Direktorium eingefügt.
    (2) Im Absatz 3 des § 9 der Grundordnung wird neugewählte durch neu gewählte ersetzt.
    (3) Im Absatz 3 des § 9 der Grundordnung wird aufeinanderfolgenden durch aufeinander folgenden ersetzt.

    Regelwerksänderungsvorschlag XIII
    Dem § 9 der Grundordnung wird der folgende Absatz 4 angefügt:[LIST](4) Die Richter bestimmen aus sich einen Präsidenten des Schiedsgericht, der für die Leitung des Schiedsgerichts zuständig ist.[/LIST]

    Regelwerksänderungsvorschlag XIV
    Im Absatz 1 des § 10 der Grundordnung wird zweimal des Direktoriums und des Kuratoriums durch des Direktoriums, des Kuratoriums und der Vollversammlung ersetzt.

    Regelwerksänderungsvorschlag XV
    (1) Im Absatz 2 des § 10 der Grundordnung wird nach Jeder Delegierte die Passage und Kurator eingefügt.
    (2) Dem Absatz 2 des § 10 der Grundordnung wird folgender Satz angefügt:[LIST]Das Schiedsgericht kann auch auf eigene Initiative tätig werden.[/LIST]

    Regelwerksänderungsvorschlag XVI
    Im Absatz 1 des § 14 der Grundordnung wird Nationen durch Nation ersetzt.

    Regelwerksänderungsvorschlag XVII
    Im Absatz 4 des § 17 der Grundordnung wird mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen ersatzlos gestrichen.

    Regelwerksänderungsvorschlag XVIII
    Dem Absatz 2 des § 21 der Grundordnung wird der folgende Satz angefügt:[LIST]Geschäftsordnungen können hiervon Ausnahmen erlauben, sofern diese Regularien von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen angenommen worden sind.[/LIST]

    Regelwerksänderungsvorschlag XIX
    Dem § 21 der Grundordnung wird folgender Absatz 3 angefügt:[LIST](3) Wird nach einer Stichwahl das Los gezogen, so soll dazu die vierte Nachkommastelle des Wechselkurses von einem Euro in US-amerikanische Dollar anhand der Daten der Europäischen Zentralbank vom Tag nach dem Ende der Stichwahl herangezogen werden. Ist diese Ziffer gerade, so gewinnt der Kandidaten, dessen Foren-Benutzername bei alphabetischer Sortierung zuerst kommt. Ist die Ziffer ungerade, so gewinnt der andere Kandidat.[/LIST]

    Regelwerksänderungsvorschlag XX
    Im § 22 der Grundordnung wird Mitglieder der Vollversammlung durch abgegebenen Stimmen ersetzt.

    Regelwerksänderungsvorschlag XXI
    Der Grundordnung wird folgender § 24 angefügt:[LIST]§24. Geschäftsordnungen
    Alle Organe der CartA können sich mit der absoluten Mehrheit ihrer Stimmen eine Geschäftsordnung geben.[/LIST]
    Seine Königliche Hoheit,
    Großherzog Tiuri von Tehuri
    Delegierter von Tehuri
    Kurator der CartA
  • Da keine Ablehnung gegenüber einen der Vorschläge eingebracht worden sind, werde ich alle diese Regelwerksänderungsvorschläge als vom Kuratorium beschlossen an die Vollversammlung weiterleiten.
    Seine Königliche Hoheit,
    Großherzog Tiuri von Tehuri
    Delegierter von Tehuri
    Kurator der CartA
  • Es gab über zwei Wochen Zeit, Abstimmungsanträge zu stellen. Und da das in der Vergangenheit genauso gehandhabt worden ist, sehe ich keinen Grund, da jetzt etwas dran zu ändern.
    Seine Königliche Hoheit,
    Großherzog Tiuri von Tehuri
    Delegierter von Tehuri
    Kurator der CartA