Original von Mehregaan
Eine Geschäftsordnung kann das Regelwerk nicht aushebeln, und ich lese nichts davon, dass die GO des Gerichts legitimiert, dass das Gericht jetzt plötzlich nur aus 2 Richtern bestehen muss.
Die GsO hebelt die GO nicht aus, sondern ergänzt sie. Damit auch Sie es verstehen:
Tatbestand. derzeit gibt es keine drei Richter, auch nicht, nachdem mehrfach Werbung für diesen Job gemacht wurde.
Folge. Das Gericht wäre nach Ihrer Lesart gänzlich handlungsunfähig.
Lösung. Es gibt, wie bei der AIC auch, eine mit dem Regelwerk der CartA in Einklang stehende GsO, die das o.g. Dilemma behebt.
Fazit. Es ist alles in Ordnung, Sie brauchen sich nicht weiter aufregen.
Für mich ist die Diskussion damit erledigt.