Sehr geehrte Delegierte der Vollversammlung,
das Kuratorium hat auf meinen Vorschlag den folgenden Entwurf für einen Gründungsvertrag angenommen. Ich bitte daher nun, dass die Vertreter aller Länder diesen Vertrag unterzeichnen, sofern sie ihm zustimmen. Nicht-Zustimmung bitte ich durch schlichte Nicht-Unterzeichnung auszudrücken.
das Kuratorium hat auf meinen Vorschlag den folgenden Entwurf für einen Gründungsvertrag angenommen. Ich bitte daher nun, dass die Vertreter aller Länder diesen Vertrag unterzeichnen, sofern sie ihm zustimmen. Nicht-Zustimmung bitte ich durch schlichte Nicht-Unterzeichnung auszudrücken.
Gründungsvertrag
Die Mitgliedsstaaten der CartA erklären nach erfolgter Gründung für die ersten Monate der neuen Organisation durch diesen Gründungsvertrag die folgenden Regelungen:
§ 1. Wahl- und Abstimmungsmodalitäten
In den ersten drei Monaten nach In-Kraft-Treten dieses Vertrags werden alle Beschlüsse der Vollversammlung mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen. Nicht hiervon tangiert ist die Regelung über die Beschlussfähigkeit der Vollversammlung.
§ 2. Vorschläge für Grundordnungsänderungen
In den ersten zwei Monaten nach In-Kraft-Treten dieses Vertrags kann jedes Mitglied der Vollversammlung einen Antrag auf Änderung der Grundordnung in die Vollversammlung einbringen.
§ 3. Status von Gründungsmitglieder
Alle Gründungsmitglieder der CartA sollen innerhalb von drei Monaten nach In-Kraft-Treten dieses Vertrags durch das Kuratorium dahingegen überprüft werden, ob sie die Eintragungsbedingungen erfüllt werden. Ist dies nicht der Fall, so sollen sie zwei Monate nach Feststellung der Nicht-Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen erneut durch das Kuratorium geprüft werden. Sind die Eintragungsbedingungen erneut nicht erfüllt, so verfällt das jeweilige Gründungsmitglied in den Reservierungszustand und wird nach 90 Tagen gelöscht, sofern kein erneuter Antrag auf Eintragung gestellt wird.
§ 4. In-Kraft-Treten dieses Dokuments
Dieser Vertrag tritt in Kraft, nachdem er von zwei Dritteln der aktuellen Mitglieder der CartA unterzeichnet worden ist. Gründungsmitglieder im Sinne dieses Vertrages sind alle Staaten, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Dokuments einen Kartenplatz eingetragen haben.
Seine Königliche Hoheit,
Großherzog Tiuri von Tehuri
Delegierter von Tehuri
Kurator der CartA
Großherzog Tiuri von Tehuri
Delegierter von Tehuri
Kurator der CartA