Regelwerksänderungsvorschlag IV

  • Regelwerksänderungsvorschlag IV

    Sehr geehrte Delegierte in der Vollversammlung,

    auf meinen Vorschlag hin hat das Kuratorium beschlossen, den folgenden Regelwerksänderungsvorschlag in die Vollversammlung einzubringen. Ich bitte also nun innerhalb von 7 Tagen um Aussprache dazu. Im Bedarfsfall werde ich die Aussprache verlängern.

    Regelwerksänderungsvorschlag IV
    Nach § 3 wird der folgende § 3a in die Grundordnung eingefügt:[list]§ 3a. Resolutionen
    (1) Die Vollversammlung kann mit einer absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen Resolutionen erlassen und ändern, welche rechtlich bindende Vorschriften für die Geschäftstätigkeit der CartA festschreiben.
    (2) Resolutionen ergänzen und präzisieren die Grundordnung der CartA und dürfen nicht im Widerspruch zu dieser stehen.
    (3) Über die Vereinbarkeit einer Resolution mit der Grundordnung entscheidet das Schiedsgericht.[/list]
    Seine Königliche Hoheit,
    Großherzog Tiuri von Tehuri
    Delegierter von Tehuri
    Kurator der CartA
  • Die Frage lautet Resolutionen ja oder nein. Ein bisschen schwanger geht nicht.

    Ich denke, selbst denjenigen, die Resolutionen grundsätzlich befürworten, sollte es einleuchten, dass sie nicht allzu sinnvoll sind, wenn die Bedingungen zu ihrer Annahme dieselben wie die für eine "richtige" Regelwerksänderung sind.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Der Sinn ist ganz einfach der, daß man mittels Resolutionen Dinge schriftlich fixieren kann, ohne gleich die Grundordnung komplett zuzumüllen - die Trennlinie ist ganz einfach: grundlegende Strukturen kommen in die GO, alles, was das operative Geschäft betrifft, nach Möglichkeit in Resolutionen. Hat nämlich auch und vor allem den Vorteil, daß ein Antragsteller sich nicht die kompletten Regularien über die Wahl der Organe, deren Zusammensetzung, etc. pp. durchlesen muß, sondern nur den Teil, der für ihn auch wirklich relevant ist.

    Aber ich weiß: das ist ja alles viel zu bürokratisch, streichen wir einfach auch dieses Mal eine der größten Innovationen der Geschichte der deutschen Kartenorganisationen wieder heraus. Denn schließlich sind wir ja kein Staat, und es sollte jedem einleuchten, daß dieses, jenes und überhaupt!

    Fazit. Resolutionen sind auch dann noch sinnvoll, wenn die Änderungsmodalitäten die gleichen wie für die GO sind - aber ob das Sinn macht? Wir sollten jetzt den winzigen Hauch einer Chance nutzen und diese Mißgeburt von GO endlich durch ein solides Konstrukt ersetzen. Das heißt auch und vor allem, Resolutionen wieder einzuführen und für diese andere Änderungsmodalitäten als für die GO festzulegen. Sicher, auch für die Änderungen an der GO müssen die Hürden niedriger werden, aber das bedeutet nicht, daß wir da gleich einen Limbo-Wettbewerb ansetzen sollten.

    Schlußendlich noch eine Anmerkung in aller Bescheidenheit: vielleicht sollten diejenigen, die damals das Regelwerk zerstört haben, diesmal einen Funken an Aufrichtigkeit beweisen und sich zurückhalten.
  • Ach so, wir sind bei Grundordnungsänderungen immer noch bei 2/3? Dann hatte ich das falsch in Erinnerung, vergesst den Einwand.

    Das ändert natürlich nichts daran, dass ich Resolutionen für unnötig halte und wohl eine andere Vorstellung von Übersichtlichkeit habe als Heinrich Louis II. Immerhin dürfte ihn beruhigen zu wissen, dass die beiden bei der aktuellen Grundordnung entscheidenden Personen sich längst zurückgezogen haben und sich mit oder ohne Aufrichtigkeit sowieso zurückhalten.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia

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