im Normenkontrollverfahren „Grimmberg (Kläger) vs. Spondylos (Beklagte)“ ergeht folgendes Urteil:
1. Die Nachrückregelung geschah nicht in Einklang mit der GO. Deshalb sind sämtliche Entscheidungen des Kuratoriums seit dem Nachrücken neuer Kuratoren als nichtig zu betrachten. Die Abstimmungen sind zu wiederholen.
2. Die Nachwahl von Kuratoren läßt sich mit der aktuellen GO nicht vereinbaren.
3. Die §§ 8 und 3 GO widersprechen sich. Die Vollversammlung ist angehalten, diesen Mißstand auszumerzen.
4. §8,1 widerspricht der GO. Auch hier hat die VV nachzubessern.
Das ist doch wirklich lächerlich. In jedem vernünftigen Rechtsstaat wird eine rechtswidrige Abstimmung dann wiederholt, wenn sie explizit beanstandet wurde. Nicht aber, wenn sie, wie zufällig festgestellt, irgendeiner Vorschrift widerspricht, obwohl sie in der Sache niemanden stört. Wer hat denn bitte ein Interesse daran, dass irgendwelche Routineabstimmungen wiederholt werden? Welchen Sinn macht es, dass Abstimmung, an denen der Nachrücker überhaupt nicht teilgenommen hat, wiederholt werden, nur damit irgendwer seinen Brei kriegt?
Um es etwas sachlicher darzustellen: Ich halte das Urteil des Schiedsgerichtes für nicht nur sehr unjuristisch, sondern auch für extrem realitätsfern. Man muss darüber nachdenken, ob die momentane Besetzung des Schiedsgerichtes der CartA wirklich auf Dauer haltbar ist.
Dieses Urteil ist in jedem Fall Murks.
Slobodan Tesla
Präsident Severaniens
"... weil die orga [die CartA] vor allem den einem zweck dient: irgendwelchen gescheiterten Vereinsmeiern einen grund zum Streiten über Paragraphen zu liefern." (Michael Schneider)
Präsident Severaniens
"... weil die orga [die CartA] vor allem den einem zweck dient: irgendwelchen gescheiterten Vereinsmeiern einen grund zum Streiten über Paragraphen zu liefern." (Michael Schneider)
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