Nach Ablauf der Wahlperiode sind die Richter des Schiedgerichts der CartA neu zu wählen. Die Wahlen zum Schiedsgericht werden hiermit ausgeschrieben.
Zu besetzen sind gemäß unserer Grundordnung 3 Richterposten. Die entsprechende Bestimmung sei hier zitiert:
Ich möchte alle Delegierten auffordern, die Wahlausschreibung in ihren Heimatländern bekannt zu machen und geeignet erscheinende Kandidaten auch persönlich anzusprechen.
Kandidaturen können bis zum 31.05.2009 12:00 Uhr hier bekannt gegeben werden. Die Durchführung der Wahl ist danach vom 31.05. bis 05.06.2009 unter Einhaltung der Dauer von 120 Stunden gemäß § 21 (2) GO vorgesehen.
Zu besetzen sind gemäß unserer Grundordnung 3 Richterposten. Die entsprechende Bestimmung sei hier zitiert:
ABSCHNITT V - DAS SCHIEDSGERICHT
§ 9. Zusammensetzung.
(1) Das Schiedsgericht besteht aus drei Richtern. Zum Richter kann jeder Bürger eines Mitgliedsstaats gewählt werden, der weder Delegierter ist noch dem Kuratorium angehört.
Ich möchte alle Delegierten auffordern, die Wahlausschreibung in ihren Heimatländern bekannt zu machen und geeignet erscheinende Kandidaten auch persönlich anzusprechen.
Kandidaturen können bis zum 31.05.2009 12:00 Uhr hier bekannt gegeben werden. Die Durchführung der Wahl ist danach vom 31.05. bis 05.06.2009 unter Einhaltung der Dauer von 120 Stunden gemäß § 21 (2) GO vorgesehen.
AfA auf dem Marktplatz der Mikronationen