Antrag: Änderung der Grundordnung; Abschnitt VII, §13

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  • Antrag: Änderung der Grundordnung; Abschnitt VII, §13

    Ich beantrage folgende Änderung der Grundordnung:


    § 13. Eintragungsbedingungen.
    (1) Jede Nation kann auf der Karte der CartA eingetragen werden oder einen Kartenplatz reservieren, sofern sie die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
    1. Die Nation muss sich ausdrücklich zur Virtualität bekennen.
    2. Die Nation muss über ein Forum sowie eine Webpräsenz verfügen.
    3. Reservierungen und Eintragungen sind nur auf freien Flächen zulässig.
    4. Alle Planquadrate, die nur aus Wasserfläche bestehen, sind zunächst zur Besiedelung gesperrt.
    5. Auf Beschluss des Kuratoriums können bestimmte Planquadrate, gleich ob Land- oder Wasserfläche, für Reservierungen und Eintragungen ge- und entsperrt werden.
    6. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden.
    (2) Plagiarismus wird nicht geduldet. Reservierungs- und Eintragungsanträge sind abzulehnen, wenn sie durch einen Staat gestellt werden, dessen Name oder Konzept offensichtlich von einem anderen Staat kopiert wurde oder wenn sie der heimtückischen Schädigung eines anderen Staates dienen.
    (3) Veränderungen der Küstenlinien können bei der Eintragung im Rahmen der Grundordnung vorgenommen werden.


    Ich schlage diese Regelwerksänderung vor um eine moderate Lösung zu finden weltumspannende Reiche zu verhindern, aber gleichzeitig Staaten die z.B. Inselgruppen sind keine Möglichkeiten zu verbauen. Ich hoffe auf die Zustimmung der Delegierten und stehe für Fragen, Kritik, Ergänzungen, etc. zur Verfügung. Danke für die Aufmerksamkeit.


    Anthropous ekalesa, ou katharmata.
    He glossa sou me protrecheto tou nou.

  • Wenig überraschend, absolute Zustimmung.
    Die OIK praktiziert das seit langer Zeit zurecht, und grad die CartA als Qualitätskarte sollte dieser Pippi-Langstrumpf-Manier geschlossen entgegentreten.

    Mit der Einsicht und der Selbstregulierung der antragstellenden Staaten kann leider nicht gerechnet werden, wie man immer wieder sieht.
  • Auch wenn ich zugeben muss, dass die futunischen Außengebiete mehr Inhalt vertragen können, halte ich sie nicht für schlecht - zumal sie keine Kolonien sind. Vielleicht sollte man eher eine höhere Punktzahl beim Bewertungsbogen verlangen, um dem entgegen zu gehen. Also Ausgestaltung und aktive Simulation der Außengebiete.
  • Original von Yaashur al-banabi
    Auch wenn ich zugeben muss, dass die futunischen Außengebiete mehr Inhalt vertragen können, halte ich sie nicht für schlecht - zumal sie keine Kolonien sind. Vielleicht sollte man eher eine höhere Punktzahl beim Bewertungsbogen verlangen, um dem entgegen zu gehen. Also Ausgestaltung und aktive Simulation der Außengebiete.


    Wobei Futuna soweit ich weiß die Erweiterungen ja eines nach dem anderen dazubekommen hat und nicht gleich damit eingestiegen ist.


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  • Naja eine USA eintragen mit Hawaii als Außenstelle wäre damit schon unmöglich.
    Ein Frankreich mit frz. Guinea etc auch.
    Deutschland geht.
    England nope.
    Wenn ich so durchzappe durch den Globus würden 3 Staaten nicht eingetragen werden können. Von knapp 200. Also: Who cares? Nicht dass ich eine RL Kopie möchte aber siehe meinen Betrag vorher.
    Irkanien!
    beati pauperes spiritu quoniam ipsorum est regnum caelorum
  • Ich werds versuchen, aber erwartet euch bitte nicht zuviel von mir.^^

    (zum Vergrößern klicken)

    Wenn ich meine eigene Regelung richtig verstehe hier die Erklärung:

    Schwarzes Kreuzchen: Hier dürftest du noch ne Insel machen.
    Rotes Kreuzchen: Hier nicht mehr.

    (Jetzt abgesehen davon, dass reine Wasserflächen sowieso gesperrt sind.)

    Damit wäre z.B. ein England natürlich möglich.


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  • Also ich finde den Zusatz gut. Die Außengebiete sind zu einer erdrückenden Mehrheit nicht oder nur gering ausgestaltet. Gerade für neue Mn reicht ein zusammenhängendes Staatsgebiet. Es spricht ja nichts dagegen nach ein paar Monaten "alte Kolonien" hinzuzufügen, wenn sowas für die Sim wichtig ist. Wir haben nun so langsam genug alte Großreiche. Bisher ist jedoch meist nicht zu erkennen, dass die Außengebiete notwändig sind. "Africa" ist das traurigste Beispiel dafür.
    * Lebenslauf
    * Trainer vom ASC Dynamo
  • Noch Anmerkungen, Fragen, Kritik?

    Mal angenommen ein Staat bei dem das so ist gerät aus irgendeinem Grund von der Karte und will irgendwann wieder drauf (man sehe sich nur den RdN-Austritt von Astor an um ein halbwegs passendes Beispiel zu haben), soll man das dann komplett über den Haufen werfen?


    Nachdem ich es nun endlich kapiert habe: Nunja wer sich von der Karte löscht, der hat alle Ansprüche nachher verwirkt, also Wieder-Eintragung + Kolonien wirds nicht geben so wie ich mir das vorstelle.


    Anthropous ekalesa, ou katharmata.
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  • Ein Detailproblem noch: Angenommen zwei Staaten möchten sich zusammenschließen, und einer davon hat nicht-zusammenhängendes Staatsgebiet. Das wäre nach der momentanen Formulierung nicht erlaubt, weil der Staat den Eintragungsbedingungen entsprechen müsste (analoges gilt für Teilung und Abtretung). Ich denke nicht, dass das beabsichtigt ist ("normale" Gebietsänderungen gehen ja auch weiterhin und sind in diesem Thread schon explizit angesprochen worden) und würde daher vorschlagen, zu ergänzen, dass der neue Absatz nur für echte Neueintragungen gilt.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • So?


    6. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Gebietszusammenschlüsse gemäß §17 der Grundordnung.


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