Grasonce/Merkellen

  • Grasonce/Merkellen

    Da Grasonce bereits sei längerem auf der Karte der CartA verzeichnet ist, sehe ich es als nicht geboten an, für Grasonce wegen der Gebietsabtretung/-teilung ein separates Verfahren durch die Aufnahmekommission durchzuführen. Am Bestand Grasonces ändert sich nichts wesentliches oder grundsätzliches. Es handelt sich daher nach meiner Auffassung nicht um einen neuen Staat, welcher neu zu bewerten wäre.

    Die Merkellen dagegen wollen als neuer selbständiger Staat eingetragen werden und haben sich daher dem Votum der Aufnahmekommission zu stellen.
  • Dies widerspricht aber den Regelungen des Regelwerks. In der Grundordnung sind die folgenden beiden Möglichkeiten vorgesehen:
    • Eine Teilung des Staatsgebiets, was dazu führt, dass beide Staaten auf die Erfüllung der Eintragungsbedingungen überprüft werden müssen.
    • Eine Reservierung und spätere Eintragung des abgespalteten Staates, wobei der Mutterstaat auf die betroffenen Teile seines Gebietes verzichtet.

    Wenn die Merkellen sich sofort eintragen lassen wollen, dann schreibt das Regelwerk eine Überprüfung Grasonces vor. Wenn diese Überprüfung nicht gewünscht ist, dann müssen die Merkellen den Umweg über die Reservierung machen.
  • Das ist insoweit richtig, dass die Eintragungsbedingungen beider Nachfolgestaaten überprüft werden sollen.

    Bei Änderungen nach § 17 hat das gemäß § 17 Absatz (4) Satz 1 grundsätzlich das Direktorium zu tun. Im Falle des § 17 Absatz (1) ist dann zusätzlich noch die Entscheidung der Aufnahmekommission (früher Kuratorium) bindend.

    Für Grasonce, dessen Ausgestaltung nicht und Gebietsstand kaum verändert wird, wurde die Einhaltung der Eintragungsbedingungen (damals durch das Kuratorium) bereits festgestellt.

    Daher sehe ich weiterhin ein erneutes Votum der Aufnahmekommission als überflüssig an. Diese Entscheidung kann das Direktorium nach meiner Meinung mehrheitlich fällen.
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