Apropos, bevor wir das vergessen: Ist die Klimarkarte in visualisierter Form schon in Arbeit?
Qiánhé
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nash Davis ()
§ 12. Klimakarte.
Die in der Klimakarte festgelegten Klimazonen sind für alle Staaten als Ausgestaltungs- und Positionierungsrichtlinien zu beachten. Änderungen an der Klimakarte können von der Vollversammlung beschlossen werden, allerdings nur in dem Ausmaße, dass weiterhin eine logisch nachvollziehbare Abgrenzung gegeben ist.
Original von Nash Davis
@ Denne Ziang Belai: Ich denke dem Direktorium muss nur die begriffliche Trennung zwischen Richtlinie und "offizieller Klimakarte" gelingen.
Und für die Richtlinie reicht ja eigentlich wirklich die Textform...
Original von De Rossi
Ich setze das um, was die VV beschließt.
Meiner persönlichen Neigung kommt die alte AIC-Form am nächsten, letztendlich reisse ich mir aber für keine Variante ein Bein aus.