Antrag: Regelwerksänderung § 3 (1) GO

  • Antrag: Regelwerksänderung § 3 (1) GO

    Ich beantrage, dass § 3 (1) GO folgende Fassung erhält:

    Die Vollversammlung ist stets ohne Rücksicht der Anzahl der von den Delegierten abgegebenen Stimmen beschlussfähig. Die Delegierten sind bei Beginn von Abstimmungen oder Wahlen der Vollversammlung durch den Direktor per E-Mail über diesen Beginn zu informieren.

    Zur Begründung:

    1. Hat es sich vielfach gezeigt, dass in den MNs Mehrheits- oder Quorenvorschriften, die sich auf die Gesamtzahl der Mitglieder einer Körperschaft beziehen, irgendwann aufgrund von Inaktivitäten kontraproduktiv wirken - bis hin zur Beschlussunfähigkeit. Auch die CartA hat dieses Problem.

    2. Ausschaltung eines möglichen negativen Stimmgewichtes. Man nehme das Beispiel der Vizedirektorwahl:

    Der Kandidat - in diesem Falle ich, aber das ist sekundär - erhält neun Ja-Stimmen und eine Nein-Stimme. Das 1/3-Quorum von derzeit 32 Mitgliedern der Vollversammlung beträgt elf Teilnehmer. Der Kanididat ist nicht gewählt, weil dieses Quorum nicht erfüllt ist.
    Wenn er jetzt aber eine zweite Nein-Stimme erhalten hätte, wäre er aber nun gewählt, da das Quorum erfüllt ist.

    D.h., dass er mit einem schlechteren Ergebnis bzw. Stimmverhätnis (9:2) gewählt ist, während er mit dem besseren (9:1) nicht gewählt ist. Das heißt gleichzeitig, dass wenn jemand den Kandidaten ablehnt, es für ihn besser ist, sich nicht an der Abstimmung zu beteiligen, da er mit seiner Nein-Stimme letztendlich sogar dabei hilft, dass der Kandidat, den er ja durch seine Stimmabgabe ablehnen möchte, gewählt wird, da die Wahrscheinlichkeit der Erfüllung des Quorums höher wird.

    3. Um den Wegfall des Quorums etwas zu kompensieren, soll die Informationspflicht durch den Direktor - von mir aus auch durch das Direktorium als Ganzes - eingeführt werden, so dass ein jeder Delegierter ausreichend über den Beginn von Abstimmungen und Wahlen informiert ist.

    Edit: Tippfehler.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

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  • § 7. Wahl, Amtsenthebung.
    (1) Die Mitglieder des Direktoriums werden in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl mit absoluter Mehrheit der abgegebene Stimmen durch die Vollversammlung für sechs Monate gewählt.



    Ändert aber nichts daran, dass andere Beschlüsse der Vollversammlung bei einer 2/3-Voraussetzung evt. nicht erreicht werden. Aber nur weil sich einige Delegierte hier nicht oder nur selten zu Wort melden, heißt das nicht gleich, dass sie hier nie oder kaum vorbei schauen. Manchen reicht es einfach mitzulesen und im entscheidenden Moment dann ihre Stimme abzugeben. Könnte ja sein.

    Eine 2/3-Mehrheit ist eigentlich eine wichtige Grenze, denn es geht hier ja um Angelegenheiten die alle Nationen betreffen. Man sollte also eher den Bürokratie-Hengst wiehern lassen und emails an die Delegierten verschicken, wenn es um wichtige Entscheidungen geht.
  • Original von Mehregaan
    Hm, ich muss sagen ich hätte eine Wahl jetzt so interpretiert, dass eine Direktorenwahl kein Beschluss ist und du damit im Amt bist.


    Auch wenn es jetzt nicht um "meine" Wahl direkt geht, sondern sie war eher ein beispiel eines negativen Stimmgewichtes, wäre sie eben jetzt eine Sache für das Schiedsgericht. Wie gesagt: man kann es so und so interpretieren, der Platzmeister hat hat es eben so gemacht, dass auch bei Wahlen das 1/3-Quorum zu beachten ist und somit - das ist keine Kritik - im Hinblick der Gleichbehandlung von Wahlergebnissen einen Präzedenzfall geschaffen.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Original von C. de Mora-Trauenstein
    Eine 2/3-Mehrheit ist eigentlich eine wichtige Grenze, denn es geht hier ja um Angelegenheiten die alle Nationen betreffen. Man sollte also eher den Bürokratie-Hengst wiehern lassen und emails an die Delegierten verschicken, wenn es um wichtige Entscheidungen geht.


    Nun ja, wir reden hier nicht von Stimmmehrheiten, sondern von einem Teilnahmequorum, womit wir derzeit schon Probleme haben, es bei Wahlen, Abstimmungen etc. zu erfüllen.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Die Änderung hat auch meine volle Unterstützung.

    Der Informationspflicht ist durch den Direktor (oder auch den Admin) recht unaufwendig nachzukommen. Und falls ein Delgierter halt seine E-Mail-Adresse hier im Forum nicht aktuell hält und keine Benachrichtigung erhalten kann, hat er in meinen Augen auch kein wirkliches Interesse an seiner Arbeit hier in der CartA.
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