[Abstimmung] Änderung § 15 der Grundordnung (Eintragung)

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  • [Abstimmung] Änderung § 15 der Grundordnung (Eintragung)

    Stimmen Sie der Änderung der Grundordnung zu? 13
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      Nein (0) 0%
    2.  
      Ja (14) 108%
    Werte Mitglieder der Vollversammlung, nachfolgender Vorschlag zur Änderung der Grundordnung der CartA wurde gemäß § 22 der Grundordnung vom Delegierten Chinopiens Denne Ziang Belai eingebracht und steht hier zur Abstimmung:

    § 15 wird wie folgt geändert:
    Änderungen sind fett geschrieben:

    § 15.Eintragung
    (1) Zur endgültigen Eintragung auf die Karte der CartA muss ein Antrag auf Eintragung gestellt werden.
    (2) Für die Eintragung müssen neben den in § 13 festgelegten folgende Bedingungen erfüllt sein:
    1. Interne, kontinuierliche Aktivität von mindestens 90 Tagen im eigenen Forum.
    2. Keine gültigen Vetos der Anrainerstaaten und des Direktoriums.
    3. Die Erfüllung der von der Vollversammlung festgelegten Mindestpunkte des Bewertungsbogens.
    4. Ein seit mindestens vierzehn Tagen gültiger Reservierungsstatus
    (3) Ein Antrag auf Eintragung muss neben den bereits für die Reservierung notwendigen Informationen eine vollständige Liste aller vetoberechtigten Nationen enthalten.
    (4) Die Aufnahmekommission entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ob alle in § 13 sowie in § 15 (2) Ziffer 1 und 3 bis 4 festgelegten Bedingungen als erfüllt angesehen werden. Die Erfüllung der Bedingung von § 15 (2) Ziffer 2 unterliegt den Regelungen von § 18.


    Die Abstimmung läuft 120 Stunden. Bitte stimmen Sie jetzt ab.
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