Nach Änderungen der Grundordnung bezüglich die Zusammensetzung des Schiedsgerichts sowie des Abstimmungsquorums schreibe ich hiermit die Wahl des Richters des Schiedsgerichts der CartA aus.
Ich möchte alle Delegierten auffordern, die Wahlausschreibung in ihren Heimatländern bekannt zu machen und geeignet erscheinende Kandidaten auch persönlich anzusprechen.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass zum Richter gemäß § 9 Absatz 2 GO nur Bürger von Mitgliedsländern der CartA gewählt werden können, die nicht Delegierte ihres Staats sind und nicht dem Direktorium angehören.
Kandidaturen können bis zum 09.05.2010 24:00 Uhr hier bekannt gegeben werden. Die Durchführung der Wahl ist danach vom 10.05. bis 15.05.2010 unter Einhaltung der Dauer von 120 Stunden gemäß § 21 (2) GO vorgesehen.
Ich möchte alle Delegierten auffordern, die Wahlausschreibung in ihren Heimatländern bekannt zu machen und geeignet erscheinende Kandidaten auch persönlich anzusprechen.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass zum Richter gemäß § 9 Absatz 2 GO nur Bürger von Mitgliedsländern der CartA gewählt werden können, die nicht Delegierte ihres Staats sind und nicht dem Direktorium angehören.
Kandidaturen können bis zum 09.05.2010 24:00 Uhr hier bekannt gegeben werden. Die Durchführung der Wahl ist danach vom 10.05. bis 15.05.2010 unter Einhaltung der Dauer von 120 Stunden gemäß § 21 (2) GO vorgesehen.
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