[Abstimmung] Änderungen der §§ 15, 16 und 18 der Grundordnung

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  • [Abstimmung] Änderungen der §§ 15, 16 und 18 der Grundordnung

    Stimmen Sie den Änderungen der Grundordnung zu? 11
    1.  
      Nein (0) 0%
    2.  
      Ja (12) 109%
    Werte Mitglieder der Vollversammlung, nachfolgender Vorschlag zur Änderungen an der Grundordnung der CartA wurde gemäß § 22 der Grundordnung vom Delegierten Chinopiens Denne Ziang Belai eingebracht und steht hier zur Abstimmung:

    1. In § 15 Abs. 3 wird das Wort Nationen ersetzt durch das Wort Staaten sowie hinter diesem Wort die Worte eingefügt sowie den Nachweis von deren Informierung über den Antrag auf Eintragung.
    2. Der bisherige § 16 Abs. 2 wird zu § 16 Abs. 3.
    3. Das Folgende wird § 16 Abs. 2: Der Antrag auf Gebietsmodifikationen muss neben den bereits für die Reservierung notwendigen Informationen eine vollständige Liste aller vetoberechtigten Staaten sowie den Nachweis von deren Informierung über den Antrag auf Gebietsmodifikationen enthalten.
    4. In § 18 Abs. 1 werden hinter dem Wort Antragstellers die Worte eingefügt bzw. wie das Gebiet der vom Antragssteller beantragten Gebietsmodifikation.
    5. § 18 Abs. 2 S. 2 erhält folgende Fassung: Als Vetogrund gelten Inkompatibilitäten in der Ausgestaltung des Antragstellers; persönliche oder politisch motivierte Vetos sind unzulässig.
    6. § 18 Abs. 3 erhält folgende Fassung: Ein Veto ist nach Eröffnung des Eintragungs- oder Änderungsverfahrens innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei der CartA einzureichen. Sofern vor Ablauf der Frist alle Staaten, die gem. (1) über ein Vetorecht verfügen, bei der CartA ihren Verzicht auf ein Veto im entsprechenden Eintragungs- oder Änderungsverfahren ausgesprochen haben, ist die Frist vorzeitig beendet.


    Die Abstimmung läuft 120 Stunden. Bitte stimmen Sie jetzt ab.