Mal ne ganz blöde Frage, ich hab nirgends gesehen, wie man einen Antrag stellen muss, wenn sich der Name des Staates ändert. Futuna heißt voraussichtlich bald Lehim.
Name des Staates
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Ich würde ihn ganz einfach formlos im Anträge-Forum stellen.
In diesem Zusammenhang sei gesagt, dass allerdings Futuna als "Einordnungsname" für die Aufnahmekommission-Liste bestehen bleibt; ich denke aber, dies dürfte kein weiteres Problem darstellen, wir schreiben dann einfach den neuen Namen in Klammern dahinter.
Darüber hinaus muss ich auch noch auf das Vetorecht der Anrainerstaaten (in diesem Fall: reekza bunda, Cuello, Tolanica und bei der DU kann man sich streiten, weil der südlichste Punkt der Westlichen Inseln genau auf der Linie liegt) bei einer "entscheidenden" Ausgestaltungsänderung gem. § 18 Abs. 5 GO hinweisen.Qiánhé
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser -
Dann kann man sich streiten, was entscheidend ist . . .
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Original von Yaashur al-banabi
Dann kann man sich streiten, was entscheidend ist . . .
Natürlich, das war jetzt auch nicht unbedingt auf den Staatsnamen bezogen, sondern im Allgemeinen. Ich würde es generell darauf beziehen, sofern die kulturelle Grundlage komplett verändert wird (also wenn jetzt z.B. aus "Persien" "Schwarzafrika" werden sollte), und wollte es nur einmal unverbindlich anbringen, da ich ja nicht vollends sagen kann, inwiefern sich Futuna verändert.Qiánhé
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser -
In jedem Fall danke für die Info. Und es bleibt ähnlich, auf dem Marktplatz ist eine kleine Vorschau.
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Original von Yaashur al-banabi
Mal ne ganz blöde Frage, ich hab nirgends gesehen, wie man einen Antrag stellen muss, wenn sich der Name des Staates ändert. Futuna heißt voraussichtlich bald Lehim.
Oh wei, warum denn?Delegierter von Aurora und Ozeania -
Wegen Futuna und Wallis.
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