Ankündigung Geschäftsordnung der Vollversammlung

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    • Geschäftsordnung der Vollversammlung

      Geschäftsordnung der Vollversammlung (GsOV)
      i.d.F des Beschlusses der Vollversammlung vom 20.07.2010,
      geändert durch Beschluss der Vollversammlung vom 05.06.2012, 25.09.2012, 01.08.2020.


      Die Vollversammlung der CartA gibt sich folgende Geschäftsordnung:

      § 1 Antrags- und Rederecht
      (1) Rederecht innerhalb der Vollversammlung genießen die Delegierten sowie die Mitglieder des Serviceteams.
      (2) Wer das Rederecht innehat, der ist auch berechtigt, Anträge an die Vollversammlung zu stellen, es sei denn die Grundordnung sagt etwas anderes aus.

      § 2 Anträge
      (1) Anträge an die Vollversammlung sind im Thread “Anträge an die Vollversammlung” nach folgender formaler Ordnung zu stellen:

      Antragsteller: Name des Antragstellers
      Gegenstand: Gegenstand des Antrages

      (2) Änderungsanträge zur Modifikation des vorliegenden Antrags können nach Eröffnung der Aussprache gem. § 3 GsOV formlos im entsprechenden Aussprachethread gestellt werden.
      (3) Anträge können nach Eröffnung der Aussprache gem. § 3 GsOV durch den Antragsteller geändert oder zurückgezogen werden.

      § 3 Aussprachen
      (1) Aussprachen der Vollversammlung werden durch den Serviceleiter nach Eingang eines formal korrekten Antrages durch Eröffnung eines entsprechenden Aussprachethreads im Forum der Vollversammlung eröffnet und geleitet.
      (2) Nach Eröffnung der Aussprache erteilt der Serviceleiter dem Antragsteller das erste Wort zur Begründung des Antrages, danach, oder sofern sich der Antragsteller nicht innerhalb von 48 Stunden erklärt hat, ist die Aussprache freigegeben.
      (3) Aussprachen dauern grundsätzlich mindestens 168 Stunden ab Eröffnung der Aussprache.
      (4) Der Serviceleiter beendet die Aussprache, sobald er keinen weiteren Redebedarf erkennt oder keine weiteren relevanten Wortmeldungen zu erwarten sind.
      (5) Sofern der entsprechende Antrag zurückgezogen wird, ist die Aussprache zu beenden, sofern zuvor kein Gegenantrag gestellt wurde.

      § 4 Abstimmungen
      (1) Nach Beendigung der Aussprache leitet der Serviceleiter unverzüglich die Abstimmungen durch Eröffnung von Umfragen im Wahlraum der Vollversammlung ein.
      (2) Abstimmungen dauern 168 Stunden. Sie werden vorzeitig beendet, wenn eine unumstößliche Mehrheit aller Abstimmungsberechtigten erreicht ist.
      (3) Der Servicleiter stellt nach Beendigung der Abstimmung das Ergebnis fest.
      (4) Abstimmungsberechtigt sind nur die Delegierten.
      (5) Als Abstimmungsoptionen gelten “Ja” und “Nein”.
      (6) Falls Änderungsanträge gestellt wurden, werden zuerst die Abstimmungen zu allen Änderungsanträgen durchgeführt. Abschließend wird über den ggf. so modifizierten Antrag abgestimmt. Über Änderungsanträge, die sich nicht gegenseitig widersprechen, wird gleichzeitig abgestimmt. Falls sich Änderungsanträge widersprechen, wird über den zuerst gestellten Änderungsantrag zuerst abgestimmt. Wenn ein Änderungsantrag angenommen wird, sind ihm widersprechende Änderungsanträge hinfällig und es wird nicht mehr über sie abgestimmt.
      (7) Die Mehrheitsbestimmungen ergeben sich aus der Grundordnung.

      § 5 Wahlen
      (1) Die Wahlen des Serviceteams gem. § 7 GO sowie des Richters des Schiedsgerichtes gem. § 9 GO werden durch öffentliche Ausschreibung des Serviceleiters im Forum “Foyer” unter Angaben des zeitlichen Ablaufes eingeleitet.
      (2) Für etwaige Kandidaturen gilt eine Frist von 168 Stunden. Sie sind im entsprechenden Ausschreibungsthread persönlich öffentlich zu machen.
      (3) Nach dem Ende der Kandidaturenfrist leitet der Serviceleiter unverzüglich die Wahl ein. Für die Wahl gelten die Bestimmung des § 4 GsOV entsprechend; als Wahloptionen gelten die Benutzernamen der Kandidaten im Forum, im Falle, dass nur ein Kandidat zur Wahl steht, „Ja“ und „Nein“.
      (4) Sofern gem. § 7 Abs. 2 GO eine Stichwahl erforderlich ist, leitet der Serviceleiter diese spätestens 72 Stunden nach dem Ende des ersten Wahlgangs ein. Für die Stichwahl gelten die Bestimmungen des § 4 GsOV entsprechend; als Wahloptionen gelten die Benutzernamen der Kandidaten im Forum.

      § 6 Schlussbestimmungen
      (1) Diese Geschäftsordnung kann durch Beschluss der Vollversammlung geändert werden.
      (2) Diese Geschäftsordnung gilt solange, bis sie durch eine andere ersetzt wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Patrick Botherfield () aus folgendem Grund: Halb eingepflegte Änderung vom 01.08.2020 vollendet