Reservierung Heiliges Remisches Reich

  • Reservierung Heiliges Remisches Reich

    Das Heilige Remische Reich hat folgenden Antrag auf Reservierung gestellt:

    Original von Constantin de Blanchemont
    Reservierungsantrag

    a) Staatsname: Heiliges Remisches Reich

    b) Kurzform: keiner - ersatzweise Staatenkürzel "HRR"

    c) Forum: hrr.mn-welt.de/forum

    d) Webseite: hrr.mn-welt.de

    e) Email: bleichenberg[ät]t-online.de

    f) Kartenausschnitt:



    Reserviert werden soll die violett eingefärbte Fläche. Ich hoffe die gewünschte Küstenlinienänderung ist konform zur Grundordnung. Zwar liegt ja mit Stauffen eine Reservierung eines geteilten Staatsgebietes vor, allerdings befindet es sich noch knapp innerhalb eines Planquadrats.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Der Vollständigkeits halber meine Anmerkungen:

    Original von Denne Ziang Belai
    Eine Kurzform wird gebraucht, weil diese ja auf der Karte verzeichnet wird und sich die Einordnung in die Aufnahmekommissionsliste danach orientiert, aber nehmen wir einfach HRR. ;)

    Die Küstenlinienveränderung kann bei der Reservierung noch nicht berücksichtigt werden (erst bei Eintragung); das HRR wird also (normalerweise) die bisherig dort vorhandene Fläche einnehmen, aber da ich denke, dass ein Eintragungsantrag nicht allzu lange auf sich warten lässt, dürfte das kein großes Problem darstellen.

    Und ja, das mit Stauffen ist in Ordnung.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Gem. § 14 Abs. 3 GO liegt es nun am Direktorium, mit der einfachen Mehrheit der abgegeben Stimmen zu entscheiden, ob dem Reservierungsantrag entsprochen wird. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird.

    Darf ich fragen, ob Aussprachebedarf besteht?
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Bevor sich die ganze Arbeit aufstaut, leite ich die Abstimmung ein.

    Stimmt das Direktorium der Reservierung des Heiligen Remischen Reiches zu?

    Gem. § 21 Abs. 2 GO dauert diese Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 13. August 18:53 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
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