Angepinnt Anträge an die Vollversammlung

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Antragsteller: Gilgamesh
      Antragsgegenstand: Änderung folgender Bezeichnung:

      § 11. Reservierung eines Kartenplatzes.

      (1) Vor der Eintragung einer Nation auf der Karte ist die Reservierung eines Kartenplatzes nötig.
      (2) Ein Antrag auf Reservierung muss folgende Informationen enthalten:
      1. voller Name der Nation,
      2. Kurzname, der auf der Karte eingetragen werden soll,
      3. ein aus 2 oder 3 Großbuchstaben des modernen lateinischen Alphabets bestehendes Kürzel, welches sich von den Kürzeln der bereits reservierten oder Mitgliedsnationen unterscheidet,
      4. URL zum Forum,
      5. URL zur Website,
      6. E-Mail-Adresse eines für den Antrag zuständigen Ansprechpartners,
      7. Kartenausschnitt (von der Gesamtkarte, unskaliert) mit der genauen Größe und Position des gewünschten Staatsgebietes.
      (3) Reservierungsanträge sind vom Serviceleiter abzuweisen, wenn sie gegen die Bestimmungen von (2) verstoßen.
      (4) Das Serviceteam entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen über eine Reservierung. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird, sowie die Feststellung, dass die Voraussetzung gem. § 10 (2) erfüllt ist.
      (5) Eine bereits zugesprochene Reservierung erlischt wenn ein Antrag auf Eintragung gem. § 12 (4) nicht erfolgreich war. Die Feststellung des Erlöschen der Reservierung obliegt dem Serviceteam.
      (6) Nach 60 Tagen prüft das Serviceteam die Aktivität des reservierten Staates und seinen Fortschritt der Bemühungen, die Eintragungsbedingungen zu erfüllen. Entscheidet das Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, dass keine kontinuierliche Aktivität vorhanden ist oder das aufgrund der Entwicklung des Staates ein folgender Eintragungsantrag keine Aussicht auf Erfolg haben wird, erlischt die Reservierung.
      Das Serviceteam erklärt das Erlöschen der Reservierung ferner, wenn
      1. das Forum dauerhaft nicht mehr erreichbar oder technisch nicht mehr aktiv gepflegt wird oder
      2. das reservierte Gebiet anderweitig beansprucht wird und die Reservierung nach Feststellung des Serviceteams keine Aussicht auf eine Eintragung mehr erkennen lässt.
      (7) Der entsprechende Staat kann bei der CartA ausdrücklich auf die zugesprochene Reservierung verzichten. Das Serviceteam entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ob die antragstellende Person für den entsprechenden Staat legitimiert ist, den entsprechenden Antrag zu stellen. Sofern das Serviceteam die Legitimation der antragstellenden Person anerkennt, erlischt die Reservierung.
      Im Moment steht da Vizedirektor.
    • Antragsteller: Gilgamesh
      Antragsgegenstand: Verschärfung der Löschungsregeln, um die Karte besser sauber zu halten.

      § 16. Löschung.

      (1) Ein Staat kann nur bei dauerhafter Inaktivität oder auf eigenen Wunsch gelöscht werden.
      (2) Die Feststellung der Inaktivität kann auf zwei Arten erfolgen:
      1. Durch das Serviceteam der CartA, wenn im Forum des betreffenden Staates seit mindestens 30 Tagen kein Beitrag mehr verfasst wurde. Beiträge, die eindeutig externen Ursprungs sind, werden bei dieser Bewertung nicht berücksichtigt.
      2. Auf Antrag des Serviceteam durch die Vollversammlung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
      (3) Eine Löschung auf eigenen Wunsch erfolgt auf Antrag des Delegierten des entsprechenden Mitgliedsstaates.
      (4) In allen Fällen wird der entsprechende Mitgliedsstaat nicht sofort gelöscht, sondern zunächst als inaktiv gekennzeichnet. Innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen kann der Löschung von Seiten des betroffenen Mitgliedsstaates widersprochen werden.
      (5) Ist ein solcher Widerspruch erfolgt und wird in einem Verfahren gem. (2) Ziffer 1 innerhalb von 30 Tagen die Inaktivität des zuvor der Löschung widersprechenden Mitgliedsstaates festgestellt, wird der betroffene Mitgliedsstaat ohne Widerspruchsfrist gelöscht, wobei die Zählung der Tage ohne Beiträge im Forum des betroffenen Mitgliedsstaates frühestens mit dem Zeitpunkt des vorhergehenden Widerspruchs gegen die Löschung beginnt. Bei dieser zweiten Prüfung werden Beiträge, die aus weniger als zwei Sätzen bestehen genau so wenig als Aktivität gewertet wie eine Postinganzahl unter drei Beiträgen pro Woche. Beiträge, welche nur in der Woche vor dem Stichtermin erfolgen, aber die in den Wochen davor klar fehlen und so eine generelle Inaktivität erkennen lassen, sind ebenfalls kein Zeichen von Aktivität, so die Abwesenheit nicht klar im betreffenden Forum deutlich gemacht wurde.
    • Ich beantrage folgende Änderungen der Grundordnung:

      § 2. Zusammensetzung.

      (2) Jeder Mitgliedsstaat der CartA entsendet einen Delegierten in die Vollversammlung. Mitgliedsstaaten, welche über ein gemeinsames Forum verfügen (Forenverbund), entsenden einen gemeinsamen Delegierten. Ausschließlich der jeweilige Delegierte vertritt die Interessen eines durch ihn vertretenen Mitgliedsstaates bei der CartA.

      § 10. Eintragungsbedingungen.

      2. Die Nation muss über ein eigenständiges Forum sowie eine Webpräsenz verfügen.
    • Antragsteller: Lord Reis
      Antragsgegenstand: Verlängerung der Schonfrist für Bestandsnationen

      Ich beantrage folgende Änderung der Grundordnung:

      § 16. Löschung.

      (2) Die Feststellung der Inaktivität kann auf zwei Arten erfolgen:
      1. Durch das Serviceteam der CartA, wenn im Forum des betreffenden Staates seit mindestens 30 Tagen kein Beitrag mehr verfasst wurde. Ist der Staat seit mindestens 2 Jahren eingetragen, verlängert sich dieser Zeitraum um einen Tag pro Jahr, er beträgt jedoch höchstens 50 Tage. Beiträge, die eindeutig externen Ursprungs sind, werden bei dieser Bewertung nicht berücksichtigt.

      Delegierter des Königreichs Pottyland
    • Ich beantrage gemäß §7 der Grundordnung der CartA eine Schiedsprüfung zur Entscheidung des Serviceteam vom 07.07.2020 in der Sache Teilung Futuna - Chinopien

      Begründung:
      Gemäß § 14 (1) muss für die Teilung eines Staatsgebiets u.a die Bedingung einer internen, kontinuierliche Aktivität von mindestens 90 Tagen (gem. § 12 (2)) im eigenen Forum erfüllt sein. Sowohl im eigenen Forum Chinopiens als auch im zwischenzeitlichen Unterforum des futunischen Forum war diese nicht ersichtlich.
      Delegierter der Freien Hansestadt Alsztyna bei der Cartographie-Assoziation (CartA)
    • Ich beantrage gemäß §7 der Grundordnung der CartA eine Schiedsprüfung zur Entscheidung des Serviceteam vom 08.07.2020 in der Sache Gebietsteilung Medianisches Imperium.

      Begründung:

      Es wurde durch Nordharnar ein Veto nach § 15 Abs. 5 GO eingelegt. Solch ein Veto ist zulässig, sobald "ein Staat seine Ausgestaltung nach der Eintragung entscheidend [ändert]". Das Serviceteam glaubt nicht, dass das Veto begründet ist. Im Gegensatz dazu erachte ich die Änderungen als sehr grundsätzlich:

      1. Meltania als eigenständige politische und kulturelle Entität wird weitgehend getilgt und ohne Herleitung aus der Ausgestaltung zwischen Gran Novara und Targa aufgeteilt.
      2. Jaclao wird zu einem Portugal, nicht mehr ein Spanien. Es ist nicht mehr valsantinisch-katholisch, sondern noravisch-katholisch. Dies hat besondere Auswirkungen auf den benachbarten Valsanto, dessen Ausgestaltung und Geschichte und damit auf die weltweite valsantinisch-katholische Bevölkerung. Auch jene in Norharnar.

      Es sind also erhebliche Änderungen eingetreten. Ein Veto nach § 15 Abs. 5 GO ist unabhängig von der Teilung (jederzeit) zulässig, muss also auch im Zusammenhang mit der Teilung zulässig sein.

      Die Vollversammlung möge beschließen, dass die Teilung des Medianischen Imperiums in Gran Novara und Targa mit der aktuellen Ausgestaltung nicht zulässig und die Entscheidung des Serviceteams nicht regelkonform gewesen ist. Sie möge des Weiteren beschließen, dass das Veto nach § 15 Abs. 5 GO zulässig war und entsprechend der GO zu bearbeiten ist.
      Sir Robert Charles Wellesley, KAE, KC
      Former Delegate of the Dominion of Cranberra
      Former Deputy Director of the CartA
    • Dann beantrage ICH als Nordhanarischer Delegierter das hiermit noch einmal.

      Sir Robert Wellesley schrieb:

      Ich beantrage gemäß §7 der Grundordnung der CartA eine Schiedsprüfung zur Entscheidung des Serviceteam vom 08.07.2020 in der Sache Gebietsteilung Medianisches Imperium.

      Begründung:

      Es wurde durch Nordharnar ein Veto nach § 15 Abs. 5 GO eingelegt. Solch ein Veto ist zulässig, sobald "ein Staat seine Ausgestaltung nach der Eintragung entscheidend [ändert]". Das Serviceteam glaubt nicht, dass das Veto begründet ist. Im Gegensatz dazu erachte ich die Änderungen als sehr grundsätzlich:

      1. Meltania als eigenständige politische und kulturelle Entität wird weitgehend getilgt und ohne Herleitung aus der Ausgestaltung zwischen Gran Novara und Targa aufgeteilt.
      2. Jaclao wird zu einem Portugal, nicht mehr ein Spanien. Es ist nicht mehr valsantinisch-katholisch, sondern noravisch-katholisch. Dies hat besondere Auswirkungen auf den benachbarten Valsanto, dessen Ausgestaltung und Geschichte und damit auf die weltweite valsantinisch-katholische Bevölkerung. Auch jene in Norharnar.

      Es sind also erhebliche Änderungen eingetreten. Ein Veto nach § 15 Abs. 5 GO ist unabhängig von der Teilung (jederzeit) zulässig, muss also auch im Zusammenhang mit der Teilung zulässig sein.

      Die Vollversammlung möge beschließen, dass die Teilung des Medianischen Imperiums in Gran Novara und Targa mit der aktuellen Ausgestaltung nicht zulässig und die Entscheidung des Serviceteams nicht regelkonform gewesen ist. Sie möge des Weiteren beschließen, dass das Veto nach § 15 Abs. 5 GO zulässig war und entsprechend der GO zu bearbeiten ist.
    • Ich beantrage gemäß §7 der Grundordnung der CartA festzustellen, dass Anträge gemäß §7 Grundordnung gegen laufende Anträge in Schiedssachen oder gegen laufende Verfahren in der VV unzulässig sind, ersatzweise den Antrag keine aufschiebende Wirkung beizumessen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Thelma Vilhjálmsdóttir ()

    • Antragsteller: Lord Reis
      Antragsgegenstand: Klarstellung des Begriffs "Inaktivität" für Löschung

      Ich beantrage folgende Änderung der GO:


      § 16. Löschung.

      (2) Die Feststellung der Inaktivität kann auf zwei Arten erfolgen:
      1. Durch das Serviceteam der CartA, wenn im Forum des betreffenden Staates seit mindestens 30 Tagen kein zur Simulation gehörender Beitrag mehr in einem dauerhaft öffentlich einsehbaren Forenbereich verfasst wurde.
      Beiträge, die eindeutig externen Ursprungs sind, werden bei dieser Bewertung nicht berücksichtigt.
      2. (...)


      Begründung:

      Die erste Ergänzung ist eine reine Klarstellung des bisher Gelebten. (Reine) Sim-Off-Beiträge sollen nach der bisherigen Auslegung der GO unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte und des Zwecks der CartA nicht zählen. Eine Nation, die nur im SimOff aktiv ist, aber nicht innerhalb der Simulation, gilt auch schon nach jetziger Auslegung als "inaktiv" - es steht bloß nirgends.

      Die zweite Ergänzung ist relativ selbsterklärend. Es gibt geschlossene Foren, die nur bestimmte User überhaupt sehen - die meine ich natürlich nicht.
      Gemeint sind damit Forenbereiche oder Unterforen, bei denen auf der Startseite des Forums gesehen werden kann, dass dort ein Beitrag geschrieben wurde. Das Forum selbst ist aber nicht betretbar, die Beiträge nicht öffentlich einsehbar.

      Natürlich kann und muss man darüber diskutieren, ob diese Änderung notwendig ist oder selbstverständlich. Denn im Zweifel ist ggf. anzunehmen, dass es sich bei einem Beitrag in einem geschlossenen Forum um extrasimulative Beiträge handeln dürfte. Zumindest kann man aber nicht sicher feststellen, ob es sich um einen Beitrag zur Sim handelt. Das potentiell "inaktive" Land wäre hier in der Beibringungspflicht.
      Darum ist das Wort "dauerhaft" eingefügt. Eine kurzzeitige Öffnung eines eigentlich geschlossenen Forums kann damit nicht die Inaktivität aufheben.

      Kurz gesagt: Inaktiv ist, wer in 30 Tagen keinen eigenen SimOn-Beitrag öffentlich einsehbar gepostet hat. Aktuelle Handhabe (hoffentlich) unmissverständlich in die GO übernommen. Man könnte darauf auch im Rahmen von § 12 GO Bezug nehmen, um im Umkehrschluss den Begriff der "Aktivität" etwas fester zu fassen. Im Falle der Annahme dieses Antrags kommt ein entsprechender Folgeantrag.

      Ich verzichte im Rahmen der Aussprache auf das erste Wort und bitte darum, die Aussprache direkt freizugeben.

      Delegierter des Königreichs Pottyland
    • Ich beantrage folgende Änderung der GO. Ergänzungen in fett.



      § 7. Zuständigkeit.
      (1) Schiedssachen werden innerhalb der Vollversammlung diskutiert. Bei Abstimmungen über Schiedssachen entscheidet die Vollversammlung mit absoluter Mehrheit, der abgegebenen Stimmen.
      (2) Ein Schiedsverfahren können folgende Personen beantragen:
      • die Mitglieder des Service-Teams
      • die Antragsteller eines Kartenantrages
      • Delegierte über deren Veto ein Entscheid gefällt wurde
      • bei Wahlen, Kartenanträgen ohne Vetoberechtigte und GO-Abänderungsanträgen alle Delegierten der CartA
      (3) Schiedsverfahren gemäß §7 können nur bei abgeschlossenen Anträgen eröffnet werden.


      Anthropous ekalesa, ou katharmata.
      He glossa sou me protrecheto tou nou.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mehregaan ()

    • Benutzer online 2

      2 Besucher